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Die Identität des deutschen Volkes
Von Prof. Dr. rer. nat. Helmut Schröcke
Am 21. 10. 1987 bechloß das Bundesverfassungsgericht (BVerfG): "Aus dem Wahrungsgebot [des GG] folgt insbesondere die verfassungsrechtliche Pflicht, die Identität des deutschen Staatsvolkes zu erhalten".
Völker sind biowissenschaftlich genetische Gesamtheiten und deshalb Abstammungs- und Vererbungsgemeinschaften für körperliche und nichtkörperliche Eigenschaften mit Gesamtunterschieden von Volk zu Volk, wobei die genetischen Unterschiede bei ungestörter Entwicklung zu verschiedenen Sprachen, Wertordnungen und Kulturen führen. Daraus folgen unterschiedliche Rechtsordnungen und Staatsordnungen und schließlich Religionen.
Die wissenschaftlich richtige Bedeutung des Begriffes Volk lag dem deutschen Staatsbürgerrecht als ius sanguinis, dem Blutrecht, zugrunde, das seit 1913 bis in die BRD galt, jetzt aber vom ius solis, das aus der französischen Revolution stammt, verdrängt wird, welches die irgendwie zustandegekommene Bevölkerung eines Staates als Nation bezeichnet.
In Bevölkerungen mit nicht übereinstimmenden Wertordnungen sind Auseinandersetzungen vorprogrammiert, die in ethnisch homogenen Staaten nicht möglich sind, wie sie aber in Staaten mit fremdethnischen Einwanderungsanteilen heute immer wieder aufbrechen. Nur werden die Ursachen meist nicht erkannt oder vertuscht. Vermischungen werden aber von Geißler, Süßmuth, Fischer und anderen als Bereicherungen begrüßt.
Die Verletzung unserer Identität wird nicht höchstrichterlich verfolgt, wie das der ehemalige Justizsenator von Berlin, Dr. Uhlitz, 1987 verlangte.
Die Ursachen liegen in der Herrschaft von Ideologien, deren Grundvoraussetzungen wissenschaftlich längst als falsch erkannt sind. Die Gefahren sind bereits so angewachsen, daß der türkische Ministerpräsident Erdogan in Deutschland Reden halten kann, die in anderen Staaten mit sofortiger Ausweisung beantwortet worden wären.
Notwendig ist der sofortige Stopp jeder Art von Einwanderung, auch aus anderen EU-Staaten unter Berufung auf die Deklaration der UNO 2312 (XXII) vom 14. 12. 1967. Dort heißt es in Art. 3 Abs. 2: "Ausnahmen von den vorhergehenden Prinzipien (des Asylrechtes) können gemacht werden nur für übergeordnete Gründe nationaler Sicherheit oder äußerem Schutz der Bevölkerung vor Masseneinwanderungen".
Die Einbürgerungsgesetze sind verfassungswidrig und müssen widerrufen werden.
Integrationen müssen scheitern, da die volkseigenen Mentalitätsunterschiede genetisch fixiert und also erblich sind. Wenn Erdogan am 10. 2. 2008 in Berlin und wieder am 12. 2. 2008 in Ankara ausrief: "Assimilation ist ein Verbrechen", so hat er sogar die Völkerrechtskonvention gegen Völkermord von 1948 auf seiner Seite.
Die Lösung der Probleme kann also nur die Rückwanderung statt Integration sein, damit die hier zu Germanisierenden ihren Völkern erhalten bleiben.
Ohne Rückwanderung wird aus Deutschland ein Kosovo werden.
(Univ.-Prof. Dr. rer. nat. Helmut Schröcke
an RJE am 28. 3. 2010)
"Es besteht die verfassungsrechtliche Pflicht, die Identität des deutschen Staatsvolkes zu erhalten."
BVerfG vom 21. 10. 1987