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die Online-Zeitung "scharf-links" braucht unsere Unterstützung!

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bjk

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Ort: Berlin


New PostErstellt: 29.10.09, 03:13  Betreff:  die Online-Zeitung "scharf-links" braucht unsere Unterstützung!  drucken  Thema drucken  weiterempfehlen

Details zum Brennpunkt-Artikel  die Online-Zeitung "scharf-links" braucht unsere Unterstützung! 



kopiert aus: http://die-linke-netzwerk.de/tinc?key=gl6K7VV8&session_currentpage=index&session_mode=guest&formname=Archiv&session_sortby=field_1&userid=1249227569;725015;98&session_nextpage=data_edit&session_offset=50&session_start=51&session_dbkey=1247655408;722429;771_Archiv&dbkey=1247655408;722429;771_Archiv


Offener Brief von Ulla Jelpke MdB an NRW-Justizministerin zum Prozess gegen Faruk Ereren vor dem OLG Düsseldorf

23.06.09


Sehr geehrte Frau Müller-Piepenkötter,

ich schreibe Ihnen aufgrund des laufenden Verfahrens gegen den aus der Türkei stammen-den linken politischen Aktivisten Faruk Ereren wegen angeblicher Mitgliedschaft in einer aus-ländischen terroristischen Vereinigung. Mir ist dabei klar, dass die Justiz unabhängig ist und Sie als Justizministerin nicht einfach in ein laufendes Verfahren eingreifen können. Doch es sind Dinge vorgefallen, zu denen Sie meiner Meinung nach nicht schweigen dürfen.

So beruht die Anklage der Bundesanwaltschaft offenbar weitgehend auf türkischem Be-weismaterial. Obwohl darin auch mutmaßlich unter Folter entstandene Geständnisse enthal-ten sind, wird dieses Material vom Gericht als Beweismittel anerkannt. Die völlig unkritische Haltung der BAW gegenüber Folter und Polizeigewalt in der Türkei wird auch auf Seite 123 der Anklageschrift deutlich. Hier wird ein Gefängnis-Massaker, mit dem die Polizei am 19.Dezember 2000 einen Hungerstreik politischer Gefangener gegen ihre Verlegung in Isola-tionszellen beendete, als eine "gewöhnliche polizeiliche Maßnahme" bezeichnet. Bei diesem Massaker wurden 29 Gefangene getötet und Hunderte verletzt!

Wie Sie, Frau Justizministerin, wissen, ist das Verwertungsverbot für Beweismittel, bei denen auch nur der Verdacht auf Folter besteht, vor deutschen Gerichten absolut. Dies wurde mir kürzlich auch wieder von der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage bestätigt. Dieses Verwertungsverbot für erfolterte Beweise wird in Düsseldorf - ebenso, wie bei einem weite-ren Verfahren gegen türkische Linke in Stuttgart-Stammheim - ganz offensichtlich unterlau-fen. Dies dürfen Sie als zuständige Justizministerin nicht zulassen!

Wie Ihnen sicherlich zu Ohren gekommen ist, wurden am 27.Mai Prozessbeobachter ver-schiedener Bürgerrechtsorganisationen, die den Prozess gegen Faruk Ereren beobachten wollten, von JVA- und Polizeibeamten vorübergehend in Gewahrsam genommen, zum Teil gefesselt und auch körperlich mit Schlägen und Stößen misshandelt. Ursache dafür war of-fenbar, dass einige Prozessbeobachter in der Mittagspause beim Verlassen des Gerichtsaa-les lautstark "Freiheit für Faruk" riefen. Auch, wenn ein solcher Ruf möglicherweise gegen die Gepflogenheiten vor Gericht verstößt, rechtfertigt er in keiner Weise das rabiate und völ-lig unverhältnismäßige Vorgehen der Sicherheitskräfte. Prozessbeobachtung ist nicht nur ein demokratisches Recht, sondern angesichts der skandalösen Umstände dieses Verfahrens, in dem das Verwertungsverbot von Folter offenbar unterlaufen wird, dringend notwendig.

Ich fordere Sie daher auf, sicherzustellen, dass es zu keinen weiteren Behinderungen der Prozessbeobachtung kommt.

Mit freundlichen Grüßen,

Ulla Jelpke

 ----
Ulla Jelpke, MdB
Innenpolitische Sprecherin
Fraktion DIE LINKE.

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kopiert aus: http://www.rote-hilfe.de/news/schlaege-fuer-prozessbeobachter

Freitag, 29. Mai 2009


Schläge für Prozeßbeobachter

Der Schauprozess im Düsseldorfer Oberlandesgericht um den nach § 129b StGB verfolgten Faruk Ereren wurde heute zweifach prägnantes Beispiel der deutschen Gesinnungspolitik.

Neun BesucherInnen des Prozesses aus Düsseldorf, Mönchengladbach und Stuttgart wurden brutal von der Polizei niedergeschlagen. Willkürlich zeigte sich bereits die Behandlung in der Sicherheitskontrolle, zum Teil mussten Kleidungsstücke u.ä. abgegeben werden, Personalausweise wurden nach dem Kopieren nicht allen Anwesenden wiederausgehändigt. Bereits während des Betretens des Zuschauerraums wurden die BesucherInnen von richterlicher Seite mit erhobener Stimme "zur Ordnung" gerufen, sie hatten ohne Worte dem Angeklagten Faruk Ereren mit erhobener Faust ihre Solidarität bekundet.

Auch in der ersten Unterbrechung der Verhandlung wurde ein Besucher in Bezug auf das Tragen einer Mütze richterlich gemaßregelt. Im Laufe der Verhandlung gab es keine "Auffälligkeiten".

Gegen 13:00 Uhr (Prozessbeginn war 09:15 Uhr) leitete der Richter die Mittagspause ein, die BesucherInnen verließen den Zuschauerraum, hoben die Faust zur Solidarität und riefen mehrfach "Freiheit für Faruk". Kurz vor dem Verlassen des Prozessgebäudes wurden sie auf richterliche Anordnung von mindestens 10 Justizvollstreckungsbeamten zurück in den Zuschauerraum geführt und bekamen ohne Begründung die Ansage, bis 14:15 Uhr festgesetzt zu werden. Anschließend wurden sie in zwei Gruppen in den Kellerbereich des Prozessgebäudes geführt.

Auf die vielfach vonseiten der BesucherInnen getätigte Forderung nach rechtlicher Begleitung, wurde das Licht der Zelle gelöscht und von mindestens 15 Justizbeamten und Hundertschaften gestürmt. Ein Besucher wurde mit dem Kopf gegen die Wand geschlagen, weitere zu Boden gedrückt, an den Haaren gerissen und brutal durch den Raum geschleudert.

Eine Stunde später wurden die weiblichen BesucherInnen gewaltsam in eine Nebenzelle geführt, eine Frau wurde in einer separaten Zelle mit Handschellen isoliert., zwei weitere lagen in der anderen Zelle ebenfalls mit Handschellen auf dem Boden.

Einer Besucherin wurde massiv ins Gesicht, sowie auf dem Boden liegend in den Rücken geschlagen, begleitet von weiterer Gewaltandrohung und Beleidigung. Sanitäter desinfizierten der stark misshandelten Frau die Lippenpartie.

Einzeln wurden die BesucherInnen dem Richter vorgeführt, der die offensichtlichen Verletzungen kommentarlos entgegennahm und aufgrund von Störung des Prozesses ein Bußgeld von 100 € verhängte. Gegen 17:45 Uhr wurde der letzte Besucher entlassen.
Auch außerhalb des Prozessgebäudes wurden die Betroffenen von anwesenden Polizisten maßlos provoziert und zum Teil festgehalten.

Bezeichnend zeigt sich auch hier die Willkür von Richter und Polizei: Für die gewaltlose Forderung nach Freiheit bekamen die BesucherInnen, zum Teil aus der antifaschistischen Bewegung, zum Teil aus dem bürgerlichen Spektrum, ein "Ordnungsgeld" verhängt. Besonder nostalgisch zeigt sich in diesem Zusammenhang die Selbstbeweihräucherung vermeintlicher VerfassungsschützerInnen anlässlich des 60jährigen Bestehens der Meinungsfreiheit.

Sie forderten Freiheit und ernteten Gefangenschaft! Jetzt erst recht: Prozesse besuchen, Öffentlichkeit bieten

Rote Hilfe, Ortsgruppe Düsseldorf-Mönchengladbach-Neuss

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kopiert aus: http://de.indymedia.org/2009/07/255250.shtml

Blind in Beugehaft

Revolution 03.07.2009 13:34


Vor dem OLG Düsseldorf begann am 15.1.2009 der Prozess gegen Faruk Ereren. Auf 256 Seiten wirft man dem 54-jährigen Faruk E. in der Anklageschrift Mitgliedschaft in führender Position in der verbotenen Revolutionären Volksbefreiungsfront (DHKP-C) vor. Verantwortlich will der Ankläger ihn für Anschläge in der Türkei in der Zeit von 1993 bis 2005 machen.

Blind in Beugehaft

Am 2 Juli im Rahmen dieses Prozesses wurde den Prozessbeobachter_innen wieder einmal die deutsche „Rechtstaatlichkeit“ vor Augen geführt. Nuri Eryüksel verbüsste insgesamt 17Jahre in Deutschland und der Türkei in Haft wegen angeblicher Mitgliedschaft in der DHKP-C. Während der Haft in der Türkei wurde Nuri regelmässig gefoltert, infolge dessen er
erblindete. An diesen Tag musste er bereits zum fünften mal als Zeuge Aussagen. Doch anhand der Gesprächsverläufe und Fragestellungen festigt sich der Eindruck, dass es hier nicht um die Wahrheitsfindung geht sondern um die Verdächtigung und Ermittlungen gegen sowohl den Zeugen als auch andere Personen.

Bei einer für den Prozess völlig unrelevanten Frage nach einer Fikret Acar und Nuris Beziehung zu ihm, machte er von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch, um sich nicht selbst der Strafverfolgung auszusetzen. Desweiteren wies er drauf hin, dass in den fünf Prozesstagen nur selten Fragen zum eigentlichen Verfahren kamen.

Doch der Richtersenat drohte nach vorhergegangenen Antrag der Bundesanwaltschaft (BAW), mit einem Ordnungsgeld von 1000 € und 1 Monat Beugehaft, weil man die Rechtmässigkeit der Ausssageverweigerung nicht anerkannte. Doch dies stieß beim Zeugen verständlicherweise auf Unverständnis. Er wiederholte seine Bedenken und berief sich erneut auf sein Recht auf Ausssageverweigerung. Nach zwei viertelstündigen Beratungen des Richtersenats verkündete dieser, dass die Verweigerung widerrechtlich sei und verhängte 500€ Bussgeld und bis zu drei Monate Beugehaft. Nuri wurde noch im Gerichtssaal abgeführt und bleibt vorerst bis zum nächsten Prozesstermin, der aufgrund einer sog. „Sommerpause“ des OLG erst für den 3. August angesetzt ist, in Haft.

Hiermit rufen wir zu Solidaritätsbekundungen sowohl für Nuri Eryüksel als auch für Faruk Ereren auf!

KUNDGEBUNG VOR DÜSSELDORFER KNAST
Am Samstag den 4 Juli um 13 Uhr (ab 12 Uhr Treffen am HBF für Personen von ausserhalb)an der JVA Ulmenerstr. 95

Freiheit für Nuri!
Freiheit für Faruk!
Weg mit §129,a,b!


Rote Hilfe Düsseldorf/Mönchengladbach/Neuss/
Antinationale Antifa Dortmund





Es ist allerhöchste Zeit, Art. 1, Abs. 1 und Art. 20, Abs. 4, GG, Geltung und Wirkung zu verschaffen!


[editiert: 29.10.09, 03:16 von bjk]
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bjk

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New PostErstellt: 22.04.10, 12:08  Betreff: Justitia als Erfüllungsorgan der Herrschenden im Terrorkampf gegen linke Medien  drucken  weiterempfehlen




kopiert aus:
http://www.jungewelt.de/2010/04-22/054.php


Schlag gegen kritische Berichterstattung

Redaktion des Gefangenen Info zu Geldstrafe verurteilt. Existenz der Zeitung gefährdet

Von Lenny Reimann


Mit einer Verurteilung zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen à zehn Euro endete am Mittwoch ein Verfahren gegen das Gefangenen Info vor dem Berliner Amtsgericht. Die Antirepressions- und Solidaritätszeitung hatte in einer der zurückliegenden Ausgaben einen Prozeßbericht über ein Paragraph-129-b-Verfahren gegen türkischstämmige Linke in Düsseldorf abgedruckt, in dem unter anderem der dort vorsitzende Richter zitiert wurde. Die kritische Berichterstattung brachte Wolfgang Lettow, dem leitenden Redakteur des Gefangenen Infos, einen Strafbefehl über 2800 Euro wegen angeblicher Verleumdung ein, weil das Düsseldorfer Gericht sich falsch zitiert sah.

Gegen den Strafbefehl hatte Lettow Widerspruch eingelegt. In den 21 Jahren seit Bestehen der Zeitschrift hatte es über 30 Versuche seitens des Staates gegeben, diese mundtot zu machen. »In Anbetracht der Tatsache, daß linke Medienprojekte wie das Gefangenen Info keine kommerziellen Ziele verfolgen und somit nicht über ein dickes Finanzpolster verfügen, gleicht jeder Strafbefehl und jede Geldstrafe einem massiven Angriff, der die Existenz dieses Projektes gefährdet«, so Lettow in einer Prozeßerklärung. Bisher ist noch unklar, ob die Redaktion gegen das Urteil Berufung einlegt.


Spenden: Gefangenen Info, Konto-Nr.: 10382200, BLZ: 20010020, Postbank Hamburg, Stichwort: Prozeß

www.gefangenen.info




... ich tue was Linke tun, Ungerechtigkeit bekämpfen!
von Yossi Wolfson
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New PostErstellt: 22.04.10, 12:17  Betreff:  Re: Justitia als Erfüllungsorgan der Herrschenden im Terrorkampf gegen linke Medien  drucken  weiterempfehlen






kopiert aus: http://de.indymedia.org/2010/04/278710.shtml


Chefredakteur des Gefangeninfos verurteilt


lesender arbeiter 22.04.2010 00:07


Der presserechtlich Verantwortliche der Publikation Gefangeneninfo Wolfgang Lettow ist am Mittwochnachmittag vom Berliner Amtsgericht zu einer Geldstrafe von 800 Euro verurteilt werden.

Der Grund für die Anklageerhebung ist der Prozessberichts „Blind in Beugehaft“ in der Ausgabe Nr.348 vom Juli letzten Jahres. In dem inkriminierten Text wurde ein Verhandlungstag im §129b-Prozess gegen dem Gefangenen Faruk Ereren, dem inzwischen die Auslieferung in die Türkei droht, beschrieben. Nuri Eryüksel hatte es abgelehnt, über die Strukturen der türkischen Exilorganisation Aussagen zu machen, weil er sich dabei selber belasten könnte. Das Gericht bestand aber auf seiner Zeugenaussage und erließ dann die Beugehaft, die noch im Gerichtssaal vollstreckt wurde. Dieses Vorgehen sorgte unter den ProzessbeobachterInnen für besondere Empörung, weil Nuri mehrere Jahre in türkischen Gefängnissen inhaftiert war und dort auch gefoltert wurde.

Er hat mittlerweile auch als Spätfolge der Folter sein Augenlicht verloren. Die Verhängung der Beugehaft wurde dann 4 Wochen später aufgehoben und vom BGH als rechtswidrig kassiert! Die ProzessbeobachterInnen der Roten Hilfe Düsseldorf-Mönchengladbach schreiben in ihrem Bericht dem zuständigen Richter nach der Verkündung der Beugehaft eine Bemerkung zu, die von vielen Ohrenzeugen als zynisch empfunden wurde. Dort soll der Richter mit Verweis auf Nuris Erblindung erklärt haben, dass er vielleicht in der Beugehaft zur Besinnung komme. Der Richter bestreitet diese Äußerung. Mehrere ProzessbeobachterInnen, darunter ein Anwalt und ein Vertreter des Komitees für Grundrechte und Demokratie können sich an eine von ihnen als zynisch empfundene Äußerung des Richters erinnern.

Trotzdem erklärte der Richter in Berlin in der Urteilsbegründung am Mittwoch, dass die Äußerungen nicht gefallen sind. Anträge des Rechtsanwalts Jürgen Schneider, der Lettow verteidigte, zum Beweis des Prozessberichts, einen Verteidiger aus dem Düsseldorfer Verfahren zu laden, der sich auch an zynische Äußerungen des Richters erinnern kann, wurden abgelehnt. Vorher hatte Schneider anhand von Presseberichten nachgewiesen, dass Richter bei den Staatsschutzsenaten in ihre Vorworte vor ihren Entscheidungen oft harte Kritik an ZeugInnen, Angeklagten etc. einfließen lassen. Daher wären auch die inkriminierten Äußerungen des Richters durchaus denkbar.

Lange Geschichte der Kriminalisierung

Ca. 30 Menschen besuchten den Prozess, darunter zwei Mitglieder des Komitees für Grundrechte. Einige AktivistInnen entrollten auf einer Kurzpressekonferenz vor den Toren des Berliner Amtsgerichts ein Transparent des Netzwerks für politische Gefangene.

In einer Prozesserklärung erklärte Wolfgang Lettow, dass das Gefangeneninfo in seiner 21jährigen Geschichte mit ca. 30 Verfahren konfrontiert war. Davon kamen 4 zur Anklage, 2 RedakteurInnen wurden verurteilt. Lettow erklärte, dass in den ersten beiden Jahrzehnten mit den Kriminalisierungsversuchen eine Öffentlichkeit für die Gefangenen aus RAF und Widerstand verhindert werden sollte. In den letzten Jahren seien zunehmend türkische und kurdische Gefangene mit 129a und 129b-Verfahren konfrontiert. Damit können sie auch wegen völlig legaler politischer Tätigkeiten in Deutschland verurteilt werden, weil sie beschuldigt werden, damit den politischen Kampf in ihren zu unterstützen. Auch für diese Gefangene will das Info weiter Öffentlichkeit herstellen, betonte Wolfgang Lettow nach der Urteilsverkündung. Er sieht das Verfahren und das Urteil „hart an der Grenze zur Medienzensur“. In Anbetracht der Tatsache, dass linke Medienprojekte wie das "Gefangenen Info" keine kommerziellen Ziele verfolgen und somit nicht über ein dickes Finanzpolster verfügen, gleicht jeder Strafbefehl und jede Geldstrafe einem massiven Angriff, der die Existenz dieses Projektes gefährdet. Deswegen soll eine Spendenkampagne für das Urteil und die Prozesskosten gestartet werden.

http://www.political-prisoners.net/home.php?id=4〈=de&action=campaign


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Prozesserklärung
Gefangenen Info 22.04.2010 - 08:01

Prozesserklärung zum Verfahren gegen das "Gefangenen Info" vom 21.4.

Prozesserklärung zum Verfahren gegen das "Gefangenen Info" vor dem Amtsgericht Tiergarten Als Presserechtlich Verantwortlicher für das "Gefangenen Info" bin ich hier wegen "Verleumdung" vor dem Gericht angeklagt. Da wir als Redaktion Widerspruch gegen einen Strafbefehl von 2800 Euro eingelegt haben, kommt es heute zu Verhandlung.

Um was geht es?

Die Gründe für die Anklageerhebung sind, wie bei dem Verfahren gegen das Internetportal „Scharf-Links“, die Verbreitung des Prozessberichts „Blind in Beugehaft“ in unserer Ausgabe Nr.348 vom Juli letzten Jahres. In dem inkriminierten Text wurde ein Verhandlungstag im §129b-Prozess gegen dem Gefangenen Faruk Ereren, dem inzwischen die Auslieferung in die Türkei droht, beschrieben. Nuri Eryüksel hatte es abgelehnt, über die Strukturen der türkischen Exilorganisation Aussagen zu machen, weil er sich dabei selber belasten könnte. Das Gericht bestand aber auf seiner Zeugenaussage und erließ dann die Beugehaft, die noch im Gerichtssaal vollstreckt wurde. Dieses Vorgehen sorgte unter den ProzessbeobachterInnen für besondere Empörung, weil Nuri mehrere Jahre in türkischen Gefängnissen inhaftiert war und dort auch gefoltert wurde.

Er hat mittlerweile auch als Spätfolge der Folter sein Augenlicht verloren. Die Verhängung der Beugehaft wurde dann 4 Wochen später aufgehoben und vom BGH als rechtswidrig kassiert! Die ProzessbeobachterInnen der Roten Hilfe Düsseldorf-Mönchengladbach schreiben in ihrem Bericht dem zuständigen Richter nach der Verkündung der Beugehaft eine Bemerkung zu, die von vielen Ohrenzeugen als zynisch empfunden wurde. Dort soll der Richter mit Verweis auf Nuris Erblindung erklärt haben, dass er vielleicht in der Beugehaft zur Besinnung komme. Der Richter bestreitet diese Äußerung. Mehrere ProzessbeobachterInnen, darunter ein Anwalt und ein Vertreter des Komitees für Grundrechte und Demokratie können sich an eine von ihnen als zynisch empfundene Äußerung des Richters erinnern.

Zur Kriminalisierung des Infos

Der Staat versuchte seit 1989, also seit Bestehen dieser Zeitschrift, unter der Federführung der Bundesanwaltschaft und den Geheimdiensten durch rund 30 Verfahren, das "Info" mundtot zu machen. Das "Info" nannte sich anfangs "Hungerstreik Info" und nach dem Ende des Streiks "Angehörigen Info“ und ab 2005 "Gefangenen Info" (GI). Von den 30 Verfahren endeten mindestens vier im Gerichtssaal vor der Klassenjustiz, die teilweise durch mehrere Instanzen gingen. Verurteilt wurden wohl mindestens 2 RedakteurInnen.

Im" Info" wurde und wird das staatliche Vorgehen gegen Gefangene kritisiert - statt die drakonischen Bedingungen samt den Sondergesetzen wie exemplarisch der §§ 129, 129a und 129b zu ändern bzw. abzuschaffen, reagierte der Staat zum Beispiel mit Verfahren nach §187 (Verleumdung) und "Staatsverleumdung" nach § 90a - oder es wurde ein §129a-Verfahren wegen "Werbung für eine terroristische Vereinigung" eröffnet, weil Erklärungen der RAF dokumentiert worden sind, die in Prozessen verlesen wurden. Weitere Anlässe z.B. waren Artikel, die die staatliche Version z.B. der Selbstmorde in Stuttgart-Stammheim am 18.10.1977 oder von Wolfgang Grams am 27.6.1993 in Bad Kleinen thematisierten und in Frage stellten.

Zum Hintergrund des Verfahren:

Hier in der BRD sind zirka 10 kurdische und türkische Gefangene wegen ihrer politischen Arbeit verhaftet und isoliert. Diese Eingekerkerten sind durchweg 23 Stunden allein in ihrer Zelle, Briefe „verschwinden“ oder werden beschlagnahmt, es hagelt Besuchsverbote und in Düsseldorf wurden Prozess-beobachter_innen verprügelt und zu Geldstrafen verurteilt. Der §129b-Gefangene Faruk Ereren bezeichnet das umfassende Isolationsprogramm als „Weiße Folter mit dem Ziel, uns zu zermürben“. All das hat Ähnlichkeit mit den drakonischen Maßnahmen, denen die Gefangenen aus der RAF vor allem in den siebziger und achtziger Jahren ausgesetzt waren.

Die Anklagen gegen die anatolischen Menschen basieren häufig auf Foltergeständnissen aus der Türkei. Dass dort überwiegend gefoltert wird, ist bekannt. So haben in den Jahren 2006 und 2007 4.719 Menschen Klagen wegen Misshandlung, Folter und exzessiver Folter durch Polizei und Geheimdienste eingereicht.

Die Staatsschutzsenate in Stuttgart und Düsseldorf haben durchweg keine Probleme "Früchte vom vergifteten Baum", wie es der stellvertretenden Generalbundesanwalt Rainer Griesbaum ausdrückte, zu verwerten.

"Dies bedeutet nichts anderes als der Folter zuzustimmen und die Folterer zu ermutigen", wie der Gefangene Cengiz Oban, der zu Zeit wegen §129b in Düsseldorf vor Gericht steht, in einem Brief vom April 2009 feststellte.

Faruk Ereren, der ebenfalls wegen des §129b eingebunkert und in einem weiteren Verfahren in Düsseldorf vor dem Staatsschutzsenat abgeurteilt werden soll, droht die Auslieferung in die Türkei.

"Was mich erwartet, wenn ich in die Türkei ausgeliefert werden sollte, ist Repression, Folter und Haft bis zum Tod.«, erklärte Ereren, der seit seiner Festnahme im April 2007 unter Isolationsbedingungen in Untersuchungshaft eingesperrt ist, vor Gericht.

Die Türkei ist ein wichtiger Partner für das expansive Nato-Bündnis. Die meisten Waffen werden übrigens von der BRD nach dort exportiert, was auch zeigt dass die BRD deswegen auch ein eigenes vitales Interesse hat, ihrer Bündnispartnerin dort und hier den Rücken frei zu halten. Von 2000-2007 wehrten sich tausende türkische und kurdische Gefangene im Hungerstreiks gegen die Folter "made in Stammheim“. Über 120 tote Gefangene in diversen anatolischen Knästen kamen dabei ums Leben. Schon während des Hungerstreiks verlangte die Türkei von ihren Verbündeten das Verbot der Öffentlichkeitsarbeit in Europa.

Die Folge waren die Razzien und Festnahmen 2004 in diversen Ländern Europas. Zusätzlich verlangt die Türkei die Auslieferung von zirka 300 kurdischen und türkischen AktivistInnen. Wie das exemplarisch. in der BRD abläuft: Der Verfassungsschutz Baden-Württembergs "warnt vor linksradikaler deutsch-türkischer Solidarität". (Bietigheimer Zeitung) Der VS bezog sich auf die Demonstration vom 5.7.2008 gegen die Kriminalisierung des migrantischen Widerstands und somit gegen die Terrorparagrafen §129a und b. Prompt gab es wieder 3 Verhaftungen im November 2008. Anfang des Jahres wurden wieder 2 türkische Menschenrechtsaktivisten verhaftet.

Zurück zum Verfahren

In den 21 Jahren seit Bestehen des "Gefangenen Infos" hat es über 30 Versuche seitens des Staates gegeben, die Zeitung mundtot zu machen. In Anbetracht der Tatsache, dass linke Medienprojekte wie das "Gefangenen Info" keine kommerziellen Ziele verfolgen und somit nicht über ein dickes Finanzpolster verfügen, gleicht jeder Strafbefehl und jede Geldstrafe einem massiven Angriff, der die Existenz dieses Projektes gefährdet. Da diese repressiven Maßnahmen in erster Linie wirtschaftlichen Schaden anrichten und einschüchtern sollen, stellt sich uns die Frage, ob diese Maßnahmen nicht hart an der Grenze zur Medienzensur liegen.

Neben der redaktionellen Arbeit musste die Existenz und damit das Fortbestehen des Infos auch immer vor dem Gericht verteidigt werden, um damit das Leben vor allem der Gefangenen aus der RAF vor staatlichen Übergriffen hinter Gittern zu schützen. Heute sind es vor allem Eingesperrten aus türkischen und anderen migrantischen Zusammenhängen, die diesen Sonderhaftbedingungen und -gesetzen ausgesetzt sind. Es bedeutet immer Kampf auf allen diesen Ebenen, den Weggesperrten einen unzensierten Raum zu geben für ihre politischen Vorstellungen bis hin zur ihrer Freiheit!

Mehr ist zu diesem Verfahren nicht zu sagen!

Wolfgang Lettow, Berlin, den 21.April 2010





... ich tue was Linke tun, Ungerechtigkeit bekämpfen!
von Yossi Wolfson
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New PostErstellt: 22.04.10, 12:24  Betreff: Re: Justitia als Erfüllungsorgan der Herrschenden im Terrorkampf gegen linke Medien  drucken  weiterempfehlen

... zum Thema Repressionen gegen linke Medien ein Kommentar aus November 2009


Justiz mit Kampfauftrag?    von Ullrich F.J. Mies




... ich tue was Linke tun, Ungerechtigkeit bekämpfen!
von Yossi Wolfson
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