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Art. 20, Abs. 4 GG

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bjk

Beiträge: 7353
Ort: Berlin


New PostErstellt: 07.06.07, 14:57  Betreff:  Art. 20, Abs. 4 GG  drucken  weiterempfehlen

[b}kopiert aus:[/b] http://de.indymedia.org/2007/06/182694.shtml



Artikel 20 / Absatz 4 - Grundgesetz

Medienecho 07.06.2007 14:35



Ein Medienecho-Leser hat angesichts der Aussetzung der Grundrechte in Rostock, Hamburg und Heiligendamm die Frage aller Fragen gestellt:

” Wie kann Art.20 Abs.4 umgesetzt bzw wahrgenommen werden?”


WIDERSTANDSRECHT - vs - STAATSGEWALT
oder
“WIE BIN ICH KORREKT GEKLEIDET UM MEIN RECHT AUF WIDERSTAND WAHRZUNEHMEN?”

Artikel 20
[Staatsstrukturprinzipien; Widerstandsrecht]

(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.



[ME] Ein Medienecho-Leser hat angesichts der Aussetzung der Grundrechte in Rostock, Hamburg und Heiligendamm die Frage aller Fragen gestellt:

” Wie kann Art.20 Abs.4 umgesetzt bzw wahrgenommen werden?”

Die Frage lässt sich nicht konkret beantworten, da das Recht auf Widerstand genau von denen, gegen den sich der berechtigte Widerstand richtet, durch das Strafgesetz derart eingeschränkt wird, das sich jeder, der sein grundgesetzlich verbrieftes Recht auf Widerstand wahrnimmt, strafbar macht. Wie man solch eine Gesellschaftsstruktur nennen soll, bleibt offen. Ein demokratischer und sozialer Bundesstaat ist es nicht.
Aus diesem Anlass hat sich Medienecho dazu entschlossen T-shirts und hoodies zu produzieren, alles in weiß (wichtig!), auf denen das Nichteinverständnis visuell eindeutig ablesbar ist. Die shirts/hoodies lassen sich ab sofort, für einen Unkostenbeitrag via bestellen.
http://www.medienecho.net/413/artikel-20-absatz-4-grundgesetz.html






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