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Autor Beitrag
Rotzfrech
Experte

Beiträge: 166

New PostErstellt: 03.03.11, 20:25     Betreff: Re: Verjährung

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Nach meinem Kenntnisstand gehören die Schornsteinfegergebühren zu den Öffentlichen Lasten der Eigentümer. Die Stadtkassen treiben demnach die Gebühren für die Scheinis ein. Maßgabe ist dann, wie schon beschrieben, die Abgabenordnung (AO).
Ich bin einmal gespannt, wer das dann ab 2013 für die sog. Handwerker macht? Da kommen noch super Zeiten auf die Jungs zu.
Rotzfrech


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