Kleiner Hinweis baumfrosch,
Waldstrassen sind von Gesetz mit einem Fahrverbot belegt, es muss nicht gesondert ausgeschildert sein
Art. 15 Eidgenösisches Waldgesetz https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19910255/index.html#a15
sowie
Art. 20 Abs. 2 des jurasischen Loi sur les forêts http://rsju.jura.ch/fr/viewdocument.html?idn=20200&id=26336
"Conformément à la législation fédérale, la circulation des véhicules à moteur en forêt et sur les routes forestières est interdite. Cette interdiction s'applique même en l'absence de signalisation."
Problem entstehen dann wenn man auf solch einer Waldstrasse auf einen grimmigen Förster trifft. Da kein Fahrverbotsschild vorhanden, gibt es nicht eine einfache Ordnungsbuse von 100 Franken (OBV Nr. 304.x) sondern eine Verzeigungen zuhanden des Statthalter/Bezirkrichter etc. Gemäss Art. 74 des Jurasischen Waldgesetztes sind Bussen bis 20'000 Franken möglich.
LG Reto
PS: Soll kein Vorwurf sein sondern nur auf die Gesetzeslage aufmerksam machen. Hilft im Fall eines Falles richtig zu reagieren. Wenn Du sonst auf Schotter stehst empfehle ich dir den Croix de Coeur (diese Jahr nicht im Wettbewerb) http://www.motofun.ch/paesse_schweiz/coeur.html, das Althüsli kennst du sicher schon.