Hallo Stefan
Das Reglement verlangt das Befahren eines Passes durch ein "vollständiges" befahren. Das heisst:
Die Moosalp Nr. 64 gilt als befahren, wenn du von Törbel aus über die Passhöhe Moosalp und wieder hinunter nach Turtmann fährst. (oder umgekehrt)
Der Susten Nr. 102 (als weiteres Beispiel) gilt als befahren, wenn die Strecke Innertkirchen - Sustenpasshöhe - Wassen zurückgelegt wird. (oder umgekehrt)
Das "Anfahren" eines Passes und die gleiche Strecke zurück ist klar nicht im Sinne des Reglemments.
Ausnahme: Die beiden Pässe Glaspass Nr. 36 und Sanetsch Nr. 89 die Sackgassen bilden. Hier muss man(n) den gleichen Weg zurück. Dieser Umstand ist aber in der Punktevergabe berücksichtigt.
Stefan, ich kann und will das nicht kontrollieren, es gilt Ehrlichkeit.
Motorradfahren ist doch etwas vom Schönsten!