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bjk

Beiträge: 7353


New PostErstellt: 06.05.05, 23:52     Betreff:  Re: Berliner Justiz will in Sachen Demonstrationsrecht ein Exempel statuieren




ebenfalls am 4. Mai fand im gleichen Gerichtsgebäude ein staatsmachtlicher Prozeß statt. Die - vorsichtig ausgedrückt - merkwürdigen Umstände dieses Prozesses sind in "junge Welt" geschildert. Den lautstarken Rausschmiß der "FreischwimmerInnen" und ihrer Sympathisanten und die aufgescheuchten obrigkeitsbeflissenen Gerichtsbüttel sowie der herbeigerufenen ORK's konnten wir beobachten. Wer immer noch glaubt, "DIE" Justiz nicht nur in diesem unseren Lande sei unabhängig und/oder handele bzw. urteile nach Recht und Gewissen, ist - - - na, sagen wir mal, ist naiv! Denn "vor Gericht und auf hoher See ist dein Schicksal in Gottes Hand" wußten schon unsere Vorväter.

bjk


hier der jW-Bericht, kopiert aus: http://www.jungewelt.de/2005/05-07/019.php


von Roland Zschächner

Lehrstunde in deutscher Klassenjustiz

Berlin: Nächste Runde im »Freischwimmerprozeß«.

Richter suchte sich Verhandlungszuhörer selbst aus



Eine Lehrstunde in deutscher Klassenjustiz bekam am Mittwoch eine 9. Klasse aus Berlin-Wittenau im Strafgericht Moabit. Am zweiten Verhandlungstag im sogenannten Berliner Freischwimmerprozeß gegen einen Aktivisten, der im Jahr 2002 gegen die Erhöhung der Eintrittspreise in Schwimmbädern protestiert hatte, wurde nicht nur die Öffentlichkeit ausgeschlossen, sondern auch die Haft des Angeklagten verlängert.

Im Juli 2002 hatten mehrere Menschen aus dem Umfeld des Sozialforums kollektiv das Berliner Prinzenbad in Berlin-Kreuzberg besucht. Dabei hatten sie darauf verzichtet, den kurz zuvor verdoppelten Eintrittspreis zu bezahlen. Die Aktion richtete sich gegen die Sparpolitik des SPD-PDS-Senates. Einer der Beteiligten wurde anschließend mit dem Vorwurf schwerer Landfriedensbruch vor Gericht gezerrt.

Der erste Prozeßtag am 2. März fiel aber ins Wasser. Freunde und Sympathisanten des Angeklagten fühlten sich mitangeklagt und kriminalisiert und forderten im Gerichtsaal, daß auch ihnen der Prozeß gemacht werden müsse (jW berichtete). Es kam zu tumultartigen Szenen, und die Verhandlung mußte unterbrochen werden. Da in der unübersichtlichen Situation nicht auszumachen war, ob der Angeklagte überhaupt im Gerichtssaal war, entschloß sich der Richter im Anschluß, den Freischwimmer zu inhaftieren. Seit dem 28. April sitzt er im Gefängnis.

Am Mittwoch mußte nun geprüft werden, ob der Beschuldigte bis zum nächsten Prozeßtag in der kommenden Woche im Gefängnis bleiben muß. Um bei diesem Haftprüfungstermin nicht wieder gestört zu werden, ließ sich der Richter einiges einfallen. Er setzte kurzerhand eine Schulklasse in den Saal und schloß ihn daraufhin wegen Überfüllung. 30 Polizisten und noch einmal so viele Gerichtsdiener sorgten dafür, daß über 20 Menschen vor den Türen warten mußten oder des Saales verwiesen wurden. Damit verstieß der Richter gegen Grundsätze der Strafprozeßordnung, da es keine ausgewählte Öffentlichkeit geben darf. Ein Antrag der Verteidigung auf Befangenheit des Richters wurde von diesem selbst abgelehnt. Dabei mußte er zuvor eingestehen, selbst der Schulklasse den Besuch angeboten zu haben.

Der Prozeß verlief dennoch nicht störungsfrei und mußte immer wieder unterbrochen werden, da die Ausgeschlossenen vor dem Saal lautstark Einlaß forderten und sich mit dem Angeklagten solidarisierten. Nach einer Stunde wurden sie dann von der Staatsgewalt aus dem Gericht gedrängt und auf die Straße gesetzt.

Die anwesenden Schülerinnen und Schüler konnten sich des Eindrucks nicht erwehren, daß es in diesem Prozeß nicht um Recht und Unrecht geht. »Ich finde das richtig, was der gemacht hat«, sagte eine Schülerin, und der Junge neben ihr konnte gar nicht verstehen, warum »man wegen so einer Sache in den Knast muß«.

Am 11. Mai geht der »Freischwimmerprozeß« im Strafgericht Moabit weiter.


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