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Abgeordnete Jelpke besuchte politische Gefangene in Moabit

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bjk

Beiträge: 7353
Ort: Berlin


New PostErstellt: 19.09.07, 18:38  Betreff:  Abgeordnete Jelpke besuchte politische Gefangene in Moabit  drucken  weiterempfehlen

Rundmail von Ulla Jelpke:


Abgeordnete Jelpke besuchte politische Gefangene in Moabit


Die innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE., Ulla Jelpke, hat
am Dienstag Nachmittag drei Gefangene besucht, die unter dem Vorwurf der
Bildung einer terroristischen Vereinigung seit mehr 1 1/2 Monate in
Untersuchungshaft gehalten werden. Nach ihrem Besuch im Gefängnis
erklärte Ulla Jelpke:


Am Dienstag habe ich Florian L., Oliver R. und Axel H. im
Gerichtsgefängnis Berlin-Moabit besucht. Dieser Sonderbesuch musste
bereits einmal verschoben werden, da angeblich nicht genügend Beamte des
Bundeskriminalamtes zur Überwachung des Gesprächs bereit standen.

Die Gespräche wurden von zwei Beamten des Bundeskriminalamtes und einer
Justizvollzugsbeamtin überwacht. Ein vertrauliches Gespräch war mir
deshalb ebenso wenig möglich wie den Angehörigen der Inhaftierten. Die
drei Gefangenen schilderten mir ihren Haftalltag. Sie werden täglich 23
Stunden in Einzelhaft gehalten und haben lediglich Anrecht auf eine
Stunde Besuch im Monat. Durch die Untersuchungshaft hat einer der
Inhaftierten bereits seinen Arbeitsplatz verloren, ein anderer hat nicht
einmal Antwort von seinem Arbeitgeber bekommen.

Den drei Untersuchungsgefangenen wird von der Bundesanwaltschaft ein
versuchter Brandanschlag auf LKW der Bundeswehr vorgeworfen. Zudem
werden sie beschuldigt, Mitglieder einer terroristischen Vereinigung
nach §129a Strafgesetzbuch (StGB) zu sein.

Der Terrorismusvorwurf setzt Straftaten voraus, die „durch die Art ihrer
Begehung oder ihrer Auswirkungen einen Staat oder eine internationale
Organisation erheblich schädigen“ können. Für die den Beschuldigten
vorgeworfenen Brandstiftungen trifft dies sicherlich nicht zu, der
Vorwurf der Bildung einer terroristischen Vereinigung ist
unverhältnismäßig. Anstatt wegen versuchter Brandstiftung nach § 306
StGB zu ermitteln, wird zum § 129a mit seinen zahlreichen
Sondervollmachten für die Ermittler gegriffen. So konnte
Untersuchungshaft angeordnet werden, obwohl die Beschuldigten nicht
vorbestraft sind und in geordneten Verhältnissen lebten. Fluchtgefahr
besteht also nicht.

Die politischen Gesinnungsparagraphen 129, 129a und b StGB, die immer
wieder gegen unliebsame soziale Protestbewegungen eingesetzt werden,
haben in einem Rechtsstaat nichts verloren. Sie gehören endlich
abgeschafft. Die Haftbefehle gegen Florian L., Oliver R. und Axel H.
müssen sofort aufgehoben werden.

Ulla Jelpke, MdB Innenpolitische Sprecherin Fraktion DIE LINKE

Platz der Republik 1
11011 Berlin
Tel: (030) 227-71253
Fax: (030) 227-76751
Mail:
Web : http://www.ulla-jelpke.de
http://www.linksfraktion.de/




Es ist allerhöchste Zeit, Art. 1, Abs. 1 und Art. 20, Abs. 4, GG, Geltung und Wirkung zu verschaffen!

[editiert: 19.09.07, 18:42 von bjk]
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