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Und nun? Oder: am Ende bleibt der Strick! Oder: Wer weiß Rat?

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maxmax

Beiträge: 1

New PostErstellt: 26.06.07, 15:02  Betreff: Und nun? Oder: am Ende bleibt der Strick! Oder: Wer weiß Rat?  drucken  Thema drucken  weiterempfehlen

KURZE VORGESCHICHTE
Seit Jahren bin ich als Freiberufler tätig und habe mich vor etwa 15 Monaten von einer "Kollegin" dazu verleiten lassen von "X" in Niedersachsen nach "Y" in Sachsen zwecks besserer beruflicher Kooperation umzuziehen. Das Kooperationsvorhaben indes hat sich - aus verschiedenen Gründen - leider bereits kurz nach meinem Umzug zerschlagen. Indes: in einem fremden Umfeld ohne engere Kontakte als Freiberufler (Handel) oder auch in einem anderen Job (bin 57 Jahre, 60% Erwerbsminderung) in einem Einzugsgebiet mit schwacher Infrastruktur in kürzester Zeit Fuß fassen zu wollen, erwies sich als illusorisch. Folglich sah ich mich gezwungen nach etwas mehr als 4 Monaten ALG II. zu beantragen (Anspruchch auf ALG I. hatte ich als Ex-Freiberufler ja nicht).

PROBLEM WOHNUNGSGRÖSSE
Das ALG II. wurde mir zwar bewilligt, gleichzeitig wurde ich aber aufgefordert, mich innerhalb von 6 Monaten nach einer kleineren, mietgünstigeren Wohnung umzusehen. Ich bewohne (zusammen mit meinem Hund - Bernhardiner) eine knapp 60 qm große 2,5 ZW (im Mietvertrag allerdings als 3 ZW bezeichnet). Die Miete beläuft sich auf rund 450 EUR/mtl. Gemäß ARGE stehen mit indes nur 45 qm Wohnraum zu. Ich legte der ARGE ein ärztliches Attest vor, wonach ich auf Grund meiner Behinderung (chronisches Leiden) zum einen einen größeren Raumbedarf habe, zum anderen mein Hund unbedingt therapeutisch befürwortet wird. Wie eigentlich nicht anders zu erwarten, wurde das ärztliche Attest von der ARGE ignoriert und die Aufforderung zum Umzug aufrecht erhalten.

WIDERSPRUCH EINGELEGT
Nach Ablauf von 6 Monaten ALG II.-Bezug musste ich (wie ja allgemein üblich) einen Folgeantrag stellen. Zwar wurde dieser wieder bewilligt, allerdings musste ich bei der nächsten Leistungsüberweisung feststellen, dass mir die Leistung um fast 160 EUR (eben wegen zu hoher Miete) gekürzt worden war. Definitiv wurden mir ab diesem Zeitpunkt nur noch 195,00 EUR/mtl. ausbezahlt. Selbstverständlich hatte ich gegen den neuen Leistungsbescheid gleich Widerspruch eingelegt. Und in Zusammenwirken mit meinem behandelnden Arzt versuchte ich bei der ARGE eine Vernunftslösung herbeizuführen, zumal die Kosten für Umzug, Renovierung, Mietkaution etc. mit Sicherheit so hoch sein würden, dass sich der momentane Miet-Mehrbetrag daraus auf Jahre hinaus bestreiten ließe. Dieser Argumentation zeigte man sich aber ebenfalls in keinster Weise aufgeschlossen, ebenso wie es nicht interessierte, dass es mit einem großen Hund nur sehr schwierig ist überhaupt eine Wohnung zu bekommen, geschweige denn eine, die auch in etwa den Erfordernissen des Tieres entspricht.

UNTÄTIGKEITSKLAGE
Da zu meinem Widerspruch über Wochen hinweg seitens der ARGE keinerlei Reaktion erfolgte, betraute ich einen Rechtsanwalt mit dieser Angelegenheit, der dann auch eine Untätigkeitsklage einreichte. Seltsamerweise wurde dann auch kurz darauf mein Widerspruch seitens der ARGE zurückgewiesen. Mein Anwalt reichte daufhin beim zuständigen Sozialgericht Klage ein.

Inzwischen wurde von der ARGE abermals ein Antrag auf ALG II. bewilligt. Die Kürzungen werden aber nach wie vor vorgenommen. Es bleiben und bleiben mir (und meinem Hund) also definitiv 195,00 EUR/mtl. an Lebensunterhalt, wovon allerdings noch Telefon/DSL (49,00 EUR) und Strom (39,00 EUR) in Abzug zu bringen sind. Es verbleiben somit also 107,00 EUR, was einem Tagessatz von 3,56 EUR entspricht (gerechnet auf 30 Tage). Es ist sicher nachvollziehbar, dass ich über die Dauer ALG II.-Bezuges nach und nach alle nur irgendwie aufzubringenden Reserven einfließen lassen musste, um mein Tier und mich einigermaßen über die Runden zu bringen. Jetzt aber bin ich deffinitiv am Ende meiner Möglichkeiten angelangt.

EINSTWEILIGE ANORDNUNG - KEINE CHANCE?
Eben darum bemühte ich mich über Tage hinweg meinen Anwalt zu kontaktieren, der aber zunächst noch im Urlaub war und nunmehr krank ist. Gestern endlich gelang es mir seine Vertretung zu erreichen und bat darum einen einstweilige Anordnung zu erwirken. Mir wurde zugesagt, dass er gleich die Akten prüfen und mich heute zurückrufen würde - was er auch tat. Kontext: Er sieht die Gefahr, dass das Gericht u.U. dem Antrag nicht entsprechen wird, was zur Folge hätte, dass ich dann zusätzlich auf den Gerichtskosten sitzen bleiben würde und zudem dann die Gefahr gegeben wäre, dass ich bei der Hauptverhandlung dann ebenfalls verlieren würde.

WAS NUN?
Mit 100 EUR in der Tasche habe ich so gut wie keinerlei Chance den nächsten Monat (und schon gar nicht zusammen mit meinem Hund) zu überstehen. Wann der Gerichtstermin stattfinden und wie dieser ausgehen wird steht indes in den Sternen (soll bis zu 12 Monate dauern können). Fazit: am besten also, ich suche mir im Keller gleich einen Strick (und dies ist nicht nur so dahingesagt). Oder hat jemand einen besseren Rat (vielleicht auch Erfahrungen zu einer ähnlichen Situation) parat?

Über Feedback würde ich mich sehr freuen.

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bjk

Beiträge: 7353
Ort: Berlin


New PostErstellt: 27.06.07, 13:18  Betreff: Re: Und nun? Oder: am Ende bleibt der Strick! Oder: Wer weiß Rat?  drucken  weiterempfehlen

    Zitat: maxmax
    [...] am besten also, ich suche mir im Keller gleich einen Strick (und dies ist nicht nur so dahingesagt).
Lieber maxmax,

und was ist dann mit Deinem vierbeinigem Freund?! - - - Aber ich kann Dich und Deine Not trotzdem sehr gut verstehen, bin ja selbst ALG II-Unterschichtler und mit beschissenen Situationen schlimmstens vertraut.

Vielleicht kann Dir aber im Hartz IV-Forum geholfen bzw. geraten werden, dort mußt Du Dich aber auch zum Lesen gleich registrieren, hier die URL http://www.hartz4-forum.de/board.php?boardid=15&sid=6a8b1d57f1f7d50d2f2b030c7b06caa8 ansonsten gibt's in diesem Forum noch andere weiterführenden Links. Soviel erst mal auf die Schnelle ... ... ...

bjk
ALG II-Unterschichtler


PS.: Zwangsumzüge muß das Arbeitsamt voll finanzieren!



Es ist allerhöchste Zeit, Art. 1, Abs. 1 und Art. 20, Abs. 4, GG, Geltung und Wirkung zu verschaffen!
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Baba Yaga


New PostErstellt: 27.06.07, 14:35  Betreff: Re: Und nun? Oder: am Ende bleibt der Strick! Oder: Wer weiß Rat?  drucken  weiterempfehlen

  1. Sofort zu ver.di gehen und Mitgliedschaft als Erwerbsloser beantragen (Beitrag mtl. 2.50 €).
  2. Beratungsstellen von ver.di sofort in Anspruch nehmen, denn da zahlt man weder etwas für Beratung, noch für schriftliche Eingaben und Widersprüche und auch nicht für Gerichts - Verfahren vor den Sozialgerichten.
Ausserdem sind die BeraterInnen in den Gewerkschaften kompetenter in Sachen SGBI-XII, als Anwälte ausserhalb, die nur ab und an mal einen "Sozialfall" bearbeiten, weil denen die Honorare dafür ohnehin zu gering sind. (Das zeigt alleine schon diese nutzlose Untätigkeitsklagedieses Anwaltes, - wobei zu bemerken ist, daß diese vom Sozialgericht abgewiesen worden wäre, weil noch kein 1/2 Jahr "Untätigkeit" nachweisbar war!!).

3. Wurde eigentlich vom Anwalt ein Beratungsschein angefordert und
dann Armenrecht beantragt?
Wenn nein, ist das ein Zeichen dafür, daß der Anwalt ein
Halsabschneider ist!

4. Sollte die Mitgliedschaft bei ver.di vollzogen sein, können auch mir
die Unterlagen zugeleitet werden und ich werde sehen, dass die
Geschichte ins Laufen kommt.

So long
Baba Yaga


[editiert: 27.06.07, 14:42 von Baba Yaga]
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