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Wahlverhalten und Kosequenz daraus...

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bjk

Beiträge: 7353
Ort: Berlin


New PostErstellt: 26.03.06, 16:07  Betreff:  Re: Wahlverhalten und Kosequenz daraus...  drucken  weiterempfehlen




... unter http://www.wahlboykott2002.de/fragen.html wird in Punkt 4 die Wahlkampfkostenerstattung für Parteien behandelt
... dort wird behauptet, Nichtwahlen oder Ungültigwählen habe keinen Einfluß auf die Kostenerstattung
... diese Behauptung ist noch immer umstritten
... wenn ich mir untenstehende "Staatliche Finanzierung der Parteien" anschaue, habe auch ich noch immer Zweifel an der Behauptung von wahlboykott
... denn darin ist bei der Abrechnung ausdrücklich von gültigen Stimmen die Rede
... vielleicht raffe ich mich ja doch mal auf, und schreibe den Bundeswahlleiter diesbezüglich direkt an
... oder vielleicht möchte ja jemand von Euch das übernehmen

bjk



Der Bundeswahlleiter

Das ABC der Bundestagswahl

Staatliche Finanzierung der Parteien


Die Parteien erhalten Mittel als Teilfinanzierung der allgemein ihnen nach dem Grundgesetz obliegenden Tätigkeit. Maßstäbe für die Verteilung der staatlichen Mittel bilden der Erfolg, den eine Partei bei den Wählern bei Europa-, Bundestags- und Landtagswahlen erzielt, die Summe ihrer Mitgliedsbeiträge sowie der Umfang der von ihr eingenommenen Spenden.
Das jährliche Gesamtvolumen staatlicher Mittel, das allen Parteien zusammen höchstens ausgezahlt werden darf, beträgt 133 Millionen Euro (absolute Obergrenze).

Die Parteien erhalten jährlich im Rahmen der staatlichen Teilfinanzierung

1. 0,70 Euro für jede für ihre jeweilige Liste abgegebene gültige Stimme oder
2. 0,70 Euro für jede für sie in einem Wahl- oder Stimmkreis abgegebene gültige Stimme, wenn in einem Land eine Liste für diese Partei nicht zugelassen war, und
3. 0,38 Euro für jeden Euro, den sie als Zuwendung (eingezahlter Mitglieds- oder Mandatsträgerbeitrag oder rechtmäßig erlangte Spende) erhalten haben;

dabei werden nur Zuwendungen bis zu 3 300 Euro je natürliche Person berücksichtigt.

Die Parteien erhalten abweichend von den Nummern 1. und 2. für die von ihnen jeweils erzielten bis zu 4 Millionen gültigen Stimmen 0,85 Euro je Stimme.

Anspruch auf staatliche Mittel gemäß Nr. 1. und 3. haben Parteien, die nach dem endgültigen Wahlergebnis der jeweils letzten Europa- und Bundestagswahl mindestens 0,5 vom Hundert oder einer Landtagswahl 1,0 vom Hundert der für die Listen abgegebenen gültigen Stimmen erreicht haben; für Zahlungen nach Nr. 1. bzw. der hiervon abweichenden Regelung (0,85 Euro) muss die Partei diese Voraussetzungen bei der jeweiligen Wahl erfüllen. Anspruch auf die staatlichen Mittel gemäß Nr. 2. haben Parteien, die nach dem endgültigen Wahlergebnis 10 vom Hundert der in einem Wahl- oder Stimmkreis abgegebenen gültigen Stimmen erreicht haben.

Näheres ist dem Parteiengesetz zu entnehmen.

Bewerber eines nach Maßgabe der §§ 18 und 20 BWG von Wahlberechtigten eingereichten Wahlvorschlages, die mindestens 10 vom Hundert der in einem Wahlkreis abgegebenen gültigen Erststimmen erreicht haben, erhalten je gültige Stimme 4,00 DM (2,05 Euro).


(§§ 18 , 19 PartG, § 49 b BWG)



Mensch bleiben muß der Mensch ...
von Tegtmeier



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bjk

Beiträge: 7353
Ort: Berlin


New PostErstellt: 26.03.06, 15:33  Betreff:  Re: Wahlverhalten und Kosequenz daraus...  drucken  weiterempfehlen




    Zitat: montcorbier
    In welcher Art und Weise wird die ungültige Stimme denn überhaupt "gezählt"?
... hi Manfred, google mal unter "ungültig wählen"
... Du wirst viel Widersprüchliches finden aber das stärkt bekanntlich die eigene Urteilskraft
... hier schon mal einige weiterführende Links:
http://www.anarchie.de/main-37063.html
http://www.wahlboykott2002.de/fragen.html
http://projekte.free.de/schwarze-katze/texte/wahl27.html
http://www.projektwerkstatt.de/hoppetosse/termine/wahl22_9.html
http://www.flegel-g.de/wahlen.html


    Zitat: montcorbier
    Ich war zwar wählen, zerriß aber den Wahlzettel und gelte daher als Nichtwähler? Oder?
... hmm, so wie ich das sehe, hast Du ungültig gewählt
... weil Du ja wählen warst und auf der Wahlliste vom Wahlhelfer abgehakt wurdest
... und Wahlzettel erhalten hast, die Du dann zerreißen konntest
... übrigens war das Zerreißen 'ne gute Protestaktion
... erfordert aber viel persönlichen Mut


    Zitat: montcorbier
    Wo tauchen diese Stimmen (wenn überhaupt) auf?
... in amtlichen Wahlergebnissen werden ungültige Stimmen prozentual aufgelistet


    Zitat: montcorbier
    Sind "wählende Nichtwähler" nur Staffage?
... nö, ganz bestimmt nicht, es locken ja Posten, Pfründe und Wahlerstattungskosten
... drum betteln ja die Parteien so sehr so um Wählerstimmen für sich
... bisher sind ungültige Stimmen meines Wissens leider nur im einstelligen Bereich
... würden aber alle oder wenigstens viele Nichtwähler ebenfalls ungültig wählen, gäb's 'n Demokratur-Erdbeben


    Zitat: montcorbier
    Schaut überhaupt jemand auf die "ungültige Wählerstimme"?
... na, auf jeden Fall die Schatzmeister der Parteien
... und alle politisch Interessierten
... insofern hat ungültig wählen eine beträchtliche Langzeitwirkung in Sachen Politikverdrossenheit


    Zitat: montcorbier
    War heute morgen übrigens der Erste im Wahllokal und man gab mir (nach einem Vermerk im Wählerverzeichnis) zwei dieser riesigen Wahlzettel.
    Bin natürlich kurz hinter die aufgestellte Wand und zerriß beide Zettel.
...


    Zitat: montcorbier
    Diese zerrissenen Wahlschnipsel wollte ich in die bereitgestellte "Wahlurne" (bezeichnenderweise eine Mülltonne mit Schlitz im Deckel) stecken!
    Dies verweigerte man mir und ein "Wahlhelfer" nahm die Schnipsel persönlich entgegen. War ein schönes Durcheinander früh um 8 Uhr im Wahllokal...
... hmm, ich glaube, der Wahlhelfer hat damit seine Kompetenzen nicht überschritten
... denn Wahlen sind in der Regel geheim
... und Du hast öffentlich gemacht, daß Du ungültig wählst, noch bevor Deine Entscheidung in der Wahlurnenmülltonne war
... was für Deine Konsequenz und Deinen Mut spricht


    Zitat: montcorbier
    Dürfen Wahlhelfer einem Ungültigwähler die Abgabe des -in meinem Fall zerrissenen- Wahlzettels verweigern?
    Wenn ja, warum? Begründung?
... wie eben schon gesagt, der Wahlhelfer hat vermutlich im Sinne seiner Verwaltungsvorschriften korrekt gehandelt
... Du kannst aber auf jeden Fall beim Landeswahlleiter Beschwerde einlegen
... und ausführliche Rechtsbelehrung verlangen
... und ihn gleichzeitig um Beantwortung all Deiner anderen Fragen bitten

Gruß
bjk



Mensch bleiben muß der Mensch ...
von Tegtmeier



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montcorbier

Beiträge: 6

New PostErstellt: 26.03.06, 09:21  Betreff: Wahlverhalten und Kosequenz daraus...  drucken  Thema drucken  weiterempfehlen

Hallo,

zur Zeit werden in einigen Bundesländern Wahlen durchgeführt und es gab im Freundes/Bekanntenkreis sehr kontroverse Diskussionen zu dem Thema des "Stimme ungültig machen".

Zum "Wählen gehen -den Stimmzettel zum Denkzettel- die Stimme ungültig machen" hätte ich daher einige Fragen.

In welcher Art und Weise wird die ungültige Stimme denn überhaupt "gezählt"?
Ich war zwar wählen, zerriß aber den Wahlzettel und gelte daher als Nichtwähler? Oder?

Wo tauchen diese Stimmen (wenn überhaupt) auf?
Sind "wählende Nichtwähler" nur Staffage?
Schaut überhaupt jemand auf die "ungültige Wählerstimme"?

War heute morgen übrigens der Erste im Wahllokal und man gab mir (nach einem Vermerk im Wählerverzeichnis) zwei dieser riesigen Wahlzettel.
Bin natürlich kurz hinter die aufgestellte Wand und zerriß beide Zettel.

Diese zerrissenen Wahlschnipsel wollte ich in die bereitgestellte "Wahlurne" (bezeichnenderweise eine Mülltonne mit Schlitz im Deckel) stecken!
Dies verweigerte man mir und ein "Wahlhelfer" nahm die Schnipsel persönlich entgegen. War ein schönes Durcheinander früh um 8 Uhr im Wahllokal...

Dürfen Wahlhelfer einem Ungültigwähler die Abgabe des -in meinem Fall zerrissenen- Wahlzettels verweigern?
Wenn ja, warum? Begründung?


Gruß
Manfred





[editiert: 26.03.06, 09:22 von montcorbier]
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