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Ist Ordnungswidrigkeit verjährt?

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Autor Beitrag
Aquatec
Power Jetter


Beiträge: 18
Ort: Fürth Odenwald


New PostErstellt: 19.03.05, 14:34  Betreff: Ist Ordnungswidrigkeit verjährt?  drucken  Thema drucken  weiterempfehlen

Hallo Hab da mal ne dringende Frage: Wurde letztes Jahr im August zwei mal von der Wasserschutz angehalten. Einmal wegen Wasserskifahrens ohne Beobachter und einmal wegen fahrens auf einer Wasserskistrecke. (zweiteres muss man nicht verstehen, da Jetski als Zugfahrzeug eingesetzt worden ist...) Das war am 07.08.04 und am 20.08.04. Für den ersten Verstoß habe ich gleich einen Anhörungsbogen erhalten, den ich auch gleich beantwortet habe. Der zweite Anhörungsbogen kam ungefähr Anfang September. (01.09. oder 02.09) HEUTE habe ich zwei Bußgeldbescheide bekommen. Diese sind ausgestellt am 03.03.05. Jetzt meine Frage: Da es sich um Ordnungswidrigkeiten handelt, müssten die doch längst erjährt sein. (nach drei Monaten). Kennt sich damit jemand aus. Habe eigentlich überhaupt keine Lust die Dinger zu zahlen. 1. 50 EUR und 2. 80 EUR. Selbst wenn die erst nach 6 Monaten verjähren ist das doch längst rum, oder? Für Antworten wäre ich sehr dankbar. Andi

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RickRoy
Jetboot.de

Moderator

Beiträge: 1945
Ort: Düsseldorf



New PostErstellt: 19.03.05, 20:21  Betreff: Re: Ist Ordnungswidrigkeit verjährt?  drucken  weiterempfehlen

Kann Dir leider wegen der Verjährung nicht helfen, warscheinlich musst Du mal einen Rechtsanwalt befragen. Aber ich habe auch ähnliche Fristen im Hinterkopf.

Witzig finde ich auch, dass Du ein Ticket bekommst, weil Du mit einem Jet einen Wasserskifahrer ziehst. Das solltest Du sicher nicht so hinnehmen.



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jim beam
Hafensänger


Beiträge: 393
Ort: jetzt nur noch costa del sol



New PostErstellt: 20.03.05, 02:59  Betreff: Re: Ist Ordnungswidrigkeit verjährt?  drucken  weiterempfehlen

hallo aquatec,

dass bgb sieht für eine ordnungswidrigkeit eine verjährung von 3 monaten vor.

es kann aber möglich sein,dass die verjährung gehemmt worden ist.

dies ist aber ein so komplizierte rechtsgebiet,dass ich dir dass so nicht einfach näher bringen kann.

du wirst wohl oder übel eine ra beauftragen müssen,oder ich erklär es dir beim saisonstart in meerbusch.

dann allerdings nur im rahmen einér freundschaflichen rechtsauskunft und nicht als rechtsbaeratung.



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Wassermaxe
Jet-Profi


Beiträge: 81


New PostErstellt: 21.03.05, 15:32  Betreff: Re: Ist Ordnungswidrigkeit verjährt?  drucken  weiterempfehlen

Hallo!

Sorry, aber hast Du Dich verschrieben, oder geht es tatsächlich NUR um 1,50, bzw. 2,80, also gesamt gerade mal 4,30 Euronen???

Also wenn dem so sein sollte, nicht böse sein, aber bezahl doch einfach die Dinger und fertig. Wer einen Jet für zig tausend Euros hat, wird ja auch mal 5 Euro übrig haben und die Strafe zu bezahlen. Deswegen noch einen RA einzuschalten halte ich für sehr übertrieben.

Klar, evtl. nicht gerechtfertigt, aber bei diesem kleinen Betrag....

Wassermaxe





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RickRoy
Jetboot.de

Moderator

Beiträge: 1945
Ort: Düsseldorf



New PostErstellt: 21.03.05, 15:46  Betreff: Re: Ist Ordnungswidrigkeit verjährt?  drucken  weiterempfehlen

Es geht um [erstens]50 und [zweitens] 80 Euro.



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Wassermaxe
Jet-Profi


Beiträge: 81


New PostErstellt: 22.03.05, 11:58  Betreff: Re: Ist Ordnungswidrigkeit verjährt?  drucken  weiterempfehlen

Huch....

dachte mir gleich, dass solche Minibeträge wohl kaum stimmen können - aber auf diese Variante bin ich nicht gekommen....wie peinlich....





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Aquatec
Power Jetter


Beiträge: 18
Ort: Fürth Odenwald


New PostErstellt: 22.03.05, 19:46  Betreff: Re: Ist Ordnungswidrigkeit verjährt?  drucken  weiterempfehlen

Hallo

Danke erst mal für eure Antworten. Ich denke ich werde da erst mal einen netten Brief hinschicken und sie darauf aufmerksam machen das ich der festen Meinung bin das de Dinger wohl verjährt sind.
Soweit ich mich erkundigen konnte, tritt eine Hemmung der Verjährung ein wenn ein Anhörungsbogen verschickt wurde. Diese habe ich ja auch gleich erhalten. Seit diesen Anhörungsbögen sind aber nun mehr als sechs Monate vergangen.
Ich denke die Sache sollte sich erledigt haben.

Und außerdem:

Behörden sind ja langsam, wissen wir alle.
Aber soooo langsam??? Kann ja wohl nicht war sein!!!
Des weiteren wurden die Bußgeldbescheide am 03.03 geschrieben und sind mir per Einschreiben am 19.03 zugegangen. Auch da kann was nicht so ganz richtig gelaufen sein.
Da drängt sich mir doch die Frage auf ob die wohl zurückdatiert worden sind um genau diese Verjährung zu umgehen!?!?!
Oder macht die Post auch auf Behörden alles mal etwas langsamer um sich ihrer Umgebung anzupassen?

Noch was:
Ich verstehe das auch nicht. Zuerst bekomme ich eine Strafe weil ich keinen Beobachter dabei hatte und mir wurde gesagt: ?Besorgen Sie sich einen Beobachter und dann ist das ja kein Problem?
und dann eine Woche später, an der gleichen Stelle: ?Das geht aber nicht, auf einer Wasserskistrecke am Ende auch noch Wasserski fahren zu wollen und das mit dem ?DING?.
Kennen halt ihre eigenen Regeln nicht die Jungs?

Also danke noch mal

Andi

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Selma
Gast
New PostErstellt: 03.04.05, 14:03  Betreff: Jet auf Wasserskistrecke  drucken  weiterempfehlen

Also die Lösung wegen des Jets auf Wasserskistrecken ist ganz einfach:
Zwar darf man mittlerweile mit dem Jet einen Skifahrer ziehen (natürlich mit Beobachter)....ABER: nach den Richtlinien darf ein Jet nicht auf einer Wasserskistrecke fahren.Viele Grüsse an alle, die sich sowas ausdenken.
Deutschland ist spitze!!!
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Gast
New PostErstellt: 10.04.05, 12:58  Betreff:  Re: Ist Ordnungswidrigkeit verjährt?  drucken  weiterempfehlen

so wie sich das anhört waren das die enten bullen aus gernsheim hatte so eine gleiche erfahrung .
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