SchornsteinFegerRechts-Reform Forum zur Wahrung der Bürgerrechte
Das Forum diente dem Informations- und Meinungsaustausch zum Thema Schornsteinfeger-Recht. Es sollte denjenigen, die an einer Reform dieses einmaligen Monopols interessiert sind, auch eine Möglichkeit bieten, sich lokal und überregional zu verknüpfen und gemeinsame Aktionen vorzubereiten. Wegen einer chronischen Internet-Allergie wird es vom ursprünglichen Admin aktuell nicht gepflegt. Wenn jemand die Verwaltung des Forums übernehmen möchte, der Admin freut sich auf einen entsprechenden ANRUF.
Erstellt: 02.11.10, 08:25 Betreff: Re: Bezirksschornsteinfeger von den Nazis ab 1935 deutschlandweit eingeführtdruckenweiterempfehlen
Zitat: feger 123
Alles falsch !!!!! In Östreich
Als ab 1935 deutschlandweit auf Wunsch der Schornsteinfeger Bezirksschornsteinfeger eingeführt wurden, war ein gebürtiger Österreicher Reichskanzler. Er hatte keinen Schulabschluss.
Erstellt: 02.11.10, 20:15 Betreff: Re: Bezirksschornsteinfeger von den Nazis ab 1935 deutschlandweit eingeführtdruckenweiterempfehlen
Zitat: feger
Auch andere sind mit Hakenkreuzbinde marschiert,Herr Datko !!!!!!!!!!!!!
Wichtig ist mir vor allem, dass die von den Nazis auf Wunsch der Schornsteinfeger ab 1935 deutschlandweit eingeführten Bezirksschornsteinfeger wieder verschwinden, sie passen nicht in unsere Zeit. Das System ist aggressiv und unnützer Bürokratismus.
stattwurst-zylinder Viele Menschen können das ihrer Meinung nach aggressive Bezirksschornsteinfeger-System nicht vertragen.
Erstellt: 05.11.10, 18:13 Betreff: Re: Bezirksschornsteinfeger von den Nazis ab 1935 deutschlandweit eingeführtdruckenweiterempfehlen
Zitat: feger 123
Alles falsch !!!!!
In Östreich
Ich möchte erneut darauf hinweisen, dass es in der Sache nicht weiterbringt, sich darüber auszulassen, wer von wem angeblich nicht für voll genommen wird.
Viel interessanter finde ich den zitierten Beitrag von "feger 123", auch wenn hier die entscheidenden Informationen fehlen.
Ich kenne mich zwar mittlerweile ganz gut im bundesdeutschen Schornsteinfegerrecht aus, von den Regelungen in unseren EU-Nachbarländern habe ich bislang leider nur Schlagworte gehört.
Also lieber "feger 123": Da Sie scheinbar mehr über das Schornsteinfegerwesen in Österreich wissen, wäre es doch für alle Leser dieses Forums interessant zu erfahren, wie dies in unserem Nachbarland GENAU geregelt ist. Gibt es auch in Österreich ein Schornsteinfeger-Monopol? Welchen Rechtsstatus haben Schornsteinfeger in Österreich? Können sie öffentliche Bescheide (Feuerstättenbescheid) erlassen? Wie ist das Verhältnis von "Unverletzlichkeit der Wohnung" und "Kontrollinteressen des Staates" in der Alpenrepublik geregelt?
Ich glaube, es würde in der Sache weiterbringen, sich weniger mit den Wurzeln (Vieles ist schlimm genug) zu beschäftigen, als vielmehr den Blick auf den HEUTIGEN Stand zu richten und möglichst zu überlegen, wie Monopolstrukturen beseitigt, Bürokratie vermindert und Kosten gespart werden können, ohne dass erhebliche Einbußen in der öffentlichen Sicherheit zu befürchten sind.
Thomas W. Müller Wiesbaden (OT Mz-Kostheim) Tel.: (06134) 56 46 20 Mail:
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Aus technischen und persönlichen Gründen werden MAILS aktuell NICHT regelmäßig abgerufen und bearbeitet. Bei aktuellen Fragen daher bitte ANRUFEN ! Ich freue mich über persönliche Kontakte GEGEN Sonder-Rechte für Schornsteinfeger / Kaminkehrer, FÜR die Verfassung, Grundrechte und Bürgerrechte.
Erstellt: 07.11.10, 12:23 Betreff: Re: Bezirksschornsteinfeger von den Nazis ab 1935 deutschlandweit eingeführtdruckenweiterempfehlen
Geschichtliche Entwicklung der Rauchfangkehrerzunft in Österreich:
Sehr bald erkannte man, dass die Gefahren und Hauptursachen für die Brände von den verschmutzten Rauchfängen ausgingen, und wie lebensnotwendig es war, diese zu reinigen. Die Kehrung der "Feuerstätten und Kamine" wurde das erste Mal im Jahre 1221 vom Babenbergerherzog Leopold II. per Edikt anbefohlen. Kein Wunder also, dass gerade der heilige Florian, der Helfer in Feuersnöten, zum Schutzpatron des Rauchfangkehrerberufs auserkoren wurde. Zum ersten Mal als Mitglied der "Feuerbeschau" wird der Rauchfangkehrer bereits 1462 in einem bayrischen Dokument erwähnt. Der Berufsstand Rauchfangkehrer ist bis heute ein "Ordnungs- und Sicherheitsberuf".
Kaiser Maximilian I. veranlaßte am 19. Oktober 1512, dass der erste Rauchfangkehrer in Wien ansässig wurde. Etwa zur gleichen Zeit erhielt ein Schlotfeger in Frankfurt am Main die vertragliche Zusicherung, dass ihm bei seiner anbefohlenen Berufsausübung kein Fremder hinderlich sein durfte - der erste geschützte Kehrbezirk entstand. In Wien gab es im Jahre 1654 bereits sieben Rauchfangkehrermeister, die 1664 eine Eingabe zur Verleihung einer Ordnung an den Magistrat machten. Diese Ordnung wurde am 8. Juli 1673 von Kaiser Leopold bestätigt, somit war die Zunft der Rauchfangkehrer unter dem Zunftältesten Matheo Batz geboren.
Die Leopoldinische Feuerordnung vom Jahre 1688 brachte hinsichtlich vorbeugenden Brandschutz die ersten, auch heute noch gesetzlich einzuhaltenden Auflagen: Verbot der Einmauerung von Holzteilen in Rauchfängen Regelmäßige Reinigung Eine vierteljährliche Feuerbeschau
Die Leopoldinische Feuerordung wurde im Jahre 1759 von der Theresianischen Feuerordnung abgelöst. Weiters wurde unter der Regentschaft von Kaiserin Maria Theresia 1759 die erste Gewerbeordnung erlassen. Im Jahre 1817 wurde eine neue Feuerordnung für Wien proklamiert. 1829 gab es die erste Bauordnung für Wien und deren Vorstädte. 1883 mußte im Falle einer gebietsweisen Abgrenzung auf einen im Kehrgebiet ansässigen Rauchfangkehrer zurückgegriffen werden. 1840 wurden die zuvor meldepflichtigen engen Rauchfänge, auch russische Fänge genannt, das erste Mal zugelassen.
Erstellt: 07.11.10, 19:21 Betreff: Re: Bezirksschornsteinfeger von den Nazis ab 1935 deutschlandweit eingeführtdruckenweiterempfehlen
Österreicher wurden ab 1938 zu Bürgern des Deutschen Reiches und wurden damit dem Abkassier-System der von den Nationalsozialisten auf Wunsch der Schornsteinfeger deutschlandweit eingeführten Bezirksschornsteinfeger unterworfen.
Prof. Dr. Hüther - Direktor des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln "Historisch stammt das Schornsteinfegermonopol aus dem Jahre 1935." Schornsteinfegermonopol aus dem Jahre 1935
Meinen Informationen nach erging es z.B. auch den Luxemburgern so, nachdem sie besetzt wurden. Nach dem Krieg haben die Luxemburger dem deutschen Bezirksschornsteinfeger-Spuk ein schnelles Ende gemacht.
Erstellt: 09.11.10, 18:34 Betreff: Re: Bezirksschornsteinfeger von den Nazis ab 1935 deutschlandweit eingeführtdruckenweiterempfehlen
Danke an "feger 123" für die geschichtlichen Informationen.
Vielleicht können diese auch noch um AKTUELLE Informationen ergänzt werden, wie die Feuerstättensicherheit in anderen Ländern gewährleistet wird. Vielleicht kann man ja die gleiche Sicherheit mit weniger Monopol-Gesetzgebung, weniger Bürokratie und kostengünstiger erreichen. Das Ziel des Gesetzgebers sollte es ja schließlich sein, angemessene Sicherheit bei größtmöglicher Wahrung der individuellen Grund- und Freiheitsrechte zu erreichen.
Wenn hierdurch beim Bürger weniger Kosten anfallen, wird logischerweise irgendjemand, der bislang zu viel kassierte, geringere Einnahmen haben. Vielleicht wird sich sogar die Frage stellen, ob es im 21. Jahrhundert mit dem erreichten Stand der Technik überhaupt noch einen eigenen Berufsstand "Schornsteinfeger" geben wird. Ich könnte mir sehr gut vorstellen, dass das Reinigen des Schornsteins als EINE Arbeit von vielen Wartungstätigkeiten im Bereich der Feuerungsanlagen-Technik angesehen werden kann.
Beim KFZ braucht man ja auch keinen gesonderten Beruf des "Auspuff-Technikers". Vom Vergaser (=Luftversorgung) bis zum Auspuff (=Abluftführung) gehört doch alles zum Gesamtsystem "Kraftfahrzeug". Warum sollte man Feuerungs- und Heizungsanlagen nicht auch als Gesamtsystem betrachten.
Und um bei diesem Beispiel zu bleiben, wenn der Gesetzgeber eine Regelmäßige Haupt- und Abgasuntersuchung vorschreibt, so ist es nicht mehr notwendig, gesetzgeberisch in die hierzu führende Wartung einzugreifen. Kurzum, z.B. der TÜV untersucht Abgaswerte und Dichtigkeit des Auspuffs. Ob ich einen defekten Auspuff aber selbst wechsele, eine Fach- oder eine freie Werkstatt aufsuche, geht den Gesetzgeber nichts an.
Wenn also die Sicherheit von Feuerstätten und Anlagen regelmäßig geprüft wird, besteht keine Notwendigkeit mehr, darauf Einfluss zu nehmen, ob der Russ von einem Schornsteinfeger, einer Hilfskraft oder von Bürger selbst entfernt wurde. Wichtig ist doch nur, dass für die Öffentlichkeit keine Brandgefahr besteht.
Vielleicht sind uns da unsere EU-Nachbarn ja schon einen Schritt voraus. Die Frage darf somit nicht lauten, warum unser Feger-Monopol vielleicht gerade noch tragbar erscheint, die Frage muss lauten: Wie gewährleiten wir angemessene Sicherheit mit geringstmöglichem Aufwand ?
Thomas W. Müller Wiesbaden (OT Mz-Kostheim) Tel.: (06134) 56 46 20 Mail:
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Erstellt: 01.03.11, 13:05 Betreff: Re: Bezirksschornsteinfeger von den Nazis ab 1935 deutschlandweit eingeführtdruckenweiterempfehlen
Zitat: feger
3 Punkte für die alte Messestadt . . .
Nur noch so am Rande, für den lieben Feger hier.
Geschichte ist auch nicht die Stärke vom Feger hier. Kurz ein paar Parolen verbreiten und wenn es dann an die Substanz geht, erscheint dann die Latrinenparole: 3 Punkte blabla. Die Schornsteinfeger im 3. Reich waren alle dem Blutzollorden beigetreten. Sie waren von den Kampfhandlungen an den Fronten nicht betroffen. Zu Kehren gab es ja später nichts mehr, aber zum Bespitzeln. Wenn mich nicht alles täuscht, ist hierüber im GB von Th. berichtet worden. Rotzfrech
Erstellt: 26.06.11, 10:51 Betreff: Re: Bezirksschornsteinfeger von den Nazis ab 1935 deutschlandweit eingeführtdruckenweiterempfehlen
Unser ewiger jüdischer Weltkrieg
... Der Administrator:
Der Resttext des Beitrags wurde von mir gelöscht. Dieses Forum dient der SACHLICHEN Auseinandersetzung mit dem deutschen Schornsteinfeger-SONDER-Recht. Es bietet KEINEN Platz für DIFFAMIERUNGEN und PAUSCHALISIERTE ABWERTUNGEN von Rassen oder Religionen. Als Betreiber des Forums behalte ich mir vor, Beiträge, die ERKENNBAR NICHTS ZUR SACHE BEITRAGEN, zu löschen. Das gleiche Recht, wenn nicht sogar vorrangig, nehme ich mir, um UNQUALIFIZIERTE STIMMUNGSMACHE zu unterbinden. Wenn ein Text zudem unzusammenhängend Schlagworte aneinanderreiht, ohne dass eine AUSSAGE erkennbar wird, fällt es mir besonders leicht, einen Beitrag zu entfernen.
P.S. Der Originaltext wurde von mir gesichert. Wenn ein ANGEMELDETES MITGLIED hieran Interesse hat, bitte ich um eine Mitteilung per EMail. Der Text wird dann zur Eigenbewertung gern übermittelt. Ich möchte den Text jedoch nicht ÖFFENTLICH ZUGÄNGLICH in diesem FORUM stehen lassen.
Rotzfrech meint sehr ärgerlich: Ich kann da nur den Kopf schütteln. So etwas regt mich sehr, sehr auf. Ist das nicht ein Fall für die Hüter unserer Verfassung?
Rotzfrech Admin: Ich hoffe auf Verständnis, dass ich auch diesem Beitrag ändern musste, um das Zitat ebenfalls zu entfernen.