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AKTUELLE FRAGEN
Zur Zeit wird erneut in der BRD ein Verbot der NPD diskutiert. Beim letzten Mal gab es lediglich eine Prozeßentscheidung, keine Sachentscheidung!!!
Was trägt eigentlich eine Sachentscheidung??
Dazu möchte ich einen Beitrag/Analyse von Magister Rolf-Josef Eibicht zitieren.
Und zwar:
"Verfassungswidrigkeit und Parteienverbot nach Art. 21 Abs. 2 GG (Teil I)
INHALTSANGABE:
I Zum Grundsätzlichen
II Verfassungsauftrag an das Bundesverfassungsgericht
III Demokratieschutz und Demokratiewehrhaftigkeit
IV Verbotsrechtfertigung I
V Verbotsrechtfertigung II
VI Pflicht zur Gegenwehr - Pflicht zum Verbotsantrag
VII Anhang: Verfahrensvorschriften aus dem Gesetz über das Bundesverfassungsgericht (BverfGG)
BEITRAG UNTER:
http://www.eibicht.de/eibicht/eibicht65.htm