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Beiträge: 608


New PostErstellt: 05.11.10, 18:13     Betreff: Re: Bezirksschornsteinfeger von den Nazis ab 1935 deutschlandweit eingeführt

R.E.D. 2 - Noch älter. Härter. Besse...
    Zitat: feger 123
    Alles falsch !!!!!

    In Östreich
Ich möchte erneut darauf hinweisen, dass es in der Sache nicht weiterbringt, sich darüber auszulassen, wer von wem angeblich nicht für voll genommen wird.

Viel interessanter finde ich den zitierten Beitrag von "feger 123", auch wenn hier die entscheidenden Informationen fehlen.

Ich kenne mich zwar mittlerweile ganz gut im bundesdeutschen Schornsteinfegerrecht aus, von den Regelungen in unseren EU-Nachbarländern habe ich bislang leider nur Schlagworte gehört.

Also lieber "feger 123": Da Sie scheinbar mehr über das Schornsteinfegerwesen in Österreich wissen, wäre es doch für alle Leser dieses Forums interessant zu erfahren, wie dies in unserem Nachbarland GENAU geregelt ist. Gibt es auch in Österreich ein Schornsteinfeger-Monopol? Welchen Rechtsstatus haben Schornsteinfeger in Österreich? Können sie öffentliche Bescheide (Feuerstättenbescheid) erlassen? Wie ist das Verhältnis von "Unverletzlichkeit der Wohnung" und "Kontrollinteressen des Staates" in der Alpenrepublik geregelt?

Ich glaube, es würde in der Sache weiterbringen, sich weniger mit den Wurzeln (Vieles ist schlimm genug) zu beschäftigen, als vielmehr den Blick auf den HEUTIGEN Stand zu richten und möglichst zu überlegen, wie Monopolstrukturen beseitigt, Bürokratie vermindert und Kosten gespart werden können, ohne dass erhebliche Einbußen in der öffentlichen Sicherheit zu befürchten sind.



Thomas W. Müller
Wiesbaden (OT Mz-Kostheim)
Tel.: (06134) 56 46 20
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Thomas W. Müller
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