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Rotzfrech
New PostErstellt: 01.03.11, 06:01     Betreff:  Re: Satte 54,72% Nachlaß bei Kehrgebühren

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Hallo,

ich glaube den Kommentator nicht, dass sein geliebter, staatlich geschützter Scheindienstleister, so mir nix, Dir nix, Rabatte von über 50% einräumt. Ist die heilige Gebührenordnung nicht auch staatlich geschützt, bis zum endgültigen Unterganges des Scheindienstleistertums? Eine Rabattierung wäre demnach eine schwere Verletzung des gültigen Rechts und ein gefundenes Fressen für die anderen "ehrlichen" Handwerker des Besentums.
Rotzfrech
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