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Sozialhilfeempfänger haben keinen Anspruch auf neue Babykleidung

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Autor Beitrag
Ines Doberschuetz
Mitglied

Beiträge: 440
Ort: Leipzig

New PostErstellt: 20.12.04, 08:25  Betreff: Sozialhilfeempfänger haben keinen Anspruch auf neue Babykleidung  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

Sozialhilfeempfänger haben keinen Anspruch auf neue Babykleidung

Düsseldorf - Von Sozialhilfe lebende Mütter müssen Gutscheine für gebrauchte Babykleidung akzeptieren. Das geht aus einem Urteil des Düsseldorfer Verwaltungsgerichts hervor (Az.: 21 L 3089/02).
Im vorliegende Fall hatte eine Mutter gebrauchte Säuglingskleidung mit dem Hinweis abgelehnt, dies verletze die Menschenwürde und widerspreche «den Sitten ihrer Sinti-Sippe». Dies hielt das Gericht für einen Vorwand und lehnte den Antrag der Mutter auf Bargeld ab (Az.: 21 L 3089/02.).

Das Tragen gebrauchter Kinderkleidung sei in allen Schichten der Bevölkerung weit verbreitet, begründeten die Richter ihre Entscheidung. Das Bundesverwaltungsgericht habe sogar die Zuteilung einer gebrauchten Matratze für zumutbar befunden.



Quelle:portale.web.de

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