"gewertet werden nur die vollständig überquerten Pässe" - so steht's im Reglement.
Was bedeutet nun "vollständig überquert" genau?
- Die Passhöhe muss erreicht werden. Es kann aber auf demselben Weg nach unten gefahren werden, auf dem man auch hochgekommen ist ?
- Der Pass muss von einem der beiden veröffentlichten Talorte aus überquert werden bis zum anderen veröffentlichten Talort ?
Die zweite Variante ist in der Regel nicht nachzuprüfen, da ja nur ein Photo auf der Passhöhe erforderlich ist. Nur in Ausnahmefällen liesse sich nachweisen, dass man auf derselben Seite hoch und runtergefahren sein muss, z.B.
- wenn die an einem Tag gemachten Pässe anders nicht zu realisieren wären, oder wenn
- bekannt ist, dass die eine Rampe an diesem Tag definitiv nicht befahrbar war
So ist es mir heute gegangen; ich bin von Törbel aus auf die Moosalp gefahren. Bis zur Passhöhe alles problemlos. Bild gemacht. Einige Meter weiter war die Strasse dann gesperrt und nicht geräumt. Sie sah mehr nach einer Ski- oder Rodelpiste aus, als nach einer Strasse, und war definitiv nicht befahrbar.
Ich wäre gerne sicher, ob der Pass zählt, wenn ich oben ein regelgerechtes Photo gemacht habe, oder ob ich ihn nochmal fahren muss.
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Viele Grüsse aus dem Wallis
Stefan