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Presseerklärung der Hartz4-Plattform Wiesbaden in Sachen Brigitte Vallenthin

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bjk

Beiträge: 7353
Ort: Berlin


New PostErstellt: 29.06.07, 14:34  Betreff: Presseerklärung der Hartz4-Plattform Wiesbaden in Sachen Brigitte Vallenthin  drucken  weiterempfehlen

PRESSEERKLÄRUNG:

Protest gegen Abschiebung in Obdachlosigkeit
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Hartz4-Plattform befürchtet quasi “Rechtsbeugung“, um Ihre Sprecherin Brigitte Vallenthin mundtot zu machen


Der Hartz4-Plattform-Sprecherin Brigitte Vallenthin, die vor 1/2 Jahr für den ehemaligen Arbeitslosen Henrico Frank um einen Job entsprechend seinen Begabungen sowie mit Zukunftschancen kämpfte und verhinderte, dass er mit unzumutbaren Angeboten vom SPD-Vorsitzenden Kurt Beck verheizt wurde, wird nun selbst wegen Ihrer Unbotmäßigkeiten mächtig eingeheizt. Vallenthin war Initiatorin für die vor einem Jahr gegründete Arbeitslosen-Initiative und konnte in der Zeit vielen Hartz4-Betroffenen helfen, dass zu Unrecht vorgenommene Leistungskürzungen in Hartz IV-Ämtern und Sozialgerichten zurück genommen wurden. Selber konnte sie – nach radikalen Sanktionen mit wochenlangem Hungern und 13-tägiger Stromsperre – u.a. spektakuläre Erfolge vor dem Hessischen Landessozialgericht einfahren, und zwar für das Verbot von “Hausbesuchen“ und für die Übernahme der gesamten “tatsächlichen Heizkosten“. Die Hartz4-Plattform hatte der Wiesbadener Sozialbehörde im ersten Jahr ihres Bestehens nicht selten und stets erfolgreich die Hölle heiß gemacht, um vom Leistungsentzug bedrohten Hartz IV-Betroffenen in existenzieller Notlage zu helfen. Jetzt freut sich der kritisierte Amtschef Wolfgang Hessenauer – dem jüngst von der Bertelsmann-Stiftung ein Spitzenplatz unter den Kommunen wegen überdurchschnittlich hohen “Gebrauchs von Sanktionen“ bestätigt wurde - in der Frankfurter Rundschau vom 28.06.07 über sein vorläufiges 1:0 gegen den Hartz IV-Verein. Mit unverhohlenem Genuss im Zusammenhang mit einem eventuell zu erwartenden Räumungsurteil des Landesgerichts Wiesbaden gegen Brigitte Vallenthin erklärt er: “Und wenn keine Ein-Zimmer-Wohnung frei ist, können wir sie vorübergehend im Frauenwohnheim, bei der Heilsarmee oder in der Obdachlosenunterkunft in der Schiersteiner Straße unterbringen.“

“Mit solchen Machenschaften lassen wir uns nicht mundtot machen und unsere Vereinsvorsitzende durch ein Hand-in-Hand-Spiel zwischen ihrer Vermieterin der SEG und der Sozialbehörde auf die Straße setzen“, erklärt unter Protest Ralf Lütgens, Vallenthins Stellvertreter im Vorstand. “Wir haben ja schon Übung darin, behindert zu werden. Das war bereits so mit dem Spendenkonto bei der Wiesbadener Volksbank, das uns ohne Rechtsgrundlage gekündigt und abgeräumt wurde. Und auch bei der Vereinseintragung mussten wir ungewöhnlich langen Atem bis zum Erfolg haben. Wir werden auch jetzt nicht tatenlos zusehen, wie uns mit juristischen Taschenspielertricks unsere Vereinsadresse und Brigitte Vallenthin das Dach über’m Kopf genommen werden soll.“

Was war geschehen? Nach Hartz IV-Zwangsumzug im April 2006 in eine 42-qm-Wohnung der Wiesbadener Stadtentwicklungsgesellschaft (SEG) erhielt die politisch “Anstrengende“ – wie Sozialdezernent Hessenauer sie nannte – bereits kaum drei Monate später die fristlose Kündigung, der Mängelrüge und Mietrückbehalt vorausgegangen waren. In ungewöhnlicher Eile – wovon andere klagende Vermieter meinst ein Jahr und länger träumen müssen – gab es den ersten Termin vor Gericht, in dem Amtsrichter zu erkennen gab, dass die Kündigung wegen zu geringer Mietrückstände wohl nicht zulässig sei. Es folgte Brigitte Vallenthins und der Hartz4-Plattform überregionale Popularität infolge der Begleitung von Henrico Frank und ein abermaliger Gerichtstermin, in dem die SEG plötzlich behauptete, die gezahlte Miete sein nicht auf Ihrem Konto eingegangen. Ohne Gelegenheit zum Gegenbeweis erhielt Vallenthin dann am 21.02.07 das 1.-instanzliche Urteil zur Wohnungsräumung, das sich auf unwahre Behauptungen der SEG stützt. Sie legte Berufung ein und bemühte sich um einen Anwalt. Drei Mal war dies – trotz zunächst erteilter Zusage und Akteneinsicht – erfolglos. Sie musste tatenlos mit ansehen, wie Fristen verstrichen, Verlängerungen beantragt, von der SEG mit unwahren Unterstellungen abgelehnt wurden und ihre Berufungsmöglichkeiten wegen Fristen verloren gingen, ohne dass ein Anwalt für sie tätig wurde, denn vor dem Landgericht herrscht Anwaltspflicht. In ihrer letzten Verzweiflung wandte sie sich an einen Rechtsanwalt der Caritas. Auch hier blieb ihre Sache fast vier Wochen lang liegen, ohne dass ihr geholfen wurde. Also nicht “weil Vallenthin die Frist versäumt“ hat – wie SEG-Geschäftsführer Andreas Guntrum wahrheitswidrig in der Frankfurter Rundschau erklärte – sondern vielmehr, weil seit der Berufung über drei Monate lang durch Untätigkeit für die rechtlich erforderliche Berufungsbegründung sowie Verweigerung von Mandantenwünschen und –Interessen die Gerichtsfrist verstrichen ist. So dürfte vermutlich die Berufung aus diesen “formalen Gründen““verloren“ gehen, obwohl Brigitte Vallenthin in der Berufung mit Beweisen ihr Recht hätte dokumentieren können.

“Entgegen der Behauptung von Hessenauer in der Presse, dass “die Räumungsklage rechtswirksam“ sei, ist tatsächlich die Zustellung eines rechtswirksamen Urteils bis heute noch nicht erfolgt“, resümiert Hartz4-Plattform-Vorstandsmitglied Josef Weckmann und fährt fort: “Wir werden in jedem Falle mit allen Rechts- und Protestmitteln gegen diese Rechtsverdrehung vorgehe.”

Wir danken für Ihre Berichterstattung und
grüßen Sie herzlich

Brigitte Vallenthin
für den Vorstand
Ralf Lütgens
Josef Weckmann
Hartz4-Plattform e.V.i.
keine Armut! - kein Hunger! - kein Verlust von Menschenwürde!
Initiative für Information und Unterstützung von Betroffenen

fon 0611-58018-91,
fax 0611-58018-93
eMail
Internet: www.hartz4-plattform.de



Es ist allerhöchste Zeit, Art. 1, Abs. 1 und Art. 20, Abs. 4, GG, Geltung und Wirkung zu verschaffen!
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