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Autor |
Beitrag |
Baba Yaga
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Erstellt: 27.06.07, 14:35 Betreff: Re: Und nun? Oder: am Ende bleibt der Strick! Oder: Wer weiß Rat? |
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- Sofort zu ver.di gehen und Mitgliedschaft als Erwerbsloser beantragen (Beitrag mtl. 2.50 €).
- Beratungsstellen von ver.di sofort in Anspruch nehmen, denn da zahlt man weder etwas für Beratung, noch für schriftliche Eingaben und Widersprüche und auch nicht für Gerichts - Verfahren vor den Sozialgerichten.
Ausserdem sind die BeraterInnen in den Gewerkschaften kompetenter in Sachen SGBI-XII, als Anwälte ausserhalb, die nur ab und an mal einen "Sozialfall" bearbeiten, weil denen die Honorare dafür ohnehin zu gering sind. (Das zeigt alleine schon diese nutzlose Untätigkeitsklagedieses Anwaltes, - wobei zu bemerken ist, daß diese vom Sozialgericht abgewiesen worden wäre, weil noch kein 1/2 Jahr "Untätigkeit" nachweisbar war!!).
3. Wurde eigentlich vom Anwalt ein Beratungsschein angefordert und dann Armenrecht beantragt? Wenn nein, ist das ein Zeichen dafür, daß der Anwalt ein Halsabschneider ist!
4. Sollte die Mitgliedschaft bei ver.di vollzogen sein, können auch mir die Unterlagen zugeleitet werden und ich werde sehen, dass die Geschichte ins Laufen kommt.
So long Baba Yaga
[editiert: 27.06.07, 14:42 von Baba Yaga]
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