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Otto Schily, Herr über Schläger- und Killerbrigaden?

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bjk

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New PostErstellt: 18.10.04, 13:17  Betreff:  Urteil im Ageep-Prozeß - milde Strafe BGS-Mörder  drucken  weiterempfehlen




kopiert aus: http://de.indymedia.org/2004/10/96399.shtml



9 Monate auf Bewährung für BGS-Beamte

von Pro Asyl - 18.10.2004 12:23

Das Landgericht Frankfurt am Main hat heute sein Urteil im Verfahren um den Erstickungstod des sudanesischen Staatsangehörigen Aamir Ageeb bei seiner Abschiebung am 28. Mai 1999 gesprochen. Die drei Bundesgrenzschutzbeamten, unter deren Händen Aamir Ageeb starb, wurden zu neun Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.




Das Verfahren vor dem Landgericht Frankfurt am Main hat dazu beigetragen, dass geklärt werden konnte, was beim Bundesgrenzschutz in den 1990er Jahren an der Tagesordnung war: Die Durchsetzung von Abschiebungen mit lebensgefährlichen Zwangstechniken, ausgeführt von Beamten, die von der BGS-Spitze und vom Bundesinnenministerium im Unklaren darüber gelassen wurden, wo die Grenzen beim Einsatz unmittelbaren Zwanges genau liegen. BGS-Spitze und BMI schauten weitgehend untätig zu, wie im Grenzschutzalltag herumexperimentiert wurde. Die jetzt verurteilten Grenzschützer standen am Ende einer Kette organisierter Verantwortungslosigkeit. Die hierfür in der BGS-Hierarchie und in der Politik Verantwortlichen wurden jedoch im Verfahren weder als Zeugen gehört, noch müssen sie künftig damit rechnen, zur Verantwortung gezogen zu werden. "Jahrelang haben die Verantwortlichen alles Notwendige unterlassen. Bestraft werden jetzt lediglich die, die in einer verantwortungslos strukturierten Organisation zu Tätern wurden. Das verletzt das Gerechtigkeitsgefühl", so Bernd Mesovic, Prozessbeobachter von PRO ASYL.

Die Zustände beim BGS, ursächlich für den zweiten Abschiebungstodesfall in einer Lufthansamaschine binnen weniger Jahre, wären ein Fall für einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss gewesen. Allerdings hätte sich dieser bald nach dem Tattag konstituieren müssen. Das sich über Jahre hinziehende Ermittlungsverfahren, der lange Zeitraum bis zur Eröffnung der Hauptverhandlung und das erst nach fünfeinhalb Jahren ergangene Urteil haben jedoch dazu beigetragen, dass eine effektive Aufklärung der politischen Verantwortlichkeit unterblieben ist. Der ehemalige Innenminister Manfred Kanther, verantwortlich dafür, dass die Lehren aus dem Fall Bankole (1994) jahrelang nicht gezogen wurden und der amtierende Bundesinnenminister Otto Schily, der nach Ageebs Tod endlich umfassende Weisungen einführte, können sich beruhigt zurücklehnen. Anders als die österreichische Justiz im Verfahren um einen vergleichbaren Abschiebungstod (Marcus Omofuma, 1999) hat die Frankfurter Landgerichtskammer es bei einigen deutlichen Bemerkungen bewenden lassen, auf die Ladung der Minister jedoch verzichtet.

Dass ein zentrales Beweismittel beim BGS vernichtet worden ist (der Ordner, aus dem hätte hervorgehen müssen, ob die bei Abschiebungen eingesetzten Beamten tatsächlich dienstlich belehrt worden waren und die bis dahin geltenden dürftigen Vorschriften kannten), wurde vom Kammervorsitzenden mehrfach grimmig kommentiert. Ob dies eine ordnungsgemäße bürokratische Aktenvernichtung oder ein möglicherweise interessegeleitetes Verschwindenlassen war, bleibt unaufgeklärt.

Die Landgerichtskammer hat zu Gunsten der "Prozessökonomie" auf die durch die lange Verfahrensdauer ohnehin mühselige Aufklärung teilweise verzichtet. Immerhin macht das Urteil deutlich, dass die Angeklagten für die Folgen ihres Handelns verantwortlich sind, mag ihre Ausbildung noch so schlecht und die auf sie einwirkende Erwartungshaltung noch so drückend gewesen sein.

Das von diesem Urteil ausgehende Signal ist ambivalent: Es macht deutlich, dass von Grenzschützern und Polizisten in vergleichbaren Situationen ein Nein zur Anwendung exzessiver Gewalt zu verlangen ist. Das Strafmaß jedoch hinterlässt einen bitteren Beigeschmack: Es kann der Eindruck entstehen, wer als Amtsträger einen Menschen zu Tode bringt, könnte auch künftig damit rechnen, glimpflich davon zu kommen.

Wird das Urteil dazu beitragen, weitere Todesfälle bei Abschiebungen zu verhindern? Dies wird unter anderem von der Bereitschaft des Bundesgrenzschutzes und der Politik abhängen, die Lehren aus dem Verfahren zu ziehen und sich nicht damit zufrieden zu geben, dass Abschiebungen auf dem Luftweg inzwischen in einer umfangreichen Dienstanweisung geregelt sind. Deren Maxime ?Keine Abschiebung um jeden Preis? legt die Frage an die Politik nahe: Welcher Preis darf es denn sein, wenn etwa traumatisierte Menschen unter ärztlicher Begleitung abgeschoben oder Familien bei der Abschiebung getrennt werden und sich dem widersetzen?

Eine der Konsequenzen, die verschiedene europäische Staaten aus den Todesfällen bei Flugabschiebungen, deren Umstände einander sehr ähnlich waren, gezogen haben: Zunehmend werden Charterflieger - jetzt in europäischer Kooperation - eingesetzt. Abschiebungen erfolgen mitten in der Nacht oder von kleineren Flughäfen. Der Zweck der Methode: Wo keine Öffentlichkeit ist, gibt es keine neutralen Zeugen. Der erste Eurocharter-Abschiebungstote - eine Frage der Zeit?

Damit dies verhindert wird, fordern PRO ASYL und andere Nichtregierungsorganisationen, dass die Bundesregierung endlich das Fakultativprotokoll zur UN-Antifolterkonvention unterzeichnet. Damit würden unangekündigte und unabhängige Besuchsmechanismen in Gewahrsamszellen und anderen bislang unzugänglichen Bereichen möglich. Dies müsste selbstverständlich auch für Abschiebungscharterflüge gelten.

Weitere Infos zum Prozess:
http://www.aamir-ageeb.de

Indymedia: Wende im Prozess gegen BGS im Fall Ageeb http://de.indymedia.org//2004/01/72570.shtml

Homepage: http://aamir-ageeb.de







Tja, die "Kleinen" hängt man (hier nur ein kleines bißchen) und die Großen ... ... ...

oder

"Justizkrähe hackt der Exekutivkrähe kein Auge aus"

... 's war ja bloß ein Asylant ...

bjk

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[editiert: 18.10.04, 13:21 von bjk]
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New PostErstellt: 09.10.04, 11:47  Betreff: "Soldaten sind Mörder"  drucken  weiterempfehlen

BGS heißt bald Bundespolizei, nachlesen unter http://www.n-tv.de/5434730.html


Zitatanfang:

"Das teilte Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) am Freitag in Berlin mit. Schily kündigte an, er werde kurzfristig einen Gesetzesentwurf dazu erarbeiten. Zur Begründung sage er, die Bezeichnung "Bundesgrenzschutz" werde dem heutigen Aufgabenspektrum nicht mehr gerecht. Die Polizei des Bundes sei auch Bahnpolizei und zur Zeit auf 14 Großflughäfen verantwortlich für den Schutz vor Angriffen gegen die Sicherheit des Luftverkehrs. Weitere Aufgaben seien unter anderem der Schutz deutscher diplomatischer und konsularischer Vertretungen im Ausland und die Unterstützung des Bundeskriminalamts beim Personenschutz."

Zitatende
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bjk

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New PostErstellt: 09.10.04, 11:33  Betreff:  "Soldaten sind Mörder"  drucken  weiterempfehlen



trifft das nun gleichermaßen auch auf Bundesgrenzschützer zu?





Vorsatz oder Nicht-Vorsatz - - - im Ageep-Fall sehe ich keinen Unterschied!

Alle direkt und/oder indirekt Verantwortlichen und Beteiligten dieses Mordes gehören vor Gericht gestellt, einschließlich Innenkriegsminister Otto Schily.

bjk

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[editiert: 09.10.04, 11:41 von bjk]
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bjk

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New PostErstellt: 09.10.04, 11:01  Betreff:  egal, ob Polizistenverprügeln oder Asylantenumbringen,  drucken  weiterempfehlen



die Staatsanwaltschaft sieht keinen offenbar keinen besonderen Unterschied. Sind beides "minderschwere" Fälle

Wer zeigt den Staatsanwalt im Ageep-Fall wegen zynischer Menschenverachtung und Rassismus an?!

bjk

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New PostErstellt: 09.10.04, 10:55  Betreff:  eine (Justiz-)Krähe hackt der anderen kein Auge aus ...  drucken  weiterempfehlen



erster bitterer Kommentar bei indymedia hierzu:


krass wenig!

mondlicht 08.10.2004 22:25

also die thüringer bullen, die in hamburg bei ´ner bambule-demo ihre zivi-kollegen aus kiel verprügelt haben, haben in erster instanz auch 12 monate auf bewährung bekommen. wegen (schwerer?) körperverletzung.
d.h. für polizistenverprügeln gibt´s die gleiche strafe, wie für asylanten umbringen? oder was will uns der staatsanwalt sagen?

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[editiert: 09.10.04, 10:55 von bjk]
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bjk

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New PostErstellt: 09.10.04, 10:52  Betreff:  eine (Justiz-)Krähe hackt der anderen kein Auge aus ...  drucken  weiterempfehlen




kopiert aus: http://de.indymedia.org/2004/10/96069.shtml



von res publica - 08.10.2004 20:38

Wer sich mehr erwartet hat von einem Prozess gegen deutsche Polizeibeamte, die einen Menschen in ihren Händen gewaltsam zu Tode bringen, sieht sich enttäuscht. Die Staatsanwaltschaft im Ageeb-Prozess fordert 1 Jahr Haft mit Bewährung für die BGS-Beamten wegen "vorsätzlicher Körperverletzung im Amt mit Todesfolge in einem minderschwerem Fall". Urteil: 18.10.2004

Auch die BGS-Beamten, die Aamir Ageeb bei seiner Abschiebung von Frankfurt am Main in den Sudan am 28.05.1999 gewaltsam erstickten, sollen lediglich eine Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung erhalten, so die Forderung der Staatsanwaltschaft. Das sichert ihnen wenigstens den Verbleib im Staatsdienst.
Zwar sieht auch der Staatsanwaltschaft den Vorsatz bestätigt, da die Beamten hätten wissen müssen, dass ihr Handeln zum Tod von Ageeb führen kann. Doch durch die unklare Befehlslage, mangelnde Ausbildung und organisatorisches Versagen des BGS plädiert er auf die Anerkennung eines minderschweren Falls. Nur deshalb ist die Absenkung der 3-jährigen Mindeststrafe auf ein Jahr überhaupt möglich.

Hier der ganze Bericht vom 7. Prozesstag im Verfahren vor dem Landgericht Frankfurt am Main:

Der Richter schließt die Beweisaufnahme. Plädoyers werden gehalten.

Staatsanwalt Koch:

Staatsanwalt Koch plädiert auf Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung wegen: Vorsätzlicher Körperverletzung im Amt mit Todesfolge in minderschwerem Fall (§ 227 StGB)

Der Staatsanwalt beginnt sein Plädoyer mit den Worten "Der Prozess habe sprachlos gemacht". Dies liege nicht direkt an dem Fall, sondern an den Begleitumständen und der Rolle des BGS. Er beschreibt aus seiner Sicht, wie alles vor sich gegangen ist. Das Ageeb erst in einer menschenunwürdigen Stellung in den Gewahrsamszelle gefesselt wurde (hogtie-Fesselung), dann sei er verschnürt wie ein "Postpaket" die Treppe hochgetragen und dann sei er mehrfach am Sitz fixiert worden. Er sei nicht mehr wie ein Mensch, sondern wie ein Paket voll verschnürt gewesen. Mehrere Vorgesetzte kamen in der Situation dazu, (wegen eventueller Abschiebegegner) keinen habe die Art der Fesselung interessiert, keiner habe Anstoß an der Art der Fesselung genommen und die Verantwortung wurde auf die Begleitbeamten abgewälzt. Ebenso hatte der Pilot keine Veranlassung gesehen, die Abschiebung abzubrechen und, wie er im Prozess aussagte, wusste er nicht genau bescheid, wir das mit der Bordgewalt sei.

Dann kam der Vorgang der Startphase, in der Ageeb unruhig wurde und sich dann in der Steigphase aufgerichtet haben soll. Die Begleitbeamten seien panisch, völlig überfordert gewesen und beugten ihn daraufhin nach vorne. Die Angeklagten hatten ausgesagt, dass es immer wieder zum Kampf gekommen sei. Großzügig bemessen gehe er davon aus, dass die Phase des Runterdrückens ca. 5 Minuten angedauert habe, das sagte auch der Angeklagte Schw. aus. Als rechtliche Würdigung der Körperverletzung mit Todesfolge nimmt er an, sie hätten den Tod von Ageeb zwar vorsätzlich nicht gewollt, aber er war vorhersehbar. Es habe keinen vernünftigen Grund gegeben, Ageeb herunterzudrücken. Es ging keinerlei Gefährdung mehr von ihm aus. Zu dem Zeitpunkt, als die Beamten ihn wieder in den Sitz gesetzt hatten, war die Situation geklärt und es gab daher keine Notwendigkeit mehr ihn herunter zu drücken.

Der Gedanke der mitspielte: "Ruhe im Flieger, Zeit zu gewinnen, Ageeb habe sie vorher schon zweimal kalt erwischt, dies sollte nicht noch mal passieren." Es gab nach Aussagen des Staatsanwalts jedoch keine Veranlassung, Gewaltanwendung zu vollziehen. Die Angeklagten hätten wissen müssen, dass sie Ageebs Atmung beim Herunterdrücken behindern würden, dass sie ihm schaden würden. Daher gehe er von Vorsatz aus, dies hätte ihnen aus klarem Menschenverstand heraus klar sein müssen.

Daher kommt er zu dem Schluss: Körperverletzung mit Todesfolge, aber in einem minder schweren Fall und fordert Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung. Er begründet den minder schweren Fall mit dem Versagen des BGS und der Behörden. Dies sei auch deutlich bei den Aussagen zur Ausbildung geworden. Es handle sich um Rückführungen von Menschen und nicht von Paketen, daher müssen Beamte gut ausgebildet werden. Er beschrieb die Ausbildung als "Realsatire" und auch die Angeklagten seien "Opfer, arme Hansel, die es getroffen hat".

Vertreter der Nebenklage, Rechtsanwalt Kornblum:

Rechtsanwalt Kornblum plädiert auf Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung wegen: Vorsätzlicher Körperverletzung im Amt mit Todesfolge in minderschwerem Fall (§ 227 StGB)

Der Prozess hätte das "Totalversagen des BGS als auch der Angeklagten" gezeigt. Er beschreibt noch einmal die unklare Erlasslage, die Lehrgänge seien nur Erfahrungsaustausch gewesen, BGS habe auch keinen Abstand von der unzulässigen Fesselung genommen. Das ominöse Treffen in Berlin blieb unklar, dem BKA Ermittler Helmut H., der "kritisch" recherchierte, wurde der Fallentzogen. Dennoch gehe er davon aus, dass die Beamten sich selbst hätten informieren müssen. Daher seien sie auch nicht von jeglicher Verantwortung frei zu sprechen. Sie hatten billigend in Kauf genommen, dass Ageeb panische Angstzustände und Schmerzen hatte. Sie hätten sich zwar für ihr Handeln entschuldigt, dennoch hätte ihnen, wie jedem Menschen mit klarem Menschenverstand und mit Allgemeinwissen und aufgrund ihres Wissens aus dem Erste-Hilfe-Kurs klar sein müssen, welche Folgen es habe.

Ebenfalls sehe er es als sehr negativ an, dass die Angeklagten sich erst bei dem Prozess im Landgericht für ihr Handeln entschuldigt hatten. Dies hätten sie auch ohne Aussagen bereits beim Amtsgericht tun können.

Verteidigung Borowski:

Die Verteidiger plädieren auf Freispruch, da weder vorsätzliche Körperverletzung im Amt mit Todesfolge noch fahrlässige Tötung vorgelegen habe, sondern allenfalls Fahrlässigkeit, Gefahren nicht rechtzeitig erkannt zu haben.

Abschiebung sei das tägliche Brot des BGS gewesen. Grundlage seien die ausländerrechtlichen Verfügungen gewesen, die durch Gerichte überprüft wurden. Begleitete Rückführungen finden nur mit Menschen statt, die als renitent und unwillig eingeschätzt werden. Dies sei ein sehr schwieriges Klientel. Die Zahlen des BMI sagen aus, dass im Jahr 1998 70.000 Abschiebungen (davon 42.000 auf dem Luftweg) durchgeführt wurden. Es seien insgesamt 9.000 Beamte im Dienst gewesen. Alle mit unklarer Erlasslage, was zu dem Schluss führe, ohne Rechtsgrundlage.

Auch wenn die Bundesregierung auf eine kleine Anfrage schnell eine klare Antwort zur Hand hatte, dass nämlich die Bordgewalt nach Schließen der Außentüren allein dem Kapitän zuzusprechen sei, wurde dies beim BGS anderes gelehrt. Nach der Dienstanweisung, die während des Prozesses ständig vorgehalten wurde, war dies nicht eindeutig geklärt. Borowski führt länger aus, wie sich die Literatur mit diesem Thema beschäftigt hat sowie auch mit dem Tokioter Abkommen und das diese Kompetenzen kaum delegierbar seien. Demnach wäre diese eigentlich das Ende der begleiteten Rückführung. Dies wäre nur durch Abschiebungen mit staatseigenen Maschinen leistbar. In einer Zeitschrift wurde berichtet, dass die Bordgewalt nur in Entführungssituationen auf die Polizei zu übertragen möglich sei. Dadurch gab es weiter die Rechtsunsicherheiten in diesen Fällen.

Er geht soweit und zieht das Fazit: "Es gibt keine Rechtsgrundlage". Der BGS würde in all seinen Anweisungen nur schreiben, was Beamte nicht dürften, aber nicht wie sei handeln sollten.

Die Angeklagten hätten alles nötige veranlasst, so wie das angebliche Lösen der Fesseln, als Ageeb keine Luft mehr bekam. In dem Moment als Ageeb aufgestanden sei, mussten die Beamten handeln und die Situation wieder unter Kontrolle bringen. Aufgrund des wenigen Platzes im Flugzeug hatten sie nicht viele Möglichkeiten und hatten daraufhin Ageeb herunter gedrückt. Die Zeugin O.-T. hatte ebenfalls ausgesagt, dass sie für sich eine ganz reale Bedrohung gesehen habe. Notwehr sei dies sicherlich nicht gewesen, aber sie hätten davon ausgehen müssen, das sie das Recht hatten, den Widerstand zu unterbinden.

Weiter führt er die Aussagen zum PA-Syndrom aus. In dem Rahmen beschrieb er noch mal die US-Studien, in denen Beamte den Widerstand falsch verstanden hätten. Wenn sich jemand versuche aufzurichten, gingen die Beamten immer davon aus, dass der Betroffene Widerstand leisten wollte und nicht sich deswegen aufrichten wollte, weil er keine Luft mehr bekomme. Die Beamten hätten nicht feststellen können, dass Ageeb ums Überleben kämpfte, dies sei für einen Laien nicht möglich, dies sei von den Angeklagten missverstanden worden.

In dieser Zeit des Kampfes, der evt. 3-5 Minuten lang ging, hatten die Beamten auch noch versucht, die Passagiere zu beruhigen.

Fazit: Fahrlässig war es vielleicht, dass sie die Gefahr nicht erkannt haben, Vorsatz lasse sich jedoch nicht begründen. Daher plädiert er auf Freispruch für die Angeklagten.

Die beiden anderen Verteidiger schließen sich diesem Plädoyer an.

Das letzte Wort haben die Angeklagten, die alle noch mal alles bedauern, es würde ihn leid tun und der Vorfall würde sie ihr ganzes Leben begleiten.

Ende der Verhandlung

Urteil am 18.10.04 um 10.00 Landgericht Frankfurt Gebäude C Saal 165

Homepage: http://www.aamir-ageeb.de

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New PostErstellt: 22.09.04, 12:44  Betreff: Re: Otto Schily, Herr über Schläger- und Killerbrigaden?  drucken  weiterempfehlen




in diesen Zusammenhang paßt auch die n-tv.Meldung


Asyl-Anlaufstelle in Nordafrika


Schily bleibt beim Lagerkoller






Bundesinnenminister Otto Schily besteht trotz Kritik der Grünen auf seinen Plänen für Flüchtlingslager außerhalb Europas. weiterlesen unter http://www.n-tv.de/5427853.html

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[editiert: 08.08.11, 11:53 von bjk]
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New PostErstellt: 22.09.04, 12:24  Betreff:  Otto Schily, Herr über Schläger- und Killerbrigaden?  drucken  Thema drucken  weiterempfehlen




Wurden und werden auch in der angeblich freiheitlich-demokratischen Bundesrepublik Deutschland bei Polizei und Bundesgrenzschutz regelrechte Schläger- und Killerbrigaden herangezüchtet und speziell ausgebildet, derer man nicht mehr Herr wird?



kopiert aus: http://de.indymedia.org/2004/09/94385.shtml


Neuer Prozess gegen BGSler nach Tod von Ageeb

von res publica - 22.09.2004 12:02

Am heutigen Vormittag hat der Prozess gegen die BGS-Beamten begonnen, die den Tod von Aamir Ageeb bei seiner Abschiebung von Frankfurt in den Sudan zu verantworten haben.


So starb Ageeb


Seit heute, 22.09.2004 (9.30 Uhr, Raum 165, Gebäude C, 1. Stock) müssen sich die BGS-Beamten Jörg Heinrich S., Reinhold S. und Taner D. vor dem Landgericht Frankfurt am Main für den Tod von Aamir Ageeb verantworten. Sie hatten Ageeb durch "massives Niederdrücken" erstickt. Das Amtsgericht Frankfurt, das den Fall von 02.02.-22.03.2004 schon einmal verhandelte, verwies das Verfahren an das Landgericht (s. Prozess Amtsgericht ). Es bestehe der hinreichende Tatverdacht, dass sich die drei BGS-Beamten nicht nur der fahrlässigen Tötung (Höchststrafe 5 Jahre Haft), sondern der Körperverletzung mit Todesfolge schuldig gemacht haben. Hier liegt die Mindeststrafe bei drei Jahren.

Weitere Prozesstermine sind:

27.09.04, 09.30 Uhr, Gebäude C, Saal 165

29.09.04, 09.30 Uhr, Gebäude C, Saal 165

01.10.04, 09.30 Uhr, Gebäude E, Saal II

04.10.04, 09.30 Uhr, Gebäude C, Saal 165

Das Gericht hat die weiteren Termine vorgemerkt:
06.10, 08.10, 13.10., 15.10., 18.10., 19.10. und 21.10.04

Aktuelle Informationen zum Verfahren gibt's auf der Dokumentationsseite Ageeb unter
http://www.aamir-ageeb.de

Zum vorausgegangenen Verfahren vor dem Amtsgericht Frankfurt siehe das Indy-Special "Wende im Ageeb-Prozess"
http://de.indymedia.org//2004/01/72570.shtml


Homepage:: http://www.aamir-ageeb.de





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[editiert: 22.09.04, 12:26 von bjk]
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