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Baba Yaga
New PostErstellt: 11.01.05, 22:52     Betreff: Re: Dem potetiellen Opfer glauben schenken, oder den guten ruf des Täters wahren.

Vorweg:
Ich gebe zu, die Beweis- und Indizienlage ist nicht angesprochen und die Informationen sind "poor"!

Zur Sache:

Anderseits ist es sehr gravierend und folgenschwer, wenn der Vorwurf des sexuellen Mißbrauches (Vergewaltigung, Schändung usw.) erhoben würde und die Klägerin dafür keine Grundlagen vorzuweisen hätte.
Es wäre ein Bumerang, der sie selbst treffen würde.
Es ist zu unterstellen, daß jede durchschnittlich gebildete Frau die Konsequenzen einer "üblen Nachrede" kennt und daher nicht leichtfertig so schwerwiegende Lügen und Unterstellungen verbreitet.

Ich persönlich nehme an, daß Frauen, die sich an Forendiskussionen beteiligen, eigentlich heute noch die Ausnahme sind und einen, wie auch immer zu bewertenden; besonderen Intellekt besitzen, denn die große Masse der Frauen interessiert sich leider nicht für Internet, für Diskussionen und meistens auch nicht für politische Auseinandersetzungen und den dadurch zu gewinnenden Informationsgehalt!

Von daher gesehen unterstelle ich der Ankägerin eine so große Portion Kontextwissen zu Konsequenzen aus Lügen, vorgeschobenen Argumenten und falschen Behauptungen, daß ich zumindest nicht bezweifle, daß es "Zudringlichkeiten" von Seiten des Beschuldigten gegeben haben muß, welche die Grenzen des "zulässigen Werbens" überschritten haben, sonst hätte sie nicht (offensichtlich in einer Notlagesituation) die Beschuldigungen ins Netz gestellt!

Das ist meine Meinung, als Frau mit einer doch beträchtlichen Lebenserfahrung!
Es ist eine Meinung, die gewiß dem konkret-rechnerischen und formal-nüchternen Abwägungsprozessen eines Udo Teichmann entgegensteht und - wie ich darlegte - auch aus gutem Grunde, ein Vorschußvertrauen und -kapital dem "angeblichen" Opfer einräumt.

Hinzu kommt, - und das spricht erfahrungsgemäß für die Frau -, daß im Spiel der "Begehrlichkeiten" es fast immer der Mann ist, der die Situation nicht mehr zu beurteilen und zu beherrschen in der Lage ist und - ab einem gewissen, für Frauen schwer zu kalkulierenden Zeitpunkt - nur noch seinen eigenen Wünschen und Trieben folgt, ohne die Interessen der Frau zu berücksichtigen, bzw. diese kaum und genügend zu beruteilen vermag, daaher nicht in der Lage ist, darauf zu achten, ob er sich im "Gleichklag" mit seiner Partnerin befindet!

Man(n) möge mir meine Parteilichkeit und vermeintliche/vielleicht auch tatsächliche/ Voreingenommenheit verzeihen, aber ich würde zuerst Parteinahme für die Frau nehmen, - die Gründe dafür habe ich zu erläutern versucht!

Baba Yaga


[editiert: 11.01.05, 23:27 von Baba Yaga]
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