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SchornsteinFegerRechts-Reform
Forum zur Wahrung der Bürgerrechte
Das Forum diente dem Informations- und Meinungsaustausch zum Thema Schornsteinfeger-Recht. Es sollte denjenigen, die an einer Reform dieses einmaligen Monopols interessiert sind, auch eine Möglichkeit bieten, sich lokal und überregional zu verknüpfen und gemeinsame Aktionen vorzubereiten. Wegen einer chronischen Internet-Allergie wird es vom ursprünglichen Admin aktuell nicht gepflegt. Wenn jemand die Verwaltung des Forums übernehmen möchte, der Admin freut sich auf einen entsprechenden ANRUF.
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Autor |
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dijmb
Mitglied
Beiträge: 12
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Erstellt: 14.11.10, 15:54 Betreff: Re: Verjährung |
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Meinen Diskussionsbeitrag betrachte ich lediglich als Ermunterung dieser Frage auf den Grund zu gehen.
Da nach den KÜO-Gebührenordnungen abgerechnet wird, würde ich vermuten, dass es sich nicht um Handwerkerleistungen handelt sondern um öffentlich-rechtliche Gebühren. Da in meinen Kostenrechnungen betreffs Kaminkehrung der WEG-Verwaltung keine Mehrwertsteuer auftaucht vermute ich, dass es sich um Gebühren handelt und deshalb die Verjährungsfristen des BGB keine Anwendung finden. Die Anfechtung von Gebühren müsste also dem Verwaltungsrecht entnommen werden, bzw. den entsprechenden Rechtsmittelbehelfen auf den Abrechnungen. (????)
[editiert: 14.11.10, 16:19 von dijmb]
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