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  SchornsteinFegerRechts-Reform
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Beiträge: 608


New PostErstellt: 20.11.10, 19:42     Betreff: CO-Vergiftungs-Risiko

ALPINA Erwachsene Skihelm Grap, Blac...
Im Grunde genommen spielt doch die Zahl der CO-Toten hinsichtlich der Schornsteinfeger-Rechtsproblematik keine Rolle. Ohne Frage, jeder vermeidbare Todesfall ist einer zu viel. Es ist aber sehr wohl eine Frage, ob ein von Feuerstätten ausgehendes CO-Vergiftungsrisiko durch wiederkehrende Kontrollen eines Bezirks-Handwerkers entscheidend vermindert werden kann.

Regelmäßige Kontrollen haben doch nur dann Sinn, wenn sich z.B. durch Verschleiß langsam ein gefährlicher Zustand einstellen kann. In diesem Fall könnte ein erreichter Verschleiß rechtzeitig angemahnt und einem Schadensfall vorgebeugt werden.

CO (Kohlenmonoxid) entsteht bei einer Verbrennung organischen Materials in gefährlicher Konzentration nur bei Sauerstoffmangel. Sieht man einmal davon ab, dass sehr viele Geräte (z.B. Gasraumheizgeräte) über technische Bauteile verfügen, die bei erlöschender Flamme oder CO in der Umgebungsluft die Gaszufuhr abregeln und so wirksamer sind als jede Schornsteinfegerkontrolle wirken, treten Umstände, die zur unplanmäßigen CO-Entwicklung führen, eben NICHT langsam ein.

Selbst wenn der Schornsteinfeger am 1. Januar kontrolliert hat, kann durch z.B. falsches Lüftungsverhalten bereits eine Woche später ein CO-Risiko eintreten. Eine Kontrolle durch den Schornsteinfeger zu EINEM Zufallstag im Jahr ist genauso wirksam, als wenn man zur Senkung des Unfallrisikos im Strassenverkehr EIN Mal im Jahr einen Fahrlehrer mitfahren lassen müßte.

Zusammengefaßt kann gesagt werden, dass es bei einer Bauabnahme oder der ersten Inbetriebnahme einer Feuerungsanlage durchaus sinnvoll sein kann, die Einhaltung technischer Standards zu Be- und Entlüftung zu prüfen. Ist die Anlage in Ordnung, sind normalerweise wiederkehrende Prüfungen aus Sicht einer CO-Vergiftung völlig ungeeignet und absolut überflüssig.

Wer aber unbedingt Statistiken bemühen will, dem seien die Veröffentlichungen des Statistischen Bundesamts empfohlen. Nach meinem Kenntnisstand sterben in Deutschland jährlich mehr Menschen an Bienenstichen (und sogar an verschluckten Schreibgeräten [ungeprüft]), als durch CO-Unfälle (Die CO-Toten durch Selbstmord mittels laufendem KFZ in einer verschlossenen.Garage müssen natürlich aus der Gesamtzahl der CO-Schadensfälle herausgerechnet werden).

In einer freiheitlichen Gesellschaft darf sich zudem der Staat nicht in alle Lebensbereiche einmischen. Statt unsinniger Schornsteinfeger-Zwangskontrollen würde eine Empfehlung von technischen Warngeräten (wie Rauchmelder) bei Feuerstätten in Wohnräumen völlig ausreichen. Ob der Schornsteinfeger EIN Mal im Jahr oder gar nur alle ZWEI Jahre sein CO-Messgerät ins Abgas hält, wird keinerlei Einfluss auf CO-Vergiftungen haben.

Und wenn es um die Umwelt geht, ist der Heizungstechniker gefragt, die Heizungsanlage korrekt zu warten und einzustellen. Mit der Anlage selbst hat der Schornsteinfeger aber überhaupt nichts zu tun.

Es wäre also sinnvoll, das Schornsteinfeger-Märchen von der CO-Vergiftungs-Gefahr endlich zu beerdigen. Natürlich besteht unter bestimmten Voraussetzungen ein Risiko, aber dieses wird durch Schornsteinfeger-Zwangsbesuche nicht geringer. Unsere EU-Nachbarländer, die derartige Gebiets-Monopole nicht kennen, sind auch noch nicht durch CO-Vergiftung dezimiert worden. Sparen wir uns die unnötigen Kosten. Sparen wir uns Gebiets-Kontrolleure. Sparen wir uns Schornsteinfeger-Sondergesetze !!!



Thomas W. Müller
Wiesbaden (OT Mz-Kostheim)
Tel.: (06134) 56 46 20
Mail:


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Thomas W. Müller
Wiesbaden (OT Mz-Kostheim)
Tel.: (06134) 56 46 20
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Aus technischen und persönlichen Gründen werden MAILS aktuell NICHT regelmäßig abgerufen und bearbeitet. Bei aktuellen Fragen daher bitte ANRUFEN !
Ich freue mich über persönliche Kontakte


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FÜR die Verfassung, Grundrechte und Bürgerrechte.
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