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Stimmt genau,
Eibichts Adresse im Netz zu finden, dauert wirklich keine 40 Sekunden. Wo, bitte schön, stellt das Auffordern zum persönlichen Beschweren eine Straftat dar? Ich habe nie gefordert, dass Eibicht körperliche Gewalt angetan werden soll.
Meiner Meinung nach kann der dutzendfach geschehenen Volksverhetzung und persönlichen Diffamierung eines Rechtsextremisten wie Eibicht nur mit solchen Mitteln gegenüber getreten werden.