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Berliner Justiz will in Sachen Demonstrationsrecht ein Exempel statuieren

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bjk

Beiträge: 7353
Ort: Berlin


New PostErstellt: 22.04.05, 18:05  Betreff:  Berliner Justiz will in Sachen Demonstrationsrecht ein Exempel statuieren  drucken  Thema drucken  weiterempfehlen




kopiert aus: http://www.montags-gegen-2010.de/



Liebe Mitstreiter,
nach meiner Ankunft heute in Berlin hatte ich Post vom Amtsgericht Tiergarten, zugestellt am 11.04.2005.
Es handelt sich hierbei um die Vorladung zur Hauptverhandlung in der Bußgeldsache gegen meine Person.

Tatvorwurf: Verstoß gegen das Versammlungsgesetz (Bußgeld 2500,00 Euro wegen der Ordnerwesten, die auf der Montagsdemo am 20.09.2004 von den Ordnern getragen wurden).
Termin: Montag, 25.April 2005
Uhrzeit: 13.00 Uhr
Stock/Raum: 5109
Ort: Amtsgericht Tiergarten, Kirchstraße 6 in 10557 Berlin


Mit solidarischen Grüßen
Fred Schirrmacher

Aktualisierung:
Wir treffen uns bereits um 12:00 Uhr vor dem Gerichtsgebäude (Eingang Kirchstr.) mit Schildern, Trillerpfeifen etc. um öffentlich gegen dieses Verfahren zu protestieren, bevor wir zur Gerichtsverhandlung gehen.
Also nicht erst um 13:00 Uhr kommen, sondern schon um 12:00 Uhr!



Einer von UNS !

Am Anfang stellte sich einer von uns auf die Strasse,
es glaubte einer von uns an die Macht der Demonstranten,
es organisierte einer von uns die Montagsdemo,
es überzeugte einer von uns die Menschen zu kommen,
es sprach einer von uns über Zusammenhalt und Solidarität,
es meldete einer von uns die Demo an,
gegen einen von uns wurde ermittelt,
gegen einen von uns soll ein Exempel statuiert werden,
einer von uns soll verurteilt werden und "blechen",
und WIR wollen tatenlos nur dabei zusehen?










NEIN !!!

Wir werden nicht tatenlos zusehen, wenn gegen jemanden, gegen einen von uns, die Staatsmacht aus willkür und Schikane ein Exempel statuieren will! Wir werden vor dem Gericht dagegen protestieren und im Gerichtssaal unseren Fred Schirrmacher gegen Willkür durch Staatsanwalt und Richter beistehen - - - im gesetzeskonformen Rahmen, versteht sich.


bjk





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bjk

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New PostErstellt: 22.04.05, 18:44  Betreff:  Re: Berliner Justiz will in Sachen Demonstrationsrecht ein Exempel statuieren  drucken  weiterempfehlen



Hier die Berichte des Polizeiterrors vom 20. September 2004

gegen uns friedliche Montagsdemonstranten!


ab hier auf Seite 6 geht es los: http://www.carookee.com/forum/freies-politikforum/1/2739778#2739778


Gegen diesen brutalen Polizeiterror hatte ich auf den nächsten Demos stets dieses Protestplakat dabei. - Auch am 2. Oktober auf der Großdemo, wo es bekanntlich wieder schwere brutale Polizeiübergriffe gab, die auf vielen Fotos dokumentiert sind.




In nachfolgendem Foto erkennt man rechts oben ganz am Bildrand einen der Ordner, der die später beanstandeten orangenen Westen mit Antireflexstreifen trug. Wegen des angeblich unberechtigten Tragens solcher Westen durch die Ordner steht nun Fred Schirrmacher vor Gericht und soll 2.500 Euro Strafe zahlen! Absurd!!!




Im Anhang ist ein Video beigefügt, welches zwar von schlechter Bildqualität ist aber den Ablauf des Polizeiterrors akustisch miterleben läßt. Klar ist zu hören, daß alle Vorwürfe gegen die Moderatoren und Veranstalter der Alex-Montagsdemo, sie hätten zum Widerstand gegen die Staatsgewalt aufgerufen, erstunken und erlogen sind! Aber hört selbst ... ... ...

bjk


Offenbar klappt das Einstellen des Videos leider nicht, wahrscheinlich ist die Datei zu groß weiß jemand, wie Videos komprimiert werden können?


[editiert: 22.04.05, 18:51 von bjk]
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bjk

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New PostErstellt: 22.04.05, 19:16  Betreff:  Re: Berliner Justiz will in Sachen Demonstrationsrecht ein Exempel statuieren  drucken  weiterempfehlen




kopiert aus: http://www.pruefdienst-paul.de.vu/montag04.php



Prüfdienst-Paul verletzt und verhaftet


Auch ich gehöre zu den Verletzten und Festgenommenen der Montagsdemo vom 20. September.

Ich bin 55 Jahre alt, parteilos, an keine Gewerkschaft gebunden, habe einen kleinen Teilzeitjob, Anspruch auf ergänzende Sozialhilfe und - bin Westberliner.

Seit einem schweren Fahrradunfall im Jahre 1998 habe ich ein kaputtes Knie und bin dadurch auf eine Gehhilfe - auch Krücke genannt - angewiesen.

Trotzdem nehme ich mein Grundrecht auf freie Meinungsäußerung und das Recht auf Demonstration aktiv in Anspruch.

So auch am letzten Montag - allerdings paßte das der Obrigkeit nicht und daher wurde ich, wie viele andere, durch einen brutalen Polizeieinsatz daran gehindert.

Ich hielt mich in der Nähe des Lautsprecherwagens vom Bündnis auf, als an einer äußerst dunklen Straßenecke ein Trupp Polizeischläger in voller Kampfrüstung ohne Vorwarnung prügelnd und tretend mitten hinein in die friedlich demonstrierende Menge stürmte.

Vorgeschickt wurden die besonders großen Polizisten, die mit der Schulter voran sich gegen Frauen, Kinder und ältere Mitbürger warfen - so, als wollten sie eine Wohnungstür einrennen.

Sie drängten mich vom Wagen fort, nahmen mir meine Krücke weg und warfen sie in zwei Teile zerlegt in hohem Bogen in eine Baugrube.

Dann traf mich ein heftiger Stoß eines Polizisten, der mich umwarf.

Ich wollte mich gerade wieder aufrappeln, als ein anderer Polizist einen Ausfallschritt auf mich zu machte und mir seinen Knüppel auf den Kopf schlug.

Umstehende halfen mir auf und machten mich auf die stark blutende Platzwunde aufmerksam.

An dieser Stelle möchte ich mich bei allen bedanken, die mir Papiertaschentücher reichten und meine Krücke in der Baugrube wiederfanden.

Nach der Erstversorgung durch Sanitäter vor Ort wurde ich in die Charité gebracht, wo die Wunde mit sechs Stahlklammern geschlossen wurde.





In der Charité lauerten mir mehrere Polizisten auf, die mich dann verhafteten.

Der Vorwurf lautet "wahrscheinlich" - wie ein Polizist nicht müde wurde zu betonen - auf schweren Landfriedensbruch und Widerstand. Und sie hätten sowieso alles auf Video.

Da nach dem Röntgenbefund ein Schädelbruch ausgeschlossen wurde, erklärte mich der Doktor als "verwahrfähig" und ich durfte dann eine ganze Weile in einer Wanne vor der Charité sitzen.

Ich bekam mit, daß die Polizei noch auf einen anderen Verletzten wartete, der lange Zeit nicht von der Charité freigegeben wurde. Angeblich hatte der einen Polizisten gebissen - wie soll das gehen bei dieser Rüstung?

Der "Beißer" - wie ihn die Polizisten nannten - wurde jedoch noch untersucht, da sein Herzschrittmacher defekt war.

Er muß wohl mehrere heftige Stöße von der Polizei vor die Brust bekommen haben, bei denen der Herzschrittmacher kaputt ging.

Später ließ man dann mehrere Beamte zur Bewachung des Herzpatienten zurück und ich wurde in die Pankstraße "verschubt", wo ich wie ein Schwerverbrecher erkennungsdienstlich behandelt wurde - also mehrere Photos und Abnahme der Fingerabdrücke.

Gegen Mitternacht durfte ich dann endlich nach Hause.

Watt lernt uns ditt?

Nahezu unbemerkt von der Öffentlichkeit wurden in allen Bundesländern - so auch in Berlin seit 1992 - die Polizeigesetze verschärft.

Die Öffentlichkeit nahm nur wahr, daß nunmehr leichter Platzverweise gegen randalierende Hooligans oder bettelnde Obdachlose erteilt werden können, um die Innenstädte sauber zu halten.

Der eigentliche Zweck dieser Polizeigesetze ist jedoch unter anderem die umfassende Video-Überwachung von Demonstrationen verbunden mit der vorbeugenden erkennungsdienstlichen Behandlung willkürlich verhafteter Demonstrationsteilnehmer.

Im Februar 2003 wurden die Polizeibefugnisse durch den rot-roten SPD-PDS Senat nochmals erweitert und unter anderem die sogenannten "gefährlichen Orte" erfunden.

Nachdem also die große Koalition aller Volks-Parteien einschließlich PDS die Voraussetzung zur Bekämpfung sozialer Unruhen gelegt hatte, konnte der entscheidende Schritt vorgenommen werden: Der Abbau des Sozialstaates.

Vorgeblich zur Sanierung des Gesundheitswesens, der Rentenkassen und des Arbeitsmarktes wurden nun Hartz 1 bis Hartz 4 erfunden. Der eigentliche Zweck dieser Gesetze ist jedoch die massive Umverteilung von unten nach oben durch Absenkung des Lohnniveaus unter die Armutsgrenze, die Abwälzung der sozialen Kosten auf die Arbeiter, Angestellten und Rentner verbunden mit der massiven Einschüchterung von in Not geratenen Menschen und einer abschreckenden Schnüffelpraxis im Privatleben jener, die Hilfe am dringensten benötigen.

Und Hartz 5 ist schon in Planung: Der nächste Schritt ist die vollständige Befreiung der Unternehmer von allen Arbeitgeber-Anteilen zur Sozialversicherung.

Den Politikern ist bewußt, daß dieser massive Sozialabbau zu Protesten und Demonstrationen - sprich: zu sozialen Unruhen - führt; daher war die Verschärfung der Polizeigesetze notwendig.

Mir wird nun also Landfriedensbruch vorgeworfen, weil ich mein Grundrecht auf freie Meinungsäußerung wahrnehme.

Was ist - oder besser: war - das für ein Frieden, der hier in diesem unserem Lande herrschte? Es war auch ein sozialer Friede, der für einen gewissen Ausgleich zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer sorgte und auch sozial Benachteiligte einigermaßen schützte.

Dieser soziale Friede ist von den Unternehmern und ihren Helfershelfern aus Politik und Gewerkschaft gekündigt worden!

Es gibt also keinen Frieden mehr in diesem Land, der gebrochen werden könnte.

Die verfassungsmäßige Ordnung, nach der die BRD ein demokratischer und sozialer Bundesstaat ist, wurde zerstört.

Wie heißt es in Artikel 20 des Grundgesetzes so schön: "Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand."

Mit anderen Worten: Wo Recht zu Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht!

Und deswegen: Jeden Montag - bis Hartz 4 vom Tisch ist - trotz Krücke und Loch in'n Kopp: Ich komme wieder - jetzt erst recht!







Auch Ernst hat am Dienstag vor dem gleichen Amtsgericht "sein" Strafverfahren zu erwarten. Den Termin werde ich versuchen, in Erfahrung zu bringen. Auch er ist einer von uns, auch hier werden wir protestieren und ihm im Gerichtssaal zur Seite stehen.

bjk






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New PostErstellt: 24.04.05, 12:03  Betreff:  Re: Berliner Justiz will in Sachen Demonstrationsrecht ein Exempel statuieren  drucken  weiterempfehlen

kopiert aus: http://www.pruefdienst-paul.de.vu/index.php


Polizeiterror gegen Montagsdemo

Erste Prozesse



Gegen den Anmelder der Berliner Montagsdemo und einen Demonstranten soll wegen des brutalen Polizeieinsatzes am 20.9.2004 nun ein Exempel statuiert werden. Zwei Prozesstermine gegen Fred S. und Paul J. sind bereits anberaumt.

./. Fred S. (Ordnerwesten als Uniform)

Montag, 25. April 2005, 13:00 Uhr, Raum 5109
Amtsgericht Tiergarten, Kirchstraße 6, 10557 Berlin

Ab 12:15 Uhr wird eine Protest-Kundgebung vor dem Gerichtseingang stattfinden.

./. Paul J. (Widerstand gegen die Staatsgewalt)

Mittwoch, den 04. Mai 2005, 12:30 Uhr, Raum 370
Amtsgericht Tiergarten, Turmstraße 91, 10559 Berlin

Auch hier ist am Verhandlungstag ab 11:45 Uhr eine Protest-Kundgebung vor dem Gerichtseingang geplant.

mehr

und hier





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New PostErstellt: 24.04.05, 13:42  Betreff:  Re: Berliner Justiz will in Sachen Demonstrationsrecht ein Exempel statuieren  drucken  weiterempfehlen







[editiert: 24.04.05, 13:52 von bjk]



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New PostErstellt: 25.04.05, 10:03  Betreff:  Re: Berliner Justiz will in Sachen Demonstrationsrecht ein Exempel statuieren  drucken  weiterempfehlen




hier nochmals das Protestplakat, diesmal als pdf-Anhang





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New PostErstellt: 26.04.05, 12:44  Betreff:  Re: Berliner Justiz will in Sachen Demonstrationsrecht ein Exempel statuieren  drucken  weiterempfehlen



Die Berliner Justiz hat ein Exempel statuiert, hier ein Bericht aus "Neues Deutschland" von heute, den ich so gelungen finde, daß ich mich unten im Anhang "nur" auf ein paar kommentierte Fotos beschränke


kopiert aus: http://www.nd-online.de/artikel.asp?AID=70982&IDC=5


Rosa Warnweste statt Parteiabzeichen


Amtsgericht Tiergarten bestrafte Demonstrationsanmelder,

weil er ein unpassendes Kleidungsstück trug


Von Peter Kirschey


Von einer schweren Missetat soll hier die Rede sein, die das Amtsgericht Tiergarten gestern zu ahnden hatte. Der Täter heißt Fred Sch., der nur durch das umsichtige Handeln der Berliner Versammlungsbehörde in seinem wilden Treiben gestoppt werden konnte.

Die Behörde ist jene ehrwürdige Institution, die Versammlungen erlaubt oder verbietet, Auflagen ausspricht oder – mitunter recht willkürlich – in eine andere Region verlegt. In diesem Falle hat die Behörde messerscharf erkannt: Bei der Montagsdemo gegen Hartz IV am 20. September 2004 wurde massiv gegen das Versammlungsgesetz verstoßen. Die Behörde reagierte sofort und belegte den Anmelder der Demonstration, Fred Sch., mit einer Geldstrafe von 2500 Euro. Da er sich weigerte zu zahlen, musste nun verhandelt werden.

Fred Sch., der Versammlungsleiter, hätte es wissen müssen, dass man so etwas nicht durchgehen lassen kann. Zu jener Montagsdemo im September trugen 20 Ordner die grellleuchtenden Warnwesten, wie sie von BSR-Mitarbeitern bei Straßensäuberungen getragen werden. Zusätzlich hatten sie auch noch jene Armbinden, die sie als Ordner der Demonstration auswiesen. Eigentlich eine gute Sache, konnte man sie so in dem Gewühl genau erkennen. Der Paragraf 9 des Versammlungsgesetzes sagt aber: Nur Armbinden sind für Ordner zulässig. Da half auch kein klärendes Gespräch drei Tage später, da half auch nicht, dass der Zug bei der nächsten Montagsdemo auf die Westen verzichtete. Bestraft werden musste, und zwar hart.

So sah das auch der Chef der Versammlungsbehörde, der als einziger Zeuge der Anklage schwere Geschütze auffuhr. Der hagere ältere Mann muss schon viel mitgemacht haben in seinem Leben, denn zwischen Warnwesten und kommunistischem Umsturz schien für ihn ein enger Zusammenhang zu bestehen.

Das sagte er zwar nicht direkt, doch er ordnete den Zahlungsunwilligen – ohne es zu beweisen – einer Kommunistischen Partei zu. Und von dort bis zu rosaroten Westen ist es nur ein kleiner Schritt. Für den Staatsschützer war die Demonstration »problematisch«, weil sie mit der parallelen Gewerkschaftsdemo zu kollidieren drohte. Eigentlich hätte er nur seinem polizeilichen Verbindungsmann den Hinweis geben müssen, dass das Westentragen versammlungsrechtlich problematisch ist. Doch warum belehren, wenn man strafen kann.

Fred. Sch. kann froh sein, dass er nicht wegen Vermummungsverbots rangekriegt worden ist. Immerhin hat die Weste rund 25 Prozent des Körpers verhüllt.

Die leicht genervte Richterin erbarmte sich und setzte die Geldstrafe von 2500 auf 250 Euro herab. Denn wer demonstriert, muss wissen, dass man als Ordner keine Warnwesten tragen darf. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Sie hätte das Verfahren auch wegen geringer Schuld einstellen können. Doch so weit ging ihr Verständnis nun doch nicht. Fred. Sch. war gestern wieder auf Achse zur nächsten Montagsdemo – bestimmt ohne Weste.

(ND 26.04.05)





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New PostErstellt: 03.05.05, 18:17  Betreff:  Re: Berliner Justiz will in Sachen Demonstrationsrecht ein Exempel statuieren  drucken  weiterempfehlen



kopiert aus: http://www.montags-gegen-2010.de/


Gerichtsverhandlung gegen Ernst J.
von Fred Schirrmacher am 02.05.2005



Liebe Mitstreiter,

am Mittwoch, den 04. Mai 2005 findet um 12.30 Uhr im Amtsgericht Berlin-Tiergarten im Verhandlungssaal 370 die Hauptverhandlung gegen Ernst J. statt.

Ihm wird Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte vorgeworfen.

Auf der Montagsdemonstration am 20.September 2004 fand ein brutaler Polizeieinsatz gegen friedliche Demonstranten statt. Es gab zahlreiche Verletzte, mehrere Personen wurden unter verschiedensten Vorwänden vorübergehend festgenommen und erkennungsdienstlich behandelt. Einer der Verletzten war Ernst J. Er wurde von Polizisten brutal niedergeschlagen und erlitt schwere Kopfverletzungen. Aber anstatt gegen die Polizisten zu ermitteln drehte man den Spieß um und er selbst muss auf die Anklagebank.

Ein Pflichtverteidiger für Ernst J. wurde vom Amtsgericht Tiergarten mit Schreiben vom 27.04.05 abgelehnt!
Prozesskostenhilfe gibt es in Strafverfahren nicht.

Nicht genug, dass Ernst J. zu Unrecht angeklagt ist, selbst das Recht auf Rechtshilfe wird ihm durch das Gericht versagt. Einen Rechtsanwalt kann Ernst sich (wie so viele in Deutschland) nicht leisten.

Umso wichtiger ist unsere Unterstützung !

Wir rufen alle auf, denen es möglich ist, zur oben genannten Gerichtsverhandlung zu kommen und die Solidarität zu bekunden. Wir dürfen uns derartige Machenschaften nicht bieten lassen !

Die Solidaritätskundgebung findet ab 11:45 Uhr vor dem Amtsgericht Tiergarten in der Turmstraße 91 statt.

Bringt Transparente mit !

Mehr Informationen : http://www.pruefdienst-paul.de.vu/montag04.php





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New PostErstellt: 05.05.05, 19:26  Betreff:  Re: Berliner Justiz will in Sachen Demonstrationsrecht ein Exempel statuieren  drucken  weiterempfehlen

kopiert aus: http://de.indymedia.org/2005/05/115067.shtml



Berlin: Montagsdemo - Der 1. Prozeßtag

von Paul Prüfdienst - 05.05.2005 17:40


Am 4. Mai 2005 begann der Prozeß gegen Paul J. wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt mittels einer gefährlichen Waffe - seiner Gehhilfe - anläßlich des brutalen Polizeiüberfalls auf die friedliche Montagsdemo vom 20. September 2004.
Wider Erwarten ist das Gericht anscheinend objektiv.
Zweiter Verhandlungstag ist der 23. Mai 2005.
Nacht. Eine unheimliche Wegkreuzung. Die Kutsche kommt unfreiwillig zum Stehen. Grüngewandete Knechte des Tribuns zerren die Fahrgäste heraus, das friedliche Fußvolk traktierend - blutige Tücher, Schreie des Entsetzens ob sovieler Gewalt.

Da erscheint Zorro, der Rächer der Enterbten. Mit seinem Florett vertreibt er die bösen Büttel und ritzt ihnen zum Abschied sein berühmtes "Z" in ihr grünes Gewand.

Diesen Eindruck konnte der unbedarfte Zuschauer des ersten Prozeßtages gewinnen nach der Märchenstunde der polizeilichen Zeugen der angeblichen Tat des 55jährigen, gehbehinderten und unter Arthrose leidenden Paul J..

Allerdings konnten die Beamten ihren Text nicht sehr gut - oder hatte sie in der Aufregung ihre Sehkraft verlassen?

Die Tatwaffe kam in drei Versionen vor: Als spitze dünne Stahlstange, als dicke schwere Eisenstange, als holzfarbene Holzstange. Auch den Berührungspunkt der Waffe (ja: Berührungspunkt - der betroffene Polizist wurde nicht verletzt, noch wurde seine Rüstung beschädigt!) gaben die Ordnungkräfte unterschiedlich an: Am Helm, am Hals, an der Brust - wahlweise links oder rechts.

Vor allen Dingen konnte das Phänomen einer unterbrochenen Wahrnehmung festgestellt werden: Alle polizeilichen Zeugen haben sehr genau gesehen, wie Paul J. mit seiner Waffe auf den ach so wehrlosen Beamten einstach, die schwere Kopfverletzung von Paul J. jedoch war einfach plötzlich da.

Einer, der Paul J. nach dessen Verhaftung im Krankenhaus stundenlang in der Wanne gegenübersaß, konnte sich beim besten Willen nicht daran erinnern, ob dieser verletzt gewesen sei.

Auch bei der Kleidung des Angeklagten war man sich nicht sicher - während einer eine leuchtende Ordnerweste angab, wußten die anderen nichts mehr. Nun war Paul J. aber zu keiner Zeit Ordner der Montagsdemo.

Darüber, ob eine dritte Person beteiligt war, gingen die Meinungen stark auseinander: Während der von Paul J. angeblich angegriffene Polizist aussagte, er sei mit einer Verhaftung eines anderen Demonstranten beschäftigt gewesen - kennt man ja: den Delinquenten auf den Boden werfen und sein Knie in dessen Rücken rammen - sahen die anderen nur das arme Opfer und seinen bewaffneten Bedroher.

Den Ablauf der Polizeiaktion muß man sich ungefähr so vorstellen, daß etwa 5 (in Worten: fünf) Beamte langsam zum Lautsprecherwagen gingen und höflich fragten, ob dieser nicht von ihnen beschlagnahmt werden dürfe. Darauf hin hätte eine Horde von mindestens 300 Kindern, Frauen und Rentnern auf die armen ungeschützten Polizisten eingetreten und geschlagen - und dann das: Paul J. zog sein Florett und stach auf die Vollstrecker ein.

En garde!

Es stellte sich noch heraus, daß Kilometer von Videomaterial von der Demonstration am 20.9. von der Polizei gedreht wurden - allerdings würden genau die fünf Sekunden der angeblichen Tat fehlen!

Außerdem ist auf den Polizeivideos sicher der brutale Einsatz der ca. 200 Mann starken Staatsschlägertruppe genau zu erkennen. Weil nicht sein kann, was nicht sein darf, ist das gesamte Material zu dunkel, unbrauchbar usw..

Die Vernehmungen der Polizisten durch die Richterin zeichneten sich durch äußerste Hartnäckigkeit aus - die beamteten Zeugen verwickelten sich immer mehr in Widersprüche.

Auch ließ das Gericht sich aus dem Zuschauerraum spontan meldende Entlastungszeugen zu. Bedingt durch die Vielzahl der neuen Zeugen ist nun ein zweiter Termin angesetzt.

Der Autor bedankt sich an dieser Stelle für die ihm entgegengebrachte Solidarität der Montagsdemonstranten vom Alexanderplatz - Fred S. hatte zu einer Kundgebung vor dem Gericht aufgerufen, zu der viele Menschen kamen.

Die Aussagen der Montagsdemonstranten - obwohl sie nicht sahen, was mit Paul J. passierte - sind trotzdem sehr wichtig, weil sie die Rechtswidrigkeit der Polizeiaktion aufzeigen: Alle Zeugen bestätigten, daß ohne Vorankündigung eine friedliche, genehmigte Demonstration mit Gewalt beendet wurde.

Damit ist auch eine Widerstandshandlung - so sie denn tatsächlich stattgefunden haben sollte - nicht strafbar. Siehe § 113 (3,4) StGB http://dejure.org/gesetze/StGB/113.html

Nächster Termin:

Montag, den 23. Mai 2005, 14:10 Uhr, Raum 370
Amtsgericht Tiergarten, Turmstraße 91, 10559 Berlin


Mehr Informationen:
http://www.montags-gegen-2010.de/
http://www.pruefdienst-paul.de.vu/montag04.php

e-Mail::
Homepage:: http://www.pruefdienst-paul.de.vu/



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New PostErstellt: 05.05.05, 19:41  Betreff:  Re: Berliner Justiz will in Sachen Demonstrationsrecht ein Exempel statuieren  drucken  weiterempfehlen

"
Den Ablauf der Polizeiaktion muß man sich ungefähr so vorstellen, daß etwa 5 (in Worten: fünf) Beamte langsam zum Lautsprecherwagen gingen und höflich fragten, ob dieser nicht von ihnen beschlagnahmt werden dürfe. Darauf hin hätte eine Horde von mindestens 300 Kindern, Frauen und Rentnern auf die armen ungeschützten Polizisten eingetreten und geschlagen - und dann das: Paul J. zog sein Florett und stach auf die Vollstrecker ein."



Hi Paule

hier sind die 5 (fünf) "freundlichen" Beamten gerade auf dem Weg zum Lauti,



werde mal nachschauen, was ich sonst noch so an Fotos von der Schlägertruppe auftreiben kann. Bis zum 2. Prozeßtag ist ja noch Zeit, gerichtsverwertbare Fotos aufzutreiben.

Gruß
bjk





[editiert: 05.05.05, 19:48 von bjk]
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