GEMEINSAM gegen das SCHORNSTEINFEGER-SONDER-RECHT
SFR-REFORM
  SchornsteinFegerRechts-Reform
Forum zur Wahrung der Bürgerrechte
Das Forum diente dem Informations- und Meinungsaustausch zum Thema Schornsteinfeger-Recht. Es sollte denjenigen, die an einer Reform dieses einmaligen Monopols interessiert sind, auch eine Möglichkeit bieten, sich lokal und überregional zu verknüpfen und gemeinsame Aktionen vorzubereiten.
Wegen einer chronischen Internet-Allergie wird es vom ursprünglichen Admin aktuell nicht gepflegt.
Wenn jemand die Verwaltung des Forums übernehmen möchte, der Admin freut sich auf einen entsprechenden ANRUF.
 
Sie sind nicht eingeloggt.
LoginLogin Kostenlos anmeldenKostenlos anmelden
BeiträgeBeiträge SucheSuche HilfeHilfe
VotesUmfragen FilesDateien CalendarKalender BookmarksBookmarks

Anfang   zurück   weiter   Ende
Autor Beitrag
dijmb
Mitglied

Beiträge: 12

New PostErstellt: 14.11.10, 15:54     Betreff: Re: Verjährung


Meinen Diskussionsbeitrag betrachte ich lediglich als Ermunterung dieser
Frage auf den Grund zu gehen.

Da nach den KÜO-Gebührenordnungen abgerechnet wird, würde ich vermuten, dass es sich nicht um Handwerkerleistungen handelt sondern um öffentlich-rechtliche Gebühren. Da in meinen Kostenrechnungen betreffs Kaminkehrung der WEG-Verwaltung keine Mehrwertsteuer auftaucht vermute ich, dass es sich um Gebühren handelt und deshalb die Verjährungsfristen des BGB keine Anwendung finden. Die Anfechtung von Gebühren müsste also dem Verwaltungsrecht entnommen werden, bzw. den entsprechenden Rechtsmittelbehelfen auf den Abrechnungen. (????)


 


[editiert: 14.11.10, 16:19 von dijmb]
nach oben
Benutzerprofil anzeigen Private Nachricht an dieses Mitglied senden
Sortierung ändern:  
Anfang   zurück   weiter   Ende
Seite 460 von 513
Gehe zu:   
Search

powered by carookee.com - eigenes profi-forum kostenlos

Design © trevorj