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Darf man nur auf Strecken fahren???

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Andi
Gast
New PostErstellt: 22.02.07, 14:17  Betreff: Re: Darf man nur auf Strecken fahren???  drucken  weiterempfehlen

Die Wasserschutz kennt das Gesetz und verteilt deswegen auch keine Anzeigen... Haben hier täglich 1-2 WSP Boote auf dem Wasser....
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Johnny
Der (Jetski-)Gerät


Beiträge: 1723


New PostErstellt: 22.02.07, 14:28  Betreff: Re: Darf man nur auf Strecken fahren???  drucken  weiterempfehlen

ist doch ein ansehlicher Erfolg, doof nur, dass wir 2t superjets wohl nie in den Genuss kommen werden.

aber dann verteilen sich die skis wenigstens etwas. ist bei uns im Sommer ganz schön das Gedrängel....





"Wer gut schmiert, der gut fährt, so hat der Ratsherr es gelehrt."
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Andi
Gast
New PostErstellt: 22.02.07, 14:44  Betreff: Re: Darf man nur auf Strecken fahren???  drucken  weiterempfehlen

Ist Euere Jetski Strecke auch so klein oder sind es einfach nur viel zu viele Fahrer?
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BlasterMaster
Ehemaliges Mitglied



New PostErstellt: 22.02.07, 14:47  Betreff: Re: Darf man nur auf Strecken fahren???  drucken  weiterempfehlen

Es wird sich verhalten wie bei Kraftfahrzeugen, es kommt auf die *BAUART* an und nicht auf die Zulassungsbezeichnung.

Den Herren die die Vorschriften machen wird auch dazu sicher noch etwas einfallen.

Interessant wird es wenn der erste einen Bussgeldbescheid bekommt und mit dem Argument *Sportboot* vor Gericht zieht.





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Andi
Gast
New PostErstellt: 22.02.07, 15:26  Betreff: Re: Darf man nur auf Strecken fahren???  drucken  weiterempfehlen

Bauart steht aber im Zulassungsschein nicht drin sondern Fahrzeugart = Motorboot

Der Begriff Jetski steht nur für die Bezeichnung des Sportgerätes eines Markenherstellers. Bei einem anderen heißen sie Waverunner etc. Das Gesetz kennt diesen Begriff nicht und bezeichnet diese Fahrzeugart hier in Deutschland als "Wassermotorräder". Durch das EU-Gesetz kannst Du nun unter bestimmten Vorraussetzungen die Fahrzeugart ganz legal ändern. In diesem Fall zu "Motorboot".

Übrigens kannst Du im Straßenverkehr auch einen PKW als LKW zulassen. Auch wenn es ein Jeep ist der eigentlich aussieht wie ein PKW und einer war, gelten für ihn nach der geänderten Zulassung dann die Bestimmungen wie für einen LKW.

Es kommt nämlich auf die Fahrzeugart an....
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Christian D.
Ddorf-Strecken-Retter


Beiträge: 1999
Ort: Düsseldorf



New PostErstellt: 22.02.07, 16:13  Betreff: Re: Darf man nur auf Strecken fahren???  drucken  weiterempfehlen

Die Thematik wird spannend (Uwe, komm runter ich weiß was Du gerade schreiben willst   )

Die Bauart begründet die Zulassungskriterien und diese sind Grundlage des Bootsscheines bei der Zulassung.

Denke das Chaos ist vorprogramiert - gut dass wir eine Randsportgruppe sind sonst wäre es lustig irgendwann hunderte von Zulassungen neu auszustellen

Vorsicht nur, es ändert nichts an den Vorschriften zur Lichterführung für Fahrten bei schlechter Sicht oder nach Sonnenuntergang etc. Bin schon auf den ersten Jetski mit Toplicht gespannt... 

Mit dem "typischen Figurenfahren" wird echt spannend, wenn da die ersten Bußgeldbescheide begehen. Wir sollten hier demnächst eine neue Rubrik einführen "Erlebnisse vor dem Schifffahrtsgericht" oder so

Auf welcher Strecke fahrt ihr, Andi ?

Weiß jemand ad hoc ob der XP DI ein CE-Zertifikat besitzt ? Finde mein Betriebshandbuch gerade nicht - und schon kranke Ideen im Hinterkopf...   




------------------------------
Moralische Entrüstung besteht zu 2% aus Moral, zu 28% aus Hemmungen - und zu 70% aus Neid :-))


[editiert: 22.02.07, 16:15 von Christian D.]
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Johnny
Der (Jetski-)Gerät


Beiträge: 1723


New PostErstellt: 22.02.07, 16:14  Betreff: Re: Darf man nur auf Strecken fahren???  drucken  weiterempfehlen

das sieht dann so aus im Fahrzeugschein....

Gruß





"Wer gut schmiert, der gut fährt, so hat der Ratsherr es gelehrt."
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jim beam
Hafensänger


Beiträge: 393
Ort: jetzt nur noch costa del sol



New PostErstellt: 22.02.07, 16:15  Betreff: Re: Darf man nur auf Strecken fahren???  drucken  weiterempfehlen

ein motorboot muss aber die geltenden gesetzlichen bestimmungen einhalten.
die vorschriften für die lichterführung können durch ein wassermottorrad- motorboot nicht eingehalten werden.
daher wird das eu- recht nicht gelten.
im übrigen würde ich sagen, dass es nicht von vorteil ist ,diese lücke exessiv zu nutzen, da im endeffekt nur unsere gegner dadurch auf den plan gerufen werden und ihre beschwerden verdoppeln. das macht es für uns alle nicht leichter




.......now racing across europe.......
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Gast
New PostErstellt: 22.02.07, 16:28  Betreff: Re: Darf man nur auf Strecken fahren???  drucken  weiterempfehlen

@Christian D.
Wenn Dein Jet den CE Aufkleber und die Plakette am Heck hat weißt Du es. Nachträglich ist es nicht möglich diese anerkennen zulassen. Der RXP 2005 bekommt auch keine nachträglich, erst alle ab baujahr 06

Wir fahren hauptsächlich auf dem main in frankfurt oder rhein bei schierstein.

@jim beam
Solange du nach Sonnenaufgang und bis Sonnenuntergang fährst brauchst Du keine Positionslichter....

es geht ja auch nicht darum den ganzen tag wie bekloppt vorm beach club die kurven zu drehen aber es ist auch mal schön einfach ablegen zu können und nicht immer auf einen geradeauskurs achten zu müssen.

Es gibt leider viel zu viele die noch nicht mal wissen, dass ein Jetski überhaupt außerhalb von Jetski Strecken fahren darf. Die Pöbeln schon, wenn Du nur zur Jet-Strecke fährst oder zurück zum Steg. Aber wie gesagt hier ist immer viel Wasserschutz auf dem Wasser und die kennen ihre Spezis.
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BlasterMaster
Ehemaliges Mitglied



New PostErstellt: 22.02.07, 16:33  Betreff: Re: Darf man nur auf Strecken fahren???  drucken  weiterempfehlen

LIEBER ANDI

evtl. ist DIR aufgefallen das hier kein IDIOT schreibt, sondern ICH.

Du hast meinen ersten Satz falsch interpretiert.

Inzwischen hat es sich selbst bis zum vorletzten ....... herumgesprochen das JETSKI® ein eingetragenes Warenzeichen der Kawasaki Heavy Industries Ltd. ist.

Evtl. fällt auf das sich JETSKI als Begriff quer durch alle Schichten eingeprägt hat, ich würde es auch so lassen, andernfalls fahre ich eben BLASTER.

Für den nicht sehr wahrscheinlichen Fall das DU<- -> MIR etwas über PKW/LKW/JEEP etc. erzählen willst, stelle ich fest, das JEEP® ein eingetragenes Warenzeichen der CHRYSLER Corporation USA (heute DaimlerChrysler) ist.

WENN es sich so verhält wie mit PKW/LKW sind viele Bussgeldbescheide und Gerichtsverfahren abzusehen. Ich bin vom Fach, nicht mal die Hälfte der nachträglich vom PKW zum gemachten LKW (und umgekehrt) sind 100% legal unterwegs.

Auf der Strasse wie auf dem Wasser ist längst nicht alles Legal was gemacht wird.

Ich frage mich nur was das ganze grundsätzlich für Couchfahrer bringen soll, auf einer Wanderfahrt ist alles zugelassen was sinnvoll ist, die Richtung zu ändern in dem man gemütlich (oder eben nicht) von einem Ufer zum anderen fährt kann dir keiner verbieten (oder heisst Geradeausfahrt das man in einem genau definierten Abstand zum Ufer dem Flussverlauf zu folgen hat?). Wenn der Ski springt weil man über Wellen fährt ist das Physik, dafür kann ich nichts (bin mir jetzt nicht ganz sicher ob ein BackFlip auch dazu zählt).

Sehen wir es realistisch:

Es gibt Geisterfahrer genug auf dem Wasser die auf überhaupt nichts Rücksicht nehmen. Wird das FREIE FAHREN zukünftig auf alle *befahrbaren* Strecken ausgedehnt ist es für mich absehbar das ein neues Gesetz kommt das Wasserfahrzeuge .... unter 400 Kilo...... oder *bei denen die Fahrtrichtung mit einem Motorrad ähnlichen Lenker geändert wird*....... noch strengeren Maßstäben unterzogen werden als es heute bereits der Fall ist.

Solange wir uns hier jedoch schon über die Definiton JETSKI streiten werden wir nichts, eher das Gegenteil, erreichen!

Nachtrag aus der Wassermotorräder-Verordnung:

Fahrerlaubnis für Wassermotorräder (Waterscooter, Jetski, usw.).

Die angegebenen Wassermotorradstrecken werden durch nebenstehende Hinweistafel gekennzeichnet.


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[editiert: 22.02.07, 17:02 von BlasterMaster]
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