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Armer gaugin, der idgr.de ist, wie schon dutzendfach belegt, ein linksextremistischer fanatischer ANTIFA-LÜGENDIENST, antidemokratisch und totalitaristisch gegen Andersdenkende und Mißliebige. GENAU WIE SIE!! Und vielleicht ist dies kein Zufall. Dieser Lügendienst idgr.de, der über Eibicht Lügen verbreitet, noch nicht einmal ein Impressum hat, genießt nicht das geringste Vertrauen!
gauguin" hat, wie immer, sachlich nichts, nur Schmähkritik auf der Pfanne!! Es geht um seine Wahnwelt, die er mit allen Methoden zur Geltung bringen will. Gott sei Dank haben wir da eine wehrhafte Demokratie!
guaguin, ein nun wirklich armes (Kommunikations-)Würstchen, welches den Mostricht nicht wert ist um es genießbar zu machen.
Ein solcher Hirni will nur Hetze und dann will er vor allem Zensur; die Beseitigung des Andersdenkenden und Mißliebigen. Er ist also glasklar als ein Fanatiker und politischer Extremist einzuordnen. Höchstwahrscheinlich ein paososträßisch gedungener Rechtsextremist; jedenfalls ein Narrensaum-Extremist.
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Was muß zur Kommunikation generell festgehalten werden, und was zum Ansinnen der Verhetzung und der Zensur des gaugin und Spießgesellen??
FESTZUHALTEN BLEIBT:
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Leben wir nicht in einem freien Land, wo jeder die Chance zur Meinungsäußerung haben sollte, solang er sich an bestimmte Spielregeln hält? Als Demokraten sollten wir uns mit Sachargumenten zur Wehr setzen und nicht mit "Forumsausschlüssen" - Politische Gegner zu diskriminieren zeichnet doch andere Systeme aus, oder?
FESTZUHALTEN BLEIBT:
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Auszug aus Wissen.de-Lexikon:
Diskriminierung
allgemein die Absonderung von Gruppen oder Einzelnen aus menschlichen Verbänden, mit der Folge, dass sie nur noch sehr beschränkt am Verbandsleben, insbesondere an Berechtigungen und Privilegien, teilnehmen können. Die Diskriminierung braucht nicht, kann aber rechtswidrig sein, wird jedoch als Verstoß gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung und wie eine Ausstoßung empfunden. Der Diskriminierung ausgesetzt waren und sind insbesondere: Menschen anderer Rassen und Glaubensbekenntnisse bzw. politischer Überzeugungen, Staatsangehörige fremder Länder, Frauen und Jugendliche. Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und viele andere Staatsverfassungen, die Europäische Menschenrechtskonvention von 1950 (ergänzt 1952), die UNO-Deklaration der Menschenrechte vom 10. 12. 1948 und zwei UNO-Beschlüsse von 1966 richten sich gegen solche Diskriminierungen.