Hallo Zusammen! es gibt uns wirklich! jetskifahrende Versicherungsvertreter.
Ein grünes Kennzeichen gibt es von der Zulassungsstelle nur dann, wenn die Verwendung dieses Anhänger ausschlieslich z.b. Jetski, Motorboot, Segelejolle usw. ist. Der Uwe hat es auch schon so geschrieben und das ist richtig, ,llte eine solcher Anhänger anders genutzt werden, dann hat die Nutzung nichts mit der Haftung zu tun, dies sind zwei paar Stiefel ,sollte mit dem Anhänger z.B. Holz gefahren werden und es passiert ein Unfall und der Anhänger war am Fahrzeug, so muß die Versicherung des ziehenden Wagens dafür aufkommen und die Farbe des Kennzeichens spielt in diesem Fall keine Rolle.
Ein Problem in Ausland gibt es auch nicht! da es sich um die s.o. Hakenlaßt handelt die wie wie oben beschrieben,die Haftung erfüllt!.
Es gibt nur dann ein Problem wenn mit dem Anhänger rangiert wird und es passiert z.b. dann ein Schaden an einem Auto oder so...........das ist nicht mehr versichert weder über den Anhänger noch über das Fahrzeug sonder über Eure Jetskihaftpflich!! Leute lest Eure Bedingungen oder meldet Euch bei mir!
Unter Leistung in Euren Bedingungen steht sicher:
Mitversicherung der gesetzlichen Haftpflicht aus
- ziehen von Wasserskiläufern, Schirmdrachenfliegern, Para-Sailern Wasersportgeräten
- das Halten, Besitzt und Mitführen eines Beibootes
gebrauch eines für das versicherte Boot nicht versicherungspflichtigen Trailers
und und und.......................also den Ski versichern!! bei mir!! und den Anhänger zusätzlich,ca. 15 Euro im Jahr.
Schöne Grüße Euer Allimen
das oben gibt es selbstverständlich schriftlich!