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Rechtsanspruch auf Krippenplatz ist nicht geplant

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Ines Doberschuetz
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Beiträge: 440
Ort: Leipzig

New PostErstellt: 25.11.04, 17:52  Betreff: Rechtsanspruch auf Krippenplatz ist nicht geplant  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

"Rechtsanspruch auf Krippenplatz ist nicht geplant"

Dresden. Mit Spannung war in der Öffentlichkeit erwartet worden, ob die SPD in den Koalitionsverhandlungen den Kita-Zugangskriterien in Kommunen und Landkreisen ein Ende macht. Im Vertrag von CDU und SPD heißt es nun, Zugangskriterien, die Kinder vom Bildungs- und Erziehungsangebot in Kindertageseinrichtungen ausschließen, würden abgelehnt. DNN sprach mit der alten und neuen Sozialministerin Helma Orosz (CDU) darüber.

DNN: Wie sind die verklausuliert klingenden Passagen im Koalitionsvertrag zu Zugangskriterien zu verstehen?


Helma Orosz: Eigentlich steht ganz klar in der Vereinbarung, dass die Koalitionäre Zugangskriterien ablehnen. Wir wissen aber, dass die konkrete Bedarfsplanung bei den örtlichen Trägern der Jugendhilfe liegt. Ein direktes Eingriffsrecht gibt es für uns nicht. Es gibt derzeit, leider, noch sechs Landkreise und Kommunen (Dresden und die Kreise Meißen, Bautzen, Annaberg, Stollberg und Mittweida - d. Red.), die in ihrer Bedarfsplanung Kriterien formulieren, die zum Ausschluss von Kindern führen könnten. Mit denen sind wir im Gespräch. Gemeinsam mit der Rechtsaufsicht wollen wir in diesen Fällen erreichen, dass dort der Ausschluss nicht am Kriterium Arbeitslosigkeit festgemacht wird. Die Kreise weisen uns dann zwar darauf hin, sie hätten lediglich Bedarfskriterien, die der Prüfung im Einzelfall dienen, aber das ist natürlich in der praktischen Umsetzung ein Weichspüler. Das ist aber auch der Punkt, weswegen wir sagen, der eigentliche Bedarf kann nur vor Ort eingeschätzt werden und bleibt damit in der Zuständigkeit des örtlichen Jugendhilfeträgers.


Die Ablehnung der Koalition betrifft demnach nur Zugangskriterien für Kinderkrippen und Horte, die Kinder vollständig von der Betreuung ausschließen, zeitliche Einschränkung sind also nicht ausgeschlossen?


Es geht um grundsätzlichen Ausschluss ohne Prüfung. Das lehnen wir für Krippe und Hort ab, beim Kindergarten schließt das der Rechtsanspruch ohnehin aus. Ich halte es aber vorübergehend für tolerierbar, wenn man sich auf einen Umfang der Betreuungszeit einigt oder wenn für Kinder von 0 bis 3 Jahren Wartelisten entstehen.


Was wollen Sie in den Gesprächen mit den Kreisen erreichen?


Uns ist wichtig, dass es nicht zu einer grundsätzlichen Ablehnung kommt. Es müssen Varianten gesucht werden. Wir haben vielfach ein gutes Angebot von Tagesmüttern und darüber hinaus von verschiedenen Spielgruppen z.B. in Familienzentren und Kirchengemeinden. Hier wird vor Ort schon flexibel mit vorhandenen Angeboten agiert. Neben Einzelfällen sind mir derzeit keine größeren Probleme bekannt. Für diese müssten sich Lösungen finden lassen.


Sie können dennoch nur appellieren, oder wollen Sie das Gesetz ändern?


Wir werden das sächsische Kita-Gesetz ändern, um z.B. die Pläne im Vorschulbereich umzusetzen. Einen Rechtsanspruch auf Betreuung für Kinder von 0 bis 3 Jahren ist aber nicht vorgesehen. Der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz wird im Freistaat Sachsen erfüllt. Ich sehe unseren Schwerpunkt im weiteren Ausbau des Bildungsbereiches, auch um den Übergang in den Grundschulbereich zu verbessern. Da haben wir uns sehr viel vorgenommen, auch finanziell. Diese Dinge werden nicht zu Lasten der Kommunen gehen. Auch deshalb gehe ich davon aus, dass sie unser Anliegen unterstützen. Wir brauchen die Verbesserungen der Bildungsqualität dringender, als den Druck auf die Kommunen, einen Rechtsanspruch für die 0 bis 3-jährigen zu realisieren. Auch mit dem Angebot eines Landeserziehungsgeld zeigen wir, dass wir uns um Unterstützung von Familien mit kleinen Kindern bemühen. Nach wie vor sind wir mit unserem derzeitigen Angebot im Kitabereich Deutschland weit spitze. Das darf man nicht vergessen.


Interview: Ingolf Pleil

Quelle: www.dnn-online.de

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