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Außen+Europa
Datum: 17.11.2009 18:37:48 Autor: HamburgerThema: Tschechiens Verweigerung - der wahre Grund Pseudostomos
Sie fragen:"Darf ich mal fragen, wo ich das nachlesen kann?
Können Sie zitieren?"
Zunächst zitiere ich den 2 4-Vertrag:
"Artikel 1
(1)Das vereinte Deutschland wird die Gebiete der Bundesrepublik Deutschland, der Deutschen Demokratischen Republik und ganz Berlins umfassen. Seine Aussengrenzen werden die Grenzen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik sein und werden am Tage des Inkraftretens dieses Vertrages endgültig sein. Die Bestätigung des endgültigen Charakters der Grenzen des vereinten Deutschlands ist ein wesentlicher Bestandteil der Friedensordnung in Europa.
(2)Das vereinte Deutschland und die Republik Polen bestätigen die zwischen ihnen bestehende Grenze in einem völkerrechtlich verbindlichen Vertrag.
(3)Das vereinte Deutschland hat keinerlei Gebietsanspüche gegen andere Staaten und wird solche auch nicht in Zukunft erheben.
(4)Die Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik werden sicherstellen, dass die Verfassung des vereinten Deutschlands keinerlei Bestimmungen enthalten wird, die mit diesen Prinzipien unvereinbar sind. Das gilt dementsprechend für die Bestimmung, die in der Präambel und in den Artikeln 23 Satz 2 und 146 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland niedergelegt sind.
(Artikel 23 regelt den Beitritt der DDR zum Geltungsbereich des Grundgesetzes, Artikel 146 regelt die Schaffung einer gemeinsamen neuen Verfassung für das vereinigte Deutschland.)"
Daraus ergibt sich eindeutig, dass die BRD anerkennt, dass alle Gebiete außerhalb der ehemaligen BRD sowie DDR nicht mehr zu Deutschland gehören. Da sie nicht mehr zu Deutschland gehören und auch auf jeden völkerrechtlich begründeten Anspruch verzichtet wird, bedeutet dies, dass z.B. das Sudetenland als zu Tschechien gehörend bestätigt wird. Damit unterliegen diese Gebiete automatisch und ausschließlich dem tschechischen Recht. Das tschechische Recht beinhaltete aber zum Zeitpunkt der Unterzeichnung und Ratifizierung des 2 4-Vertrages auch die Benesch-Dekrete. Das war auch allen Beteiligten bekannt und wurde so hingenommen.
Da, wie schon zuvor zitiert, im Zusatzprotokoll zum Lissabonvertrag Europa incl. Deutschland anerkannt hat, ebenfalls nicht gegen die Bensch-Dekrete vorzugehen, bleibt die ganze Angelegenheit ausschließlich eine Frage des tschechischen Rechtes. Daher sind Rückgabeforderungen nur vor tschechischen Gerichten einklagbar. Dies ist schon mehrfach ohne Erfolg passiert.
Aus diesen Gründen kann man daher auch im Internet Beiträge wie folgenden finden (Mag. Rolf-Josef Eibicht auf ....forum.stirpes.net/politische-diskussionen/4263-ostdeutschland-und-sudetenland.html):
"Nicht nur aufgrund der seinerzeitigen Verbrechen der Roten Armee oder den sogenannten ?Potsdamer Beschlüssen?, sondern vor allem wird ihnen die Heimat vorenthalten durch den polnischen und tschechischen Imperialismus, durch die polnischen und tschechischen Vertreibernationen mit ihrer bis auf den heutigen Tag andauernden Raubsicherungspolitik. Vorenthalten vor allem auch durch die Inaktivität der herrschenden politischen Klasse in Bonn und jetzt in Berlin, die die Menschenrechte ihrer eigenen Landsleute, ihr Recht auf Selbstbestimmung, permanent mit Füßen treten, und keinen Finger hierfür rühren, einfach nichts unternehmen. Sie wären verpflichtet dazu etwas zu unternehmen, die Unverschämtheiten der Polen und Tschechen nicht einfach so hinzunehmen.
.....
Dies kann nicht ohne Genugtuung, ohne Rückkehr und Wiedergutmachung bleiben. Auch die Deutschen verfügen über unverzichtbare Menschenrechte; Selbstbestimmungsrecht und Recht auf Heimat."
RJE
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