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Lügenskandal bei Gießenener CDU-Stadtverordneten

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unGEZogen

Beiträge: 63
Ort: Erde


New PostErstellt: 30.10.05, 13:55  Betreff:  Re: Lügenskandal bei Gießenener CDU-Stadtverordneten  drucken  weiterempfehlen




kopiert aus: http://de.indymedia.org/2005/10/131036.shtml



Redaktionscomputer in Saasen gepfändet!
von EntERBer - 30.10.2005 13:39



Bild Skuriler Einsatz in der Projektwerkstatt: Die Redaktionscomputer aus der Layoutwerkstatt wurden mit seltsamen Gründen gepfändet. Dabei kam auch ein aggressiver Polizeihund zum Einsatz. Der und mehrere andere Grünuniformierte an der Leine des Hundes oder drumherum sicherten mehrfache Rechtsbrüche ab, u.a. einen deutlichen Verstoss gegen das Presserecht. Angesichts der skandalösen Gießener Justizverhältnisse ist allerdings kam damit zu rechnen, dass irgendwelche Beteiligten an dieser Attacke Konsequenzen ertragen müssen. Teile der gepfändeten Computerausstattung befinden sich noch in der Hand der Vollstreckungsbehörde.
Skuriler Einsatz in der Projektwerkstatt:
Redaktionscomputer aus Layoutwerkstatt gepfändet

Polizeihundeinsatz sichert mehrfache Rechtsbrüche ab ++ Verstoss gegen Presserecht


Zwei wichtige Rechner der Projektwerkstatt wurden in der vergangenen Woche in einem absurden Einsatz von Zwangsvollstrecker, Polizei und Polizeihund gepfändet. Dabei drangen die Beamten in die Layoutwerkstatt des Hauses ein, der auch als Redaktionsraum von mehreren Medien, z.B. der überregionalen Zeitung „Fragend voran“, zwei Redaktionen des Monatsmagazins „Contraste“ und mehreren Teilredaktionen der Internetseiten „www.projektwerkstatt.de“ genutzt wird. Die Räume waren deutlich gekennzeichnet, zudem trugen alle Computer einen Stempel der Projektwerkstatt. Dem Gerichtsvollzieher und der ihn unterstützenden Polizei waren all das egal. Unter dem Vorwand, private Schulden eines Aktivisten aus dem Umfeld der Projektwerkstatt pfänden zu wollen, nahm er die Rechner mit, u.a. mit den Daten und aktuellen Ausgaben aller genannten Medien. Dabei setzten Beamte der Polizeistation Grünberg einen Polizeihund in der Projektwerkstatt gegen dort anwesende Personen ein.
„Die Rechtsgrundlagen für Beschlagnahme und für den Einsatz des Hundes, mit dem eine Person in einem Raum festgesetzt wurde, sind völlig unklar“, beschwerte sich ein Sprecher des Fördervereins, dem das Haus gehört. „Die Beamten haben gegen das Presserecht und die Zivilprozessordnung verstossen.“
In einer ersten Stellungnahme hat der Verein Protest eingelegt und die Herausgabe der Rechner verlangt. Auch hier übte die Vollstreckungsbehörde beim Landkreis Gießen, die in der Stadt Gießen neben dem Landratsamt untergebracht ist, Schikane aus. Obwohl sich eine Person meldete, die einen der Rechner an die Projektwerkstatt gespendet hatte und dafür auch eine Quittung vorlegte, rückte die Behörde nur den Rechner, nicht aber die mitgepfändeten Kabel, Tastatur, Maus und Bildschirm heraus.
Der Verein und die Betroffenen kündigten neben den Widersprüchen Strafanzeigen gegen die handelnden Personen an: „Wir haben kein Vertrauen in die Giessener Justiz, die die illegalen Einsätze wie in der Vergangenheit decken wird. Aber wenigstens das können wir dann erneut zeigen, dass das Recht ein Handlungsmittel der Mächtigen ist!“, formulieren Projektwerkstättler ihre Wut über die ständigen Repressionsangriffe auf ihre Räume.




Rechtliche Bewertung

  1. GEZ-Forderung: Aufgrund der ordnungsgemäßen Abmeldung ist die Forderung unberechtigt. Es ist bekannt, dass die GEZ eine Eintreibeeinrichtung ist, mit der Kommunikation unmöglich ist und die nur formales Durchziehen kennt.

  2. Vollstreckungsstelle: Die Vollstreckungsstelle ist den Hinweisen auf die nicht berechtigte Forderung gar nicht nachgegangen.

  3. Der Vollstreckungsbeamte Marcus Erb hat aus seinem eigenen Verständnis heraus eine Durchsuchung von Wohnraum vorgenommen. Nach der Rechtssprechung muss er für diese, wenn sich „ohne Einwilligung“ erfolgt, aber eine richterliche Durchsuchungsanordnung besitzen (ZPO § 758a). Diese hatte er nicht, sein Vermerk im Protokoll diesbezüglich ist eine Lüge. Damit ist die Maßnahme rechtswidrig.

  4. Die Räume, in denen die Pfändung vorgenommen wurden, waren eindeutig als „Layoutwerkstatt“ und „Redaktionsräume“ mit zwei Schildern an der Tür gekennzeichnet. In diesem Raum befanden sich sieben (!) Rechner mit Peripherie und viele weitere Ausstattungen für redaktionelle Arbeit, Ausstellungsfertigung, Fotoarbeiten usw. Überall hängen Erklärungen, wie die Geräte zu bedienen sind – offensichtlich also erkennbar als öffentlicher Raum. Außerdem waren die Computer auf die Projektwerkstatt eingerichtet („Prowe“) und trugen den Stempel der Projektwerkstatt, die von einem Verein getragen wird, auf dem Gehäuse. Auch alles weiterer drumherum zeigte deutlich, dass es sich hier um Vereinsräume handelte – über einem der beiden Computer befindet sich ein Regal mit den Vereinsunterlagen (Registerauszüge, Jahresabrechnungen, Protokolle usw.), die Rechner hängen am Telefonanschluss, der auf den Verein läuft usw. Eine völlig eindeutige Situation auch, die dem Vollstreckungsbeamten Marcus Erb, der zudem ständig darauf auch hingewiesen wurde, aufgefallen sein muss. Will heißen: Er wusste, dass er die falschen Computer mitnimmt. Das bestätigte er unvorsichtigerweise auch selbst, als er das Widerspruchsrecht von Jörg Bergstedt gegen die Pfändung in vermeintlich oberschlauer Überlegung mit „Sie können keinen Widerspruch einlegen, da Ihnen die Sachen ja nicht gehören“ verneinte. Nachdem er auf die entlarvende Widersprüchlichkeit in seiner Argumentation aufmerksam wurde, zog er die Aussage zurück. Klar aber ist, dass er angesichts des Wissens, dass er keine Computer von Jörg Bergstedt, sondern der Projektwerkstatt und damit deren Fördervereins mitnahmen, in diesem Moment nicht mehr in seiner Funktion, sondern aus persönlichen Interessen u.ä. handelte. Das ist schlicht Raub, nebenbei Hausfriedensbruch und einiges mehr. Zudem macht er sich mit seinem willkürlichen Verhalten klar auch persönlich schadenersatzpflichtig.

  5. Das Eindringen in die als „Redaktionsräume“ gekennzeichneten Räume und das Pfänden genau der Computer, die als Redaktionscomputer genutzt werden, ist deutlich ein Verstoß gegen das geltende Presserecht. Die Arbeitsdateien der Redaktion des „bunten.nachrichten.dienst“ lagen in der Tat auf einem der beiden Computer auf der Festplattte.

  6. Der Einsatz des Polizeihundes in Verbindung mit der Aufforderung an Patrick Neuhaus, sich nicht mehr zu bewegen und in einer türlosen Ecke des Raumes festzusetzen, erfolgte ohne Rechtsgrundlage und erfüllt damit den Tatbestand der Freiheitsberaubung. Nach dem „Lehr- und Praxiskommentar Strafgesetzbuch“ (Urs Kindhäuser, Nomos-Verlag) schützt das Verbot der Freiheitberaubung „die Freiheit der Willensbetätigung in Bezug auf das Verlassen des gegenwärtigen Aufenthaltsortes“ (Rdnr. 1). Das ist klar erkennbar so gewesen. Ausführender war der Hundeführer seitens der Polizei. Er tat das unter den Augen des deutlich akzeptierenden Dienstvorgesetzten Heinz Frank für der Polizeistation sowie des Vollstreckungsbeamten Marcus Erb, der ebenso deutlich genau diesen Einsatz mit genau diesen Folgen gut hieß, wenn er auch selbst nichts dazu beitrug. Da aber die Polizei von ihm angefordert und für ihn als Hilfe tätig war, muss er ebenso als Täter betrachtet werden.

  7. Der Trick, den auf einem Computer sitzenden Jörg Bergstedt zum Holen eines Belegs aufzufordern, um dann gezielt in dessen Abwesenheit heimlich Computerteile wegzuschaffen, kann nur als Arglist bezeichnet werden und ist daher das bewusste Herbeiführen einer Pfändungssituation ohne Zeugen.

  8. Marcus Erb nahm mehr Teile an sich als er auf dem Protokoll vermerkte (USB- und Netzwerkkabel).

  9. Mindestens fragwürdig, wenn nicht rechtswidrig ist zudem der sofortige Abtransport der Computer. Nach ZPO § 808, Abs. 2 sind „andere Sachen als Geld, Kostbarkeiten und Wertpapiere ... im Gewahrsam des Schuldners zu belassen“. Das geschah nicht.



Informationsseiten im Internet:
e-Mail:: | Homepage:: http://www.projektwerkstatt.de/antirepression/vollstrecker |




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Baba Yaga


New PostErstellt: 27.02.05, 21:50  Betreff: Re: Lügenskandal bei Gießenener CDU-Stadtverordneten  drucken  weiterempfehlen

Ich wär´mal nicht so euphorisch, was die Pflicht zur Zeugenaussage des Gail (Nomen est omen? - jedenfalls ist der Name "geil" ) betrifft.

Kein Zeuge muß irgend etwas aussagen, wenn er sich damit selbst belasten könnte!

Darauf wird der Kerl wohl hinausargumentieren!

Trotzdem, der öffentliche Wirbel wird schon Wirkung zeigen!
Du weißt ja, was ich immer sage:
"Alles hat drei zeitliche Dimensionen:
kurzfristig schlägt es erst mal viele Wellen,
mittelfristig setzt sich alles und Details kommen zur Geltung,
langfristig prägt sich die Gesschichte ein und entfaltet Wirkung!

Es ist also noch nicht aller Tage Abend und der Gail wird sein Ende schon ausrechnen können!

Gute Nacht
Baba Yaga

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bjk

Beiträge: 7353
Ort: Berlin


New PostErstellt: 27.02.05, 21:29  Betreff:  Lügenskandal bei Gießenener CDU-Stadtverordneten  drucken  Thema drucken  weiterempfehlen

kopiert aus: http://www.de.indymedia.org/2005/02/108124.shtml



Wutangriff auf Projektwerkstatt nach Lügen

von AbwehrspielerIn der Ordnung - 27.02.2005 16:19

Am 14.3.2005 wird die 2005er-Ausgabe der Dokumentation über Fälschungen, Hetze usw. durch Polizei, Justiz, Politik und Medien in und um Gießen veröffentlicht. Die Recherchen und die zu erwartenden Enthüllungen scheinen Stück für Stück durchzusickern, denn der in der Dokumentation des Lügens überführte Stadtverordnetenvorsteher Gail (CDU) rastete am 25.2. schon mal aus und lud zu einer Pressekonferenz ein, in er die Projektwerkstatt beschimpfte und zwei Stadtverordnete des schäbigen Verhaltens bezichtigte, weil sie sich mit Projektwerkstättlern austauschten.


Der Bericht der Gießener Allgemeinen vom 26.2.2005

Hintergrund des Ganzen ist die bisher bekannteste und bereits belegte Lüge des Gießener Bürgermeisters am 12.12.2002, als es massive Proteste gegen die Einführung der Gefahrenabwehrverordnung gab. Der Law-and-Order-Bürgermeister Haumann, CDU-Mann und Intimus des hessischen Innenministers (der auch in Gießen wohnt), drehte angesichts seiner Polizeischlacht offenbar selbst ab und erfand als Legitimation eine Bombendrohung, die eingegangen sein sollte. Er gab sogar eine exakte Uhrzeit für den Eingang der Bombendrohung an. Erst mehrere Wochen später gelang es einem PDS-Abgeordneten, Haumann durch intensive Recherchen dazu zu zwingen, zuzugeben, die Bombendrohung erfunden zu haben.

Extra-Seite dazu: http://www.bomben-haumann.de.vu

Bei der Stadtverordnetensitzung am 27.3.2003, als über die erste Lüge von Bürgermeister Haumann diskutiert wurde, waren mindestens fünf zivile PolizeibeamtInnen, darunter die Staatsschützerin Mutz, im Sitzungssaal anwesend. Die Stadtverordneten wurden davon nicht informiert. Als sich einige wie die SPD-Abgeordneten Dr. Linder und Bietz darüber aufregen, behaupteten Bürgermeister Haumann und Stadtverordneter Gail, von der Anwesenheit der Polizei nichts gewusst zu haben. Doch seit Januar 2005 kann das als widerlegt gelten, d.h. es war offensichtlich wieder gelogen. Ein Polizist hat zu Protokoll gegeben, bei einer Vorbesprechung über die Anwesenheit der Polizei mit dem Stadtverordnetenvorsteher Gail dabei gewesen zu sein!

Die Enthüllung und genaue Beweisführung ist nun schwierig, weil Papi Staat ja nicht dumm ist und die Enthüllung solcher Akten unter Strafe stellt. Daher läuft nun alles auf einen spannenden Tag hinaus - nämlich dem Moment im demnächst beginnenden Prozess gegen Projektwerkstättler ( http://www.projektwerkstatt.de/prozess), an dem der Stadtverordnete Gail von den Projektwerkstättlern als Zeuge vernommen werden wird. In der ersten Instanz hat er ebenfalls geleugnet, von der Polizeianwesenheit am 27.3.2003 gewusst zu haben. Das ist Falschaussage vor Gericht. Andere bekommen dafür bis zu einem halben Jahr Knast. Im Fall Gail hat der obrigkeitshörige Staatsanwalt Vaupel das Verfahren schon eingestellt (zum widerlichen Filz der Obrigkeit in Sachen Verfahrenseinstellungen siehe http://www.projektwerkstatt.de/polizeidoku/anzeigen.html). Das war Strafvereitelung im Amt!
Voraussichtlich am 21. März wird Gail als Zeuge verhört. Die Angeklagten haben Fragerecht. Anklagepunkt: Genau der 27.3.2003. Dass nicht die Lügner, sondern die Opfer der Lügen und Repression vor Gericht stehen, kann am 21.3.2005 ein Vorteil sein. Denn die Angeklagten können Frage und der Zeuge MUSS antworten.

Zu den ganzen Vorgängen um die offensichtlichen Lügen des Stadtverordnetenvorstehers Gail und seine Schmutzattacken ist eine Internetseite eingerichtet worden:
http://www.luegen-gail.de.vu.

Es ist davon auszugehen, dass die Giessener Tagespresse und Rundfunksender gleichgeschaltet sind mit der Stadt-/Landesregierung und daher die Position der Projektwerkstatt keine Chance hat. Für die Woche vor der Vernehmung von Gail soll daher die unabhängige Stadtzeitung bunter.nachrichten.dienst herauskommen und verteilt werden.

Homepage:: http://www.polizeidoku-giessen.de.vu ¦



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