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bjk

Beiträge: 7353


New PostErstellt: 22.04.10, 12:17     Betreff:  Re: Justitia als Erfüllungsorgan der Herrschenden im Terrorkampf gegen linke Medien






kopiert aus: http://de.indymedia.org/2010/04/278710.shtml


Chefredakteur des Gefangeninfos verurteilt


lesender arbeiter 22.04.2010 00:07


Der presserechtlich Verantwortliche der Publikation Gefangeneninfo Wolfgang Lettow ist am Mittwochnachmittag vom Berliner Amtsgericht zu einer Geldstrafe von 800 Euro verurteilt werden.

Der Grund für die Anklageerhebung ist der Prozessberichts „Blind in Beugehaft“ in der Ausgabe Nr.348 vom Juli letzten Jahres. In dem inkriminierten Text wurde ein Verhandlungstag im §129b-Prozess gegen dem Gefangenen Faruk Ereren, dem inzwischen die Auslieferung in die Türkei droht, beschrieben. Nuri Eryüksel hatte es abgelehnt, über die Strukturen der türkischen Exilorganisation Aussagen zu machen, weil er sich dabei selber belasten könnte. Das Gericht bestand aber auf seiner Zeugenaussage und erließ dann die Beugehaft, die noch im Gerichtssaal vollstreckt wurde. Dieses Vorgehen sorgte unter den ProzessbeobachterInnen für besondere Empörung, weil Nuri mehrere Jahre in türkischen Gefängnissen inhaftiert war und dort auch gefoltert wurde.

Er hat mittlerweile auch als Spätfolge der Folter sein Augenlicht verloren. Die Verhängung der Beugehaft wurde dann 4 Wochen später aufgehoben und vom BGH als rechtswidrig kassiert! Die ProzessbeobachterInnen der Roten Hilfe Düsseldorf-Mönchengladbach schreiben in ihrem Bericht dem zuständigen Richter nach der Verkündung der Beugehaft eine Bemerkung zu, die von vielen Ohrenzeugen als zynisch empfunden wurde. Dort soll der Richter mit Verweis auf Nuris Erblindung erklärt haben, dass er vielleicht in der Beugehaft zur Besinnung komme. Der Richter bestreitet diese Äußerung. Mehrere ProzessbeobachterInnen, darunter ein Anwalt und ein Vertreter des Komitees für Grundrechte und Demokratie können sich an eine von ihnen als zynisch empfundene Äußerung des Richters erinnern.

Trotzdem erklärte der Richter in Berlin in der Urteilsbegründung am Mittwoch, dass die Äußerungen nicht gefallen sind. Anträge des Rechtsanwalts Jürgen Schneider, der Lettow verteidigte, zum Beweis des Prozessberichts, einen Verteidiger aus dem Düsseldorfer Verfahren zu laden, der sich auch an zynische Äußerungen des Richters erinnern kann, wurden abgelehnt. Vorher hatte Schneider anhand von Presseberichten nachgewiesen, dass Richter bei den Staatsschutzsenaten in ihre Vorworte vor ihren Entscheidungen oft harte Kritik an ZeugInnen, Angeklagten etc. einfließen lassen. Daher wären auch die inkriminierten Äußerungen des Richters durchaus denkbar.

Lange Geschichte der Kriminalisierung

Ca. 30 Menschen besuchten den Prozess, darunter zwei Mitglieder des Komitees für Grundrechte. Einige AktivistInnen entrollten auf einer Kurzpressekonferenz vor den Toren des Berliner Amtsgerichts ein Transparent des Netzwerks für politische Gefangene.

In einer Prozesserklärung erklärte Wolfgang Lettow, dass das Gefangeneninfo in seiner 21jährigen Geschichte mit ca. 30 Verfahren konfrontiert war. Davon kamen 4 zur Anklage, 2 RedakteurInnen wurden verurteilt. Lettow erklärte, dass in den ersten beiden Jahrzehnten mit den Kriminalisierungsversuchen eine Öffentlichkeit für die Gefangenen aus RAF und Widerstand verhindert werden sollte. In den letzten Jahren seien zunehmend türkische und kurdische Gefangene mit 129a und 129b-Verfahren konfrontiert. Damit können sie auch wegen völlig legaler politischer Tätigkeiten in Deutschland verurteilt werden, weil sie beschuldigt werden, damit den politischen Kampf in ihren zu unterstützen. Auch für diese Gefangene will das Info weiter Öffentlichkeit herstellen, betonte Wolfgang Lettow nach der Urteilsverkündung. Er sieht das Verfahren und das Urteil „hart an der Grenze zur Medienzensur“. In Anbetracht der Tatsache, dass linke Medienprojekte wie das "Gefangenen Info" keine kommerziellen Ziele verfolgen und somit nicht über ein dickes Finanzpolster verfügen, gleicht jeder Strafbefehl und jede Geldstrafe einem massiven Angriff, der die Existenz dieses Projektes gefährdet. Deswegen soll eine Spendenkampagne für das Urteil und die Prozesskosten gestartet werden.

http://www.political-prisoners.net/home.php?id=4〈=de&action=campaign


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Prozesserklärung
Gefangenen Info 22.04.2010 - 08:01

Prozesserklärung zum Verfahren gegen das "Gefangenen Info" vom 21.4.

Prozesserklärung zum Verfahren gegen das "Gefangenen Info" vor dem Amtsgericht Tiergarten Als Presserechtlich Verantwortlicher für das "Gefangenen Info" bin ich hier wegen "Verleumdung" vor dem Gericht angeklagt. Da wir als Redaktion Widerspruch gegen einen Strafbefehl von 2800 Euro eingelegt haben, kommt es heute zu Verhandlung.

Um was geht es?

Die Gründe für die Anklageerhebung sind, wie bei dem Verfahren gegen das Internetportal „Scharf-Links“, die Verbreitung des Prozessberichts „Blind in Beugehaft“ in unserer Ausgabe Nr.348 vom Juli letzten Jahres. In dem inkriminierten Text wurde ein Verhandlungstag im §129b-Prozess gegen dem Gefangenen Faruk Ereren, dem inzwischen die Auslieferung in die Türkei droht, beschrieben. Nuri Eryüksel hatte es abgelehnt, über die Strukturen der türkischen Exilorganisation Aussagen zu machen, weil er sich dabei selber belasten könnte. Das Gericht bestand aber auf seiner Zeugenaussage und erließ dann die Beugehaft, die noch im Gerichtssaal vollstreckt wurde. Dieses Vorgehen sorgte unter den ProzessbeobachterInnen für besondere Empörung, weil Nuri mehrere Jahre in türkischen Gefängnissen inhaftiert war und dort auch gefoltert wurde.

Er hat mittlerweile auch als Spätfolge der Folter sein Augenlicht verloren. Die Verhängung der Beugehaft wurde dann 4 Wochen später aufgehoben und vom BGH als rechtswidrig kassiert! Die ProzessbeobachterInnen der Roten Hilfe Düsseldorf-Mönchengladbach schreiben in ihrem Bericht dem zuständigen Richter nach der Verkündung der Beugehaft eine Bemerkung zu, die von vielen Ohrenzeugen als zynisch empfunden wurde. Dort soll der Richter mit Verweis auf Nuris Erblindung erklärt haben, dass er vielleicht in der Beugehaft zur Besinnung komme. Der Richter bestreitet diese Äußerung. Mehrere ProzessbeobachterInnen, darunter ein Anwalt und ein Vertreter des Komitees für Grundrechte und Demokratie können sich an eine von ihnen als zynisch empfundene Äußerung des Richters erinnern.

Zur Kriminalisierung des Infos

Der Staat versuchte seit 1989, also seit Bestehen dieser Zeitschrift, unter der Federführung der Bundesanwaltschaft und den Geheimdiensten durch rund 30 Verfahren, das "Info" mundtot zu machen. Das "Info" nannte sich anfangs "Hungerstreik Info" und nach dem Ende des Streiks "Angehörigen Info“ und ab 2005 "Gefangenen Info" (GI). Von den 30 Verfahren endeten mindestens vier im Gerichtssaal vor der Klassenjustiz, die teilweise durch mehrere Instanzen gingen. Verurteilt wurden wohl mindestens 2 RedakteurInnen.

Im" Info" wurde und wird das staatliche Vorgehen gegen Gefangene kritisiert - statt die drakonischen Bedingungen samt den Sondergesetzen wie exemplarisch der §§ 129, 129a und 129b zu ändern bzw. abzuschaffen, reagierte der Staat zum Beispiel mit Verfahren nach §187 (Verleumdung) und "Staatsverleumdung" nach § 90a - oder es wurde ein §129a-Verfahren wegen "Werbung für eine terroristische Vereinigung" eröffnet, weil Erklärungen der RAF dokumentiert worden sind, die in Prozessen verlesen wurden. Weitere Anlässe z.B. waren Artikel, die die staatliche Version z.B. der Selbstmorde in Stuttgart-Stammheim am 18.10.1977 oder von Wolfgang Grams am 27.6.1993 in Bad Kleinen thematisierten und in Frage stellten.

Zum Hintergrund des Verfahren:

Hier in der BRD sind zirka 10 kurdische und türkische Gefangene wegen ihrer politischen Arbeit verhaftet und isoliert. Diese Eingekerkerten sind durchweg 23 Stunden allein in ihrer Zelle, Briefe „verschwinden“ oder werden beschlagnahmt, es hagelt Besuchsverbote und in Düsseldorf wurden Prozess-beobachter_innen verprügelt und zu Geldstrafen verurteilt. Der §129b-Gefangene Faruk Ereren bezeichnet das umfassende Isolationsprogramm als „Weiße Folter mit dem Ziel, uns zu zermürben“. All das hat Ähnlichkeit mit den drakonischen Maßnahmen, denen die Gefangenen aus der RAF vor allem in den siebziger und achtziger Jahren ausgesetzt waren.

Die Anklagen gegen die anatolischen Menschen basieren häufig auf Foltergeständnissen aus der Türkei. Dass dort überwiegend gefoltert wird, ist bekannt. So haben in den Jahren 2006 und 2007 4.719 Menschen Klagen wegen Misshandlung, Folter und exzessiver Folter durch Polizei und Geheimdienste eingereicht.

Die Staatsschutzsenate in Stuttgart und Düsseldorf haben durchweg keine Probleme "Früchte vom vergifteten Baum", wie es der stellvertretenden Generalbundesanwalt Rainer Griesbaum ausdrückte, zu verwerten.

"Dies bedeutet nichts anderes als der Folter zuzustimmen und die Folterer zu ermutigen", wie der Gefangene Cengiz Oban, der zu Zeit wegen §129b in Düsseldorf vor Gericht steht, in einem Brief vom April 2009 feststellte.

Faruk Ereren, der ebenfalls wegen des §129b eingebunkert und in einem weiteren Verfahren in Düsseldorf vor dem Staatsschutzsenat abgeurteilt werden soll, droht die Auslieferung in die Türkei.

"Was mich erwartet, wenn ich in die Türkei ausgeliefert werden sollte, ist Repression, Folter und Haft bis zum Tod.«, erklärte Ereren, der seit seiner Festnahme im April 2007 unter Isolationsbedingungen in Untersuchungshaft eingesperrt ist, vor Gericht.

Die Türkei ist ein wichtiger Partner für das expansive Nato-Bündnis. Die meisten Waffen werden übrigens von der BRD nach dort exportiert, was auch zeigt dass die BRD deswegen auch ein eigenes vitales Interesse hat, ihrer Bündnispartnerin dort und hier den Rücken frei zu halten. Von 2000-2007 wehrten sich tausende türkische und kurdische Gefangene im Hungerstreiks gegen die Folter "made in Stammheim“. Über 120 tote Gefangene in diversen anatolischen Knästen kamen dabei ums Leben. Schon während des Hungerstreiks verlangte die Türkei von ihren Verbündeten das Verbot der Öffentlichkeitsarbeit in Europa.

Die Folge waren die Razzien und Festnahmen 2004 in diversen Ländern Europas. Zusätzlich verlangt die Türkei die Auslieferung von zirka 300 kurdischen und türkischen AktivistInnen. Wie das exemplarisch. in der BRD abläuft: Der Verfassungsschutz Baden-Württembergs "warnt vor linksradikaler deutsch-türkischer Solidarität". (Bietigheimer Zeitung) Der VS bezog sich auf die Demonstration vom 5.7.2008 gegen die Kriminalisierung des migrantischen Widerstands und somit gegen die Terrorparagrafen §129a und b. Prompt gab es wieder 3 Verhaftungen im November 2008. Anfang des Jahres wurden wieder 2 türkische Menschenrechtsaktivisten verhaftet.

Zurück zum Verfahren

In den 21 Jahren seit Bestehen des "Gefangenen Infos" hat es über 30 Versuche seitens des Staates gegeben, die Zeitung mundtot zu machen. In Anbetracht der Tatsache, dass linke Medienprojekte wie das "Gefangenen Info" keine kommerziellen Ziele verfolgen und somit nicht über ein dickes Finanzpolster verfügen, gleicht jeder Strafbefehl und jede Geldstrafe einem massiven Angriff, der die Existenz dieses Projektes gefährdet. Da diese repressiven Maßnahmen in erster Linie wirtschaftlichen Schaden anrichten und einschüchtern sollen, stellt sich uns die Frage, ob diese Maßnahmen nicht hart an der Grenze zur Medienzensur liegen.

Neben der redaktionellen Arbeit musste die Existenz und damit das Fortbestehen des Infos auch immer vor dem Gericht verteidigt werden, um damit das Leben vor allem der Gefangenen aus der RAF vor staatlichen Übergriffen hinter Gittern zu schützen. Heute sind es vor allem Eingesperrten aus türkischen und anderen migrantischen Zusammenhängen, die diesen Sonderhaftbedingungen und -gesetzen ausgesetzt sind. Es bedeutet immer Kampf auf allen diesen Ebenen, den Weggesperrten einen unzensierten Raum zu geben für ihre politischen Vorstellungen bis hin zur ihrer Freiheit!

Mehr ist zu diesem Verfahren nicht zu sagen!

Wolfgang Lettow, Berlin, den 21.April 2010





... ich tue was Linke tun, Ungerechtigkeit bekämpfen!
von Yossi Wolfson
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