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Hausfriedensbrecher Schornsteinfeger

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Autor Beitrag
Mürrischer Mieter
Gast
New PostErstellt: 30.12.10, 12:59  Betreff: Hausfriedensbrecher Schornsteinfeger  drucken  Thema drucken  weiterempfehlen

Hausfriedensbrecher Schornsteinfeger

(...)
"In dem Fall ging es um eine Ohrfeige und diverse Beleidigungen, die ein Schornsteinfeger von Albert G. im Januar kassiert haben will. Der Mann in Schwarz hatte früh morgens bei Albert G. geklingelt, als der Kernener gerade aus der Dusche stieg. Bereits an der Sprechanlage will er dem Schornsteinfeger klar gemacht haben, dass er im Moment keine Zeit für eine Kaminreinigung habe. Bereits zuvor hatte er nach eigener Aussage um Terminverschiebung gebeten."

Mehr unter:
http://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.eine-ohrfeige-und-ein-befangenheitsantrag-mit-teuren-folgen.f671ad48-87f6-4e52-8909-af8c2036b988.html

Hat man dem Richter Ruß in die Augen gestreut? Kniefall vor dem Lügenbold Schornsteinfeger und Kapitulation vor dem Recht!


[editiert: 27.03.12, 18:16 von Admin]
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freieschornsteinfegerwahl
Mitglied

Beiträge: 41
Ort: Berlin


New PostErstellt: 02.02.11, 21:39  Betreff: Re: Hausfriedensbrecher Schornsteinfeger  drucken  weiterempfehlen

Naja körperliche Gewalt ist nun einmal eine Straftat.

Deshalb bin ich auch für eine Verurteilung.

Man kann das alles auch friedlich lösen-wenn man will

LG Roman Heit



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Joachim Datko
Stamm-Mitglied

Beiträge: 53
Ort: Regensburg



New PostErstellt: 24.02.11, 07:42  Betreff: Re: Hausfriedensbrecher Schornsteinfeger  drucken  weiterempfehlen

    Zitat: freieschornsteinfegerwahl

    Naja körperliche Gewalt ist nun einmal eine Straftat. Deshalb bin ich auch für eine Verurteilung. Man kann das alles auch friedlich lösen-wenn man will. LG Roman Heit


Das von den Nazis ab 1935 auf Wunsch der Schornsteinfeger eingeführte Bezirksschornsteinfegersystem ist meiner Ansicht nach perfide.

Für viele Menschen wird es zum Horror: Siehe: Schornsteinfeger-Horror



Ich rate zu einem moderaten, passiven Widerstand: Schornsteinfeger-passiver-Widerstand




Joachim Datko, Ingenieur, Physiker
Interessengemeinschaft gegen das Schornsteinfeger-Monopol Sektion Bayern
Portal: http://www.kontra-Schornsteinfeger.de
Forum: http://www.Schornsteinfeger-ko.de


[editiert: 24.02.11, 07:44 von Joachim Datko]
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Admin
Administrator

Beiträge: 608
Ort: 55246 Wiesbaden (Mz-Kostheim)



New PostErstellt: 24.02.11, 18:37  Betreff: Re: Hausfriedensbrecher Schornsteinfeger  drucken  weiterempfehlen

Wenn jemand einen Einbrecher verprügelt, mag man dies vielleicht nach seinem Bauchgefühl als "gerecht" empfinden, rechtsmäßig ist es dennoch nicht.

Wer sich näher mit den Auswüchsen im Schornsteinfegerwesen beschäftigt, stößt sehr schnell nicht nur auf unauflösbare rechtliche Widersprüche, er läuft mit seinem "normalen" Rechtsempfinden auch regelrecht gegen eine Wand aus Protektionismus und reflexartiger Verteidigung alter Systeme. Es ist daher sehr verständlich, wenn sozusagen aus "Notwehr" und Verzweiflung die Grenzen angemessenen Verhaltens überschritten werden.

Leider werden Ursache und Wirkung juristisch getrennt behandelt. Eine Beleidigung oder Körperverletzung wird strafrechtlich geahndet. Lediglich bei der Strafzumessung sollte die Ursache der Handlung in die Bewertung des Verhaltens mit einbezogen werden.

Bis hierher ganz "normale" Strafrechtspraxis. Aber leider ist dies nicht das Ende der erlebten Wirklichkeit. Wenn ein Behördenmitarbeiter seine Kompetenzen überschreitet, ein Richter ergebnisorientiert nach Begründungen sucht und das Gesetz entsprechend "frei" interpretiert, muss der Bürger dies hilflos hinnehmen. Erfahrungsgemäß wird eben GEGEN den Bürger sehr schnell ermittelt und ggf. auch geurteilt, FÜR den Bürger sieht es leider anders aus. Mit teils an den Haaren herbeigezogenen Begründungen werden Dienstaufsichtsbeschwerden oder Strafanzeigen gegen öffentliche Bedienstete regelmäßig abgeblockt und eingestellt.

In unserem angeblichen Rechtsstaat wird in der Praxis dann eben doch nicht GLEICH behandelt. Wer ohne hinreichende finanzielle Mittel, ohne namhaften Rechtsanwalt und vor Allem ohne Öffentlichkeit in den Medien gegen die Öffentliche Hand angeht, wird sehr schnell feststellen, dass dies ein nahezu aussichtloses Unterfangen ist. Verfassungstheorie nach Grundgesetz ist noch lange keine gelebte Rechtspraxis. Papier ist geduldig. Das wahre Leben wird immer noch von Machtstrukturen und Seilschaften bestimmt.

Verständlich aber falsch ist es, frustriert aufzugeben und sich demütig in althergebrachte Strukturen zu fügen. Im Gegenteil: Es ist umso wichtiger, Systemfehler aufzudecken und diese publik zu machen. Wir dürfen denkfaulen Strukturbewahrern nicht das Feld überlassen. Unrecht muss immer und immer wieder aufgedeckt und aufgezeigt werden. Wenn jeder, der die Widersprüchlichkeiten des Schornsteinfeger-SONDER-Rechts selbst erkannt hat, es auch nur schaffen würde, ZWEI andere Bürger über seine Erkenntnisse zu informieren, der öffentliche Druck gegen dieses Unikum der deutschen Rechtslandschaft würde sehr schnell auch unsere reformunwilligen Politiker zwingen, sich angemessen mit dem Thema zu beschäftigen.

Leider führt die Frustration im Umgang mit unseren Behörden und Gerichten bei Manchem dazu, dass er sich irgendwann im Ton vergreift oder gar tatsächlich aus Hilflosigkeit handgreiflich wird. Aber in der Ruhe liegt die Kraft. Jeder, der sich vom System zu unangemessenen Reaktionen provozieren läßt, schadet der gerechten Sache, da er vom Kritiker zum Nörler uminterpretiert wird. Und gelingt es, den Kritiker zum Spinner zu diffamieren, werden die alten Strukturen eher gestärkt, als dass es gelingt, die Öffentlichkeit zu einer sachlich neutralen Betrachtung der Verhältnisse anzuregen.

Für alle Gegner des protektionistischen Schornsteinfeger-SONDER-Rechts bedeutet dies:
  • Tief durchatmen und RUHIG BLEIBEN !
  • Objektiv, sachlich und logisch argumentieren !
  • Geduld, Geduld und nochmals Geduld !
  • Rechtsmittel nutzen !
  • Aus Erfahrungen lernen und besser werden !
  • ZWEI Bürger überzeugen, die mit dem Thema bislang noch nicht befasst waren.
  • Öffentlich informieren und protestieren !
  • Sich mit anderen Betroffenen zusammentun !
  • Und NIEMALS AUFGEBEN !!!
Es ist keine Frage,
OB das Schornsteinfeger-SONDER-Recht abgeschafft wird,

es ist lediglich offen, WANN dies gelingt !





____________________
Thomas W. Müller
Wiesbaden (OT Mz-Kostheim)
Tel.: (06134) 56 46 20
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Aus technischen und persönlichen Gründen werden MAILS aktuell NICHT regelmäßig abgerufen und bearbeitet. Bei aktuellen Fragen daher bitte ANRUFEN !
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FÜR die Verfassung, Grundrechte und Bürgerrechte.
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Nachdenker
Mitglied

Beiträge: 27
Ort: Spreetal in Brandenburg


New PostErstellt: 24.02.11, 19:49  Betreff: Re: Hausfriedensbrecher Schornsteinfeger  drucken  weiterempfehlen

Hallo,

für viele Menschen und in den letzten Jahren muss ich mich auch dazu zählen, habe ich mich nicht ausreichend gegen die unsinnigen und teuren "Besuche" des "schwarzen Mannes" gewehrt, dies hat sich im letzten Jahr geändert. Hätte der BSM sich redlich um einen Termin für die unsinnigen Arbeiten bemüht, wäre er mit wohl noch immer ins Haus gekommen - ohne aktive Gegenwehr meinerseits. Aber was kommt statt eines Anrufes zur Terminabsprache: Ein Feuerstättenbescheid - und damit kam der Stein ins Rollen.

Den Aufwand, in zeitlicher, organisatorischer und finanzieller Hinsicht, konnte ich damals nicht abschätzen und bin heute ALLEN DANKBAR, die mich bei der Erstellung von Schriftstücken unterstützt haben. Ich hoffe mich bei nächster Gelegenheit revanchieren zu können.

Zeit ist nicht bezahlbar - vielleicht kann ich mit meinem Wissen auf dem Gebiet der EDV-Anwendungen für das Büro, Programmieren von Webanwendungen und anderen Fähigkeiten allen Helfern etwas davon zurück geben - DANKE!

Die fehlende Öffentlichkeit, das Totschweigen der Bemühungen rechtschaffender Bürger ist ein großes Hindernis, denn es verhindert den Zusammenschluß und damit eine noch mächtigere Kraft im Kampf gegen das Unrecht in diesem Staat.

Heute kam, nach Eingang meines Widerspruches am 27. Oktober 2010, ein Widerspruchsbescheid. Haben die Mitarbeiter des Landkreises geschlafen - bei so einem, die öffentliche Sicherheit bedrohenden Vorgang? Mir wird zur Klageeinreichung eine Frist von 4 Wochen gewährt. Ich kann mir nicht vorstellen, dass es keine Frist gibt in welcher auf den Widerspruch eingegangen werden muss. Damit wäre es nun das VIERTE Verfahren - ist das normal? Wohl kaum!

Für heute danke ich Herrn Müller für den Beitrag und wünsche allen die sich am Kampf für Gerechtigkeit und Demokratie einsetzen eine schönen Abend.

Der Nachdenker - Rainer



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Admin
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Beiträge: 608
Ort: 55246 Wiesbaden (Mz-Kostheim)



New PostErstellt: 24.02.11, 22:50  Betreff: Re: Hausfriedensbrecher Schornsteinfeger  drucken  weiterempfehlen

    Zitat: Nachdenker
    ...

    Heute kam, nach Eingang meines Widerspruches am 27. Oktober 2010, ein Widerspruchsbescheid. Haben die Mitarbeiter des Landkreises geschlafen - bei so einem, die öffentliche Sicherheit bedrohenden Vorgang? Mir wird zur Klageeinreichung eine Frist von 4 Wochen gewährt. Ich kann mir nicht vorstellen, dass es keine Frist gibt in welcher auf den Widerspruch eingegangen werden muss. ...

Hier zeigt sich wieder der Unterschied zwischen Verwaltung und Bürger. Die Rechte des Bürgers werden an vielen Stellen mit KURZEN Fristen oder Verjährungen begrenzt. Angeblich aus Gründen des Rechtsfriedens. Für die Gegenseite, die Verwaltung, Rechtsprechung oder gar Gesetzgebung gilt dies leider nicht.

Ein typisches Beispiel ist der Umgang unserer Berliner Parlamentarier mit einem klaren Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Von diesem war per Ende 2010 eine Neuregelung der Berechnung der SGB-II-Leistungen verlangt worden. Unseren Parteisoldaten in Berlin ist das BIS HEUTE jedoch immer noch nicht gelungen. Wenn Abgeordnete ihren Aufgaben nicht nachkommen sollten AUTOMATISCH die Abgeordnetenbezüge Monat für Monat um jeweils 10% gekürzt werden. Also 1 Monat Fristüberschreitung = 10% weniger Geld, 2 Monate = 20% usw. Wetten, dass Fristen dann besser eingehalten würden?

Aber zurück zu den Zeiträumen, die die Verwaltung für die Bearbeitung von Widersprüchen braucht. Bei mir sind noch Widerspruchsverfahren aus 2007, 2008 und 2009 anhängig. Natürlich könnte ich mittlerweile auch ohne Widerspruchsbescheid Anfechtungsklage beim Verwaltungsgericht einreichen. Strategisch und taktisch halte ich es jedoch für klüger, erst einmal die Ausführungen der Verwaltung abzuwarten. Da zudem vordergründig "nur" noch um Verwaltungskosten gestritten wird, bleibt zudem die Möglichkeit offen, die grundsätzlichen Rechtsfragen des Schornsteinfegerwesens mit NIEDRIGEM Streitwert vor Gericht bringen zu können.

Und somit gilt, was ich schon im vorigen Beitrag ausführte:

GEDULD - GEDULD - GEDULD  !!!
Mit Ruhe und Beharrlichkeit kommt man auch irgendwann ans Ziel.



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Thomas W. Müller
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feger
Gast
New PostErstellt: 25.02.11, 15:41  Betreff: Re: Hausfriedensbrecher Schornsteinfeger  drucken  weiterempfehlen

"Es ist daher sehr verständlich, wenn sozusagen aus "Notwehr" und Verzweiflung die Grenzen angemessenen Verhaltens überschritten werden"

Klingt fast nach Gewaltverherrlichung,wie damals,als unser Kollege mit der Axt erschlagen worden ist . . .
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New PostErstellt: 25.02.11, 16:56  Betreff: Re: Hausfriedensbrecher Schornsteinfeger  drucken  weiterempfehlen

Nur um Missverständnissen frühzeitig vorzubeugen:

"Verstehen" heißt nicht automatisch "Akzeptieren" oder gar "Gut heißen".

"Verstehen" bedeutet, die Gründe einer Handlung und deren Entwicklungsschritte nachvollziehen zu können.

In einer zivilisierten Gesellschaft SOLLTE Gewalt nicht zum Instrumentarium der Konfliktbewältigung gehören. Leider nur "SOLLTE" !!!

Zum Einen sind wir alle Menschen. Kopf (Logik), Bauch (Gefühl) und Füsse (Instinkt) stehen im wirklichen Leben halt ständig im Widerstreit. Ich glaube, es gibt kaum einen Menschen, den man nicht derart reizen oder in eine hilflose Position manövrieren kann, dass nicht irgendwann die "Urinstinkte" durchbrechen. Selbst der pazifistischste Mensch kann in Ausnahmesituationen falsch reagieren.

Zum Anderen gibt es Situationen, die ohne eine gewisse Form der Gewalt nicht aufzulösen sind. Juristisch nennt man das "unmittelbaren Zwang", wenn ein Staatsdiener das Recht durchsetzt, "Notwehr" oder "Nothilfe", wenn ein Jeder sich selbst oder einen Anderen verteidigt. Wichtig erscheint hierbei nur, dass das MILDESTE ANGEMESSENE Mittel eingesetzt wird, das GEEIGNET ist, eine Rechtswidrigkeit ABZUWEHREN.

Es ist aber an uns allen, schon VORBEUGEND Gewalttätigkeiten entgegenzutreten. Ein häufiger Auslöser für Gewalt ist Hilf- und Alternativlosigkeit. Ein zivilisierter RECHTSSTAAT muss daher seinen Bürgern WIRKSAME Mittel zur Verfügung stellen, um Angriffe auf die INDIVIDUELLEN Rechte auch ohne Gewalt abwehren zu können. Insbesondere die Rechtsprechung muss daher ZEITNAH, EFFEKTIV und NACHVOLLZIEHBAR erfolgen. Sie darf sich nicht in lebensfernen juristischen Theorien ausleben, sondern muss die Lebenspraxis erfassen und das "gesunde Rechtsempfinden" berücksichtigen. Erweisen sich hierbei Rechtsnormen (Gesetze / Verordnungen) als unzureichend oder lebensfern, bedarf es auch der Rückkopplung von der Justiz zur Gesetzgebung. Recht darf kein starres Gebilde sein, es muss mit der Gesellschaft wachsen und sich den Anforderungen der Bürger anpassen.

Und nicht vergessen:
Das Gesetz ist für die Menschen da, nicht der Bürger für das System !!!

Und betrachtet man die Kritik am Schornsteinfeger-SONDER-Recht, so ist dieses bezogen auf die Herausforderungen des weltweiten Lebens nur ein unbedeutender "Fliegenschiss". Verglichen mit der Unterdrückung von Menschen in anderen Teilen der Welt, ist diese Rechtsbesonderheit lediglich ein Ärgernis, das ganz bestimmt nicht geeignet ist, hierauf eine Revolution oder gar Gewalttätigkeiten zu gründen.

Es ist INNERHALB unseres Rechtssystems leider aber auch ein gutes Beispiel dafür, dass die heheren Ziele unserer Verfassung noch lange nicht Lebenspraxis sind. In einem Staat gleichberechtigter Bürger darf es eben KEINE Sondergesetzgebung geben, nur um einer Berufsgruppe deren Privilegien zu erhalten.

Es ist erschreckend, wie voreingenommen die Gesetzgebung, die Verwaltung und viele Gerichte in diesem Zusammenhang sind. Mit Polizeigewalt das Kehren eines sauberen Schornsteins zu erzwingen ist ebensowenig VERHÄLTNISMÄSSIG, wie körperliche Gewalt gegen einen Störer.

Wenn ein Halbgott in schwarz glaubt, selbstherrlich seine Terminvorstellungen durchsetzen zu können und Bürger zur Unzeit mit unangemeldeten Besuchen belästigt, so rechtfertigt dies KEINE Gewalt. Man sollte die Polizei rufen und Anzeige wegen Ruhestörung und Stalking erstatten. Unrecht tritt man am Besten mit betont rechtstreuem Verhalten entgegen.

Also, liebe Gegner des Schornsteinfeger-SONDER-Rechts,
leistet Widerstand - aber FRIEDLICH, RECHTSKONFORM und BEHARRLICH !!!
Die auf Dauer wirksamste Waffe sind TATSACHEN und LOGIK !!!

Einen unsinnigen Einsatz eines Schornsteinfegers kann man erdulden, eine Zahlung für eine Scheindienstleistung verschmerzen. Wichtiger ist es, unsinnige und überholte Gesetze zu bekämpfen. Das Schornsteinfeger-SONDER-Recht gehört in die Mülltonne deutscher Rechtsgeschichte. Und wenn man aus diesem Beispiel noch mehr lernen will, so müssen manche Bestimmungen des Verwaltungsrechts und der Gerichtsverfahrensgesetze dringend auf den Prüfstand. Es wird Zeit, dass wir uns vom preussischen Beamtendenken verabschieden. Die Verwaltung hat schließlich ihre Daseinsberechtigung nur darin, dass sie den Bürgern nützen soll. Die Verwaltung ist für den Bürger da, der Bürger ist kein Untergebener der Beamtenschaar. Es wird Zeit, dass wir lebensferne Paragrafenreiter aus dem Amt jagen. Das Recht muss sich dem Leben anpassen, nicht der Bürger dem System.

Fangen wir damit an, dass wir uns das Schornsteinfeger-SONDER-Recht vornehmen. Decken wir die protektionistische Lobbypolitik auf. Enttarnen wir die Märchen von der "Öffentlichen Sicherheit". Stellen wir Seilschaften in Politik, Verwaltung und Justiz bloß. Fordern wir unsere garantierten Grundrechte auch im wahren Leben ein. Verlangen wir EFFEKTIVEN Rechtschutz. Verbessern wir unser Land Schritt für Schritt ein kleines bischen !!!



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feger
Gast
New PostErstellt: 25.02.11, 20:44  Betreff: Re: Hausfriedensbrecher Schornsteinfeger  drucken  weiterempfehlen

Kann es sein,dass Sie selbstverliebt sind? Eine einfache Antwort hätte es auch getan . . .
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Rotzfrech
Gast
New PostErstellt: 01.03.11, 16:52  Betreff: Re: Hausfriedensbrecher Schornsteinfeger  drucken  weiterempfehlen

Im Saarland hatte vor ca. 5 Jahren eine Zwangskehrung stattgefunden. Als die Sache beendet war, kam ein Feger auf die Idee, noch schnell ein paar Daten aufzuschreiben. Wahrscheinlich hatten diese Daten noch gefehlt, um die 180 Mill. der Datensammlung voll zu machen. Die Angaben der Datenmenge stammen von den Innungen selbst. Nun jedenfalls bemerkte das der Zwangsgekehrte und wollte wissen, was da so alles notiert wurde. Aber njet, der Feger rückte den Zettel nicht heraus. Der Zwangsgekehrte riss dann dem Feger den Zettel aus der Hand. Dieser Tatbestand stellte eine mittelschwere Körperverletzung dar. Der Feger musste sogar ein paar Tage krank machen. Wahrscheinlich hatte er sich krank gelacht. Die Sache wurde vor dem Amtsgericht verhandelt.
Im Jahr 2001? wurde ein Kaminfeger im Saarland erschossen. Das heiße ich natürlich nicht gut, aber was muss den Mann dazu bewegt haben, eine solche schreckliche Tat zu verüben?
Rotzfrech
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