GEMEINSAM gegen das SCHORNSTEINFEGER-SONDER-RECHT
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  SchornsteinFegerRechts-Reform
Forum zur Wahrung der Bürgerrechte
Das Forum diente dem Informations- und Meinungsaustausch zum Thema Schornsteinfeger-Recht. Es sollte denjenigen, die an einer Reform dieses einmaligen Monopols interessiert sind, auch eine Möglichkeit bieten, sich lokal und überregional zu verknüpfen und gemeinsame Aktionen vorzubereiten.
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Admin
Administrator

Beiträge: 608


New PostErstellt: 17.12.10, 18:55     Betreff: Re: 44% erhöhung 2010

Modeschmuck beweglicher L Ketten Hal...
Wenn eine derart drastische Steigerung der Kosten (bei vermutlich identischem Arbeitsaufwand) vorliegt, sollte man vielleicht mal einen Brief an das Bundesministerium für Wirtschaft (Urheber der KÜO mit Gebührensätzen) schreiben und um Stellungnahme ersuchen. Die Antwort dürfte sich, wie auch immer sie ausfällt, bestens zur Veröffentlichung eignen.

Da teilweise von deutlichen Kostensteigerungen berichtet wird, im Gegenzug jedoch vielfach behauptet wird, die Kosten seien stabil geblieben, wäre es für mich schon interessant, Belege für oder gegen die Behauptung einer unangemessenen Kostensteigerung zu sammeln.

Ich bitte daher um Übersendung von eingescannten (GIF, JPG, PDF) Rechnungen aus 2008, 2009, 2010 zum Vergleich. Ich verpflichte mich, keine personenbezogene Daten an Dritte weiterzugeben. Sofern die Rechnungen zum Beleg von Behauptungen von mir veröffentlicht werden, werde ich diese auf Wunsch zuvor anonymisieren (Name, Anschrift etc. schwärzen).

Belege bitte an:


Leider sind die Kostensteigerungen zwar prozentual unverhältnismäßig, der Euro-Betrag bleibt jedoch oft so gering, dass sich ein Rechtsstreit nicht lohnt. Wer aus prinzipiellen Gründen aber die Schornsteinfeger-Gebühren überprüfen lassen will, sollte unbedingt "UNTER VORBEHALT" zahlen und umgehend (leider ist rechtlich nicht ganz klar, ob Schornsteinfeger-Rechnungen als Werkvertragsrechnungen ins Zivilrecht fallen oder als Gebührenbescheid dem Öffentlichen Recht zuzuordnen sind - Es können sich unterschiedliche Widerspruchsfristen ergeben) Widerspruch einlegen. Der Einspruch ist natürlich gegenüber dem rechnungerstellenden Schornsteinfeger einzulegen, eine Kopie sollte man zur Sicherheit jedoch auch an die zuständige Verwaltung (Aufsichtsbehörde) senden. Da die Gebührensätze ihre Rechtsgrundlage in einer Verordnung haben, können diese vollumfänglich gerichtlich auf Verhältnismäßigkeit überprüft werden.

Insbesondere könnte so vor Gericht auch einmal geklärt werden, welchen Rechtsstatus Schornsteinfeger-Rechnungen überhaupt haben sollen. Als öffentlich-rechtliche Gebühr wäre Verwaltungsrecht zuständig, es dürfte jedoch keine Umsatzsteuer berechnet werden. Für Handwerker-Rechnungen wäre das Amtsgericht zuständig, Zivilrechnungen können jedoch nicht (wie im SchfHwG vorgesehen) im Rahmen des Verwaltungsvollstreckungsrechts beigetrieben werden. Prinzipiell wäre sogar zu klären, ob verfassungsrechtlich überhaupt eine Notwendigkeit zur Regulierung von Handqwerkerrechnungen besteht und ob der Bund in Form eines Bundesministeriums für Wirtschaft nach Grundgesetz überhaupt berufen ist, derartige Normen zu erlassen. Viel Stoff um Schornsteinfeger-Rechnungen anzugreifen.

Für alle, die sich selbst nicht den Stress und die Kosten eines Rechtsstreits antun wollen (oder können), sei jedoch dennoch empfohlen, Zahlungen an Schornsteinfeger im Rahmen von PFLICHT-Arbeiten grundsätzlich nur mit dem Hinweis "UNTER VORBEHALT" zu zahlen. Wenn von einem anderen Betroffenen später ein günstiges Urteil erstritten wird, bleibt so die Tür offen, ggf. Rückzahlungen zu verlangen.



Thomas W. Müller
Wiesbaden (OT Mz-Kostheim)
Tel.: (06134) 56 46 20
Mail:


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Thomas W. Müller
Wiesbaden (OT Mz-Kostheim)
Tel.: (06134) 56 46 20
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Aus technischen und persönlichen Gründen werden MAILS aktuell NICHT regelmäßig abgerufen und bearbeitet. Bei aktuellen Fragen daher bitte ANRUFEN !
Ich freue mich über persönliche Kontakte


GEGEN Sonder-Rechte für Schornsteinfeger / Kaminkehrer,
FÜR die Verfassung, Grundrechte und Bürgerrechte.


[editiert: 17.12.10, 18:56 von Admin]
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