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bjk

Beiträge: 7353


New PostErstellt: 29.10.09, 03:13     Betreff:  die Online-Zeitung "scharf-links" braucht unsere Unterstützung!

Details zum Brennpunkt-Artikel  die Online-Zeitung "scharf-links" braucht unsere Unterstützung! 



kopiert aus: http://die-linke-netzwerk.de/tinc?key=gl6K7VV8&session_currentpage=index&session_mode=guest&formname=Archiv&session_sortby=field_1&userid=1249227569;725015;98&session_nextpage=data_edit&session_offset=50&session_start=51&session_dbkey=1247655408;722429;771_Archiv&dbkey=1247655408;722429;771_Archiv


Offener Brief von Ulla Jelpke MdB an NRW-Justizministerin zum Prozess gegen Faruk Ereren vor dem OLG Düsseldorf

23.06.09


Sehr geehrte Frau Müller-Piepenkötter,

ich schreibe Ihnen aufgrund des laufenden Verfahrens gegen den aus der Türkei stammen-den linken politischen Aktivisten Faruk Ereren wegen angeblicher Mitgliedschaft in einer aus-ländischen terroristischen Vereinigung. Mir ist dabei klar, dass die Justiz unabhängig ist und Sie als Justizministerin nicht einfach in ein laufendes Verfahren eingreifen können. Doch es sind Dinge vorgefallen, zu denen Sie meiner Meinung nach nicht schweigen dürfen.

So beruht die Anklage der Bundesanwaltschaft offenbar weitgehend auf türkischem Be-weismaterial. Obwohl darin auch mutmaßlich unter Folter entstandene Geständnisse enthal-ten sind, wird dieses Material vom Gericht als Beweismittel anerkannt. Die völlig unkritische Haltung der BAW gegenüber Folter und Polizeigewalt in der Türkei wird auch auf Seite 123 der Anklageschrift deutlich. Hier wird ein Gefängnis-Massaker, mit dem die Polizei am 19.Dezember 2000 einen Hungerstreik politischer Gefangener gegen ihre Verlegung in Isola-tionszellen beendete, als eine "gewöhnliche polizeiliche Maßnahme" bezeichnet. Bei diesem Massaker wurden 29 Gefangene getötet und Hunderte verletzt!

Wie Sie, Frau Justizministerin, wissen, ist das Verwertungsverbot für Beweismittel, bei denen auch nur der Verdacht auf Folter besteht, vor deutschen Gerichten absolut. Dies wurde mir kürzlich auch wieder von der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage bestätigt. Dieses Verwertungsverbot für erfolterte Beweise wird in Düsseldorf - ebenso, wie bei einem weite-ren Verfahren gegen türkische Linke in Stuttgart-Stammheim - ganz offensichtlich unterlau-fen. Dies dürfen Sie als zuständige Justizministerin nicht zulassen!

Wie Ihnen sicherlich zu Ohren gekommen ist, wurden am 27.Mai Prozessbeobachter ver-schiedener Bürgerrechtsorganisationen, die den Prozess gegen Faruk Ereren beobachten wollten, von JVA- und Polizeibeamten vorübergehend in Gewahrsam genommen, zum Teil gefesselt und auch körperlich mit Schlägen und Stößen misshandelt. Ursache dafür war of-fenbar, dass einige Prozessbeobachter in der Mittagspause beim Verlassen des Gerichtsaa-les lautstark "Freiheit für Faruk" riefen. Auch, wenn ein solcher Ruf möglicherweise gegen die Gepflogenheiten vor Gericht verstößt, rechtfertigt er in keiner Weise das rabiate und völ-lig unverhältnismäßige Vorgehen der Sicherheitskräfte. Prozessbeobachtung ist nicht nur ein demokratisches Recht, sondern angesichts der skandalösen Umstände dieses Verfahrens, in dem das Verwertungsverbot von Folter offenbar unterlaufen wird, dringend notwendig.

Ich fordere Sie daher auf, sicherzustellen, dass es zu keinen weiteren Behinderungen der Prozessbeobachtung kommt.

Mit freundlichen Grüßen,

Ulla Jelpke

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Ulla Jelpke, MdB
Innenpolitische Sprecherin
Fraktion DIE LINKE.

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kopiert aus: http://www.rote-hilfe.de/news/schlaege-fuer-prozessbeobachter

Freitag, 29. Mai 2009


Schläge für Prozeßbeobachter

Der Schauprozess im Düsseldorfer Oberlandesgericht um den nach § 129b StGB verfolgten Faruk Ereren wurde heute zweifach prägnantes Beispiel der deutschen Gesinnungspolitik.

Neun BesucherInnen des Prozesses aus Düsseldorf, Mönchengladbach und Stuttgart wurden brutal von der Polizei niedergeschlagen. Willkürlich zeigte sich bereits die Behandlung in der Sicherheitskontrolle, zum Teil mussten Kleidungsstücke u.ä. abgegeben werden, Personalausweise wurden nach dem Kopieren nicht allen Anwesenden wiederausgehändigt. Bereits während des Betretens des Zuschauerraums wurden die BesucherInnen von richterlicher Seite mit erhobener Stimme "zur Ordnung" gerufen, sie hatten ohne Worte dem Angeklagten Faruk Ereren mit erhobener Faust ihre Solidarität bekundet.

Auch in der ersten Unterbrechung der Verhandlung wurde ein Besucher in Bezug auf das Tragen einer Mütze richterlich gemaßregelt. Im Laufe der Verhandlung gab es keine "Auffälligkeiten".

Gegen 13:00 Uhr (Prozessbeginn war 09:15 Uhr) leitete der Richter die Mittagspause ein, die BesucherInnen verließen den Zuschauerraum, hoben die Faust zur Solidarität und riefen mehrfach "Freiheit für Faruk". Kurz vor dem Verlassen des Prozessgebäudes wurden sie auf richterliche Anordnung von mindestens 10 Justizvollstreckungsbeamten zurück in den Zuschauerraum geführt und bekamen ohne Begründung die Ansage, bis 14:15 Uhr festgesetzt zu werden. Anschließend wurden sie in zwei Gruppen in den Kellerbereich des Prozessgebäudes geführt.

Auf die vielfach vonseiten der BesucherInnen getätigte Forderung nach rechtlicher Begleitung, wurde das Licht der Zelle gelöscht und von mindestens 15 Justizbeamten und Hundertschaften gestürmt. Ein Besucher wurde mit dem Kopf gegen die Wand geschlagen, weitere zu Boden gedrückt, an den Haaren gerissen und brutal durch den Raum geschleudert.

Eine Stunde später wurden die weiblichen BesucherInnen gewaltsam in eine Nebenzelle geführt, eine Frau wurde in einer separaten Zelle mit Handschellen isoliert., zwei weitere lagen in der anderen Zelle ebenfalls mit Handschellen auf dem Boden.

Einer Besucherin wurde massiv ins Gesicht, sowie auf dem Boden liegend in den Rücken geschlagen, begleitet von weiterer Gewaltandrohung und Beleidigung. Sanitäter desinfizierten der stark misshandelten Frau die Lippenpartie.

Einzeln wurden die BesucherInnen dem Richter vorgeführt, der die offensichtlichen Verletzungen kommentarlos entgegennahm und aufgrund von Störung des Prozesses ein Bußgeld von 100 € verhängte. Gegen 17:45 Uhr wurde der letzte Besucher entlassen.
Auch außerhalb des Prozessgebäudes wurden die Betroffenen von anwesenden Polizisten maßlos provoziert und zum Teil festgehalten.

Bezeichnend zeigt sich auch hier die Willkür von Richter und Polizei: Für die gewaltlose Forderung nach Freiheit bekamen die BesucherInnen, zum Teil aus der antifaschistischen Bewegung, zum Teil aus dem bürgerlichen Spektrum, ein "Ordnungsgeld" verhängt. Besonder nostalgisch zeigt sich in diesem Zusammenhang die Selbstbeweihräucherung vermeintlicher VerfassungsschützerInnen anlässlich des 60jährigen Bestehens der Meinungsfreiheit.

Sie forderten Freiheit und ernteten Gefangenschaft! Jetzt erst recht: Prozesse besuchen, Öffentlichkeit bieten

Rote Hilfe, Ortsgruppe Düsseldorf-Mönchengladbach-Neuss

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kopiert aus: http://de.indymedia.org/2009/07/255250.shtml

Blind in Beugehaft

Revolution 03.07.2009 13:34


Vor dem OLG Düsseldorf begann am 15.1.2009 der Prozess gegen Faruk Ereren. Auf 256 Seiten wirft man dem 54-jährigen Faruk E. in der Anklageschrift Mitgliedschaft in führender Position in der verbotenen Revolutionären Volksbefreiungsfront (DHKP-C) vor. Verantwortlich will der Ankläger ihn für Anschläge in der Türkei in der Zeit von 1993 bis 2005 machen.

Blind in Beugehaft

Am 2 Juli im Rahmen dieses Prozesses wurde den Prozessbeobachter_innen wieder einmal die deutsche „Rechtstaatlichkeit“ vor Augen geführt. Nuri Eryüksel verbüsste insgesamt 17Jahre in Deutschland und der Türkei in Haft wegen angeblicher Mitgliedschaft in der DHKP-C. Während der Haft in der Türkei wurde Nuri regelmässig gefoltert, infolge dessen er
erblindete. An diesen Tag musste er bereits zum fünften mal als Zeuge Aussagen. Doch anhand der Gesprächsverläufe und Fragestellungen festigt sich der Eindruck, dass es hier nicht um die Wahrheitsfindung geht sondern um die Verdächtigung und Ermittlungen gegen sowohl den Zeugen als auch andere Personen.

Bei einer für den Prozess völlig unrelevanten Frage nach einer Fikret Acar und Nuris Beziehung zu ihm, machte er von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch, um sich nicht selbst der Strafverfolgung auszusetzen. Desweiteren wies er drauf hin, dass in den fünf Prozesstagen nur selten Fragen zum eigentlichen Verfahren kamen.

Doch der Richtersenat drohte nach vorhergegangenen Antrag der Bundesanwaltschaft (BAW), mit einem Ordnungsgeld von 1000 € und 1 Monat Beugehaft, weil man die Rechtmässigkeit der Ausssageverweigerung nicht anerkannte. Doch dies stieß beim Zeugen verständlicherweise auf Unverständnis. Er wiederholte seine Bedenken und berief sich erneut auf sein Recht auf Ausssageverweigerung. Nach zwei viertelstündigen Beratungen des Richtersenats verkündete dieser, dass die Verweigerung widerrechtlich sei und verhängte 500€ Bussgeld und bis zu drei Monate Beugehaft. Nuri wurde noch im Gerichtssaal abgeführt und bleibt vorerst bis zum nächsten Prozesstermin, der aufgrund einer sog. „Sommerpause“ des OLG erst für den 3. August angesetzt ist, in Haft.

Hiermit rufen wir zu Solidaritätsbekundungen sowohl für Nuri Eryüksel als auch für Faruk Ereren auf!

KUNDGEBUNG VOR DÜSSELDORFER KNAST
Am Samstag den 4 Juli um 13 Uhr (ab 12 Uhr Treffen am HBF für Personen von ausserhalb)an der JVA Ulmenerstr. 95

Freiheit für Nuri!
Freiheit für Faruk!
Weg mit §129,a,b!


Rote Hilfe Düsseldorf/Mönchengladbach/Neuss/
Antinationale Antifa Dortmund





Es ist allerhöchste Zeit, Art. 1, Abs. 1 und Art. 20, Abs. 4, GG, Geltung und Wirkung zu verschaffen!


[editiert: 29.10.09, 03:16 von bjk]
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