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  SchornsteinFegerRechts-Reform
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Das Forum diente dem Informations- und Meinungsaustausch zum Thema Schornsteinfeger-Recht. Es sollte denjenigen, die an einer Reform dieses einmaligen Monopols interessiert sind, auch eine Möglichkeit bieten, sich lokal und überregional zu verknüpfen und gemeinsame Aktionen vorzubereiten.
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Admin
Administrator

Beiträge: 608


New PostErstellt: 13.02.12, 11:33     Betreff:  Re: Schornsteinfegerwahl: Termine

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Nur, um keine Missverständnisse aufkommen zu lassen:
Die 5 Tage Anmeldefrist gelten NUR für die HOHEITLICHEN Tätigkeiten des (beauftragten) Bezirksschornsteinfegers. Also für Bauabnahmen und die Feuerstättenschau.

Für alle HANDWERKLICHEN Tätigkeiten (Kehren und Kontrollen) hat der Eigentümer nach § 1 (1) SchfHwG ZU BEAUFTRAGEN. Und wer beauftragt, gibt auch (mögliche) Termine vor. Fazit: Kein Auftrag - Kein Kommen.
Der Bezirksschornsteinfeger kann somit auch heute schon nicht selbstverständlich davon ausgehen, dass er (und nicht vielleicht ein EU-Anbieter) den Auftrag erhält.

Ein Terminzettelchen zum "Kehren" stellt rechtlich somit bestenfalls ein ANGEBOT für eine HANDWERKLICH, GEWERBLICHE DIENSTLEISTUNG dar. Der Eigentümer KANN dies annehmen, er MUSS ABER NICHT.

In anderen Wirtschaftsbereichen wäre es sogar zweifelhaft, ob eine Ausnutzung der hoheitlichen Bestellung zur Auftragsakquise nicht einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht darstellt. Immerhin wird hier ein ungerechtfertigter Vorteil gegenüber GLEICHBERECHTIGTEN Mitbewerbern auf einem FREIEN Markt erlangt. Wegen der protektionistischen Übergangsregelung, wegen der DEUTSCHE Anbieter noch bis Ende 2012 benachteiligt werden, muss dieses Jahr wohl noch als wettbewerbsrechtliche Grauzone angesehen werden. Spätestens ab dem 01.01.2013 jedoch ist Schluss mit selbstherrlich verteilten Terminvorgaben der Schornsteinfeger. Da ab diesem Zeitpunkt alle Wettbewerbsbeschränkungen im HANDWERKLICHEN Bereich entfallen, werden auch alle Regeln des Wettbewerbsrechts voll zum Tragen kommen. Mancher Feger, der den Wandel der Zeit verschlafen hat, wird dann wohl durch kostenpflichtige Abmahnungen aufgeweckt werden.



____________________
Thomas W. Müller
Wiesbaden (OT Mz-Kostheim)
Tel.: (06134) 56 46 20
Mail:

Aus technischen und persönlichen Gründen werden MAILS aktuell NICHT regelmäßig abgerufen und bearbeitet. Bei aktuellen Fragen daher bitte ANRUFEN !
Ich freue mich über persönliche Kontakte


GEGEN Sonder-Rechte für Schornsteinfeger / Kaminkehrer,
FÜR die Verfassung, Grundrechte und Bürgerrechte.


[editiert: 13.02.12, 11:37 von Admin]
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