es ist mir gelungen die bisherigen Obliegenheiten um folgende Punkte für uns Jetskifahrer zu erweitern.
Künftig besteht auch Versicherungsschutz wenn der Jet:
der mit einer aktiven Wegfahrsperre mittels einer vom Verband der Sach- und Haftpflichtversicherer anerkannten Schloss-Ketten-Kombination der widerstandsklasse "B" gegen Wegnahme Unberechtigter gesichert ist,
-auch auf einem Trailer, welcher mit einer Diebstahlsicherung z.B. Radkralle-,Bodenanker-, Kastenschloss-, Kugelkopfsicherung ) separat gegen Wegnahme Unberechtigter zu sichern ist, lagert,
-oder auf Deck /Badeplattform einer Yacht steht,
-oder auf einem Jetski Lagerponton / Schwimmsteg lagert,
das alles bezieht sich natürlich auf die Nachtklause