GEMEINSAM gegen das SCHORNSTEINFEGER-SONDER-RECHT
SFR-REFORM
  SchornsteinFegerRechts-Reform
Forum zur Wahrung der Bürgerrechte
Das Forum diente dem Informations- und Meinungsaustausch zum Thema Schornsteinfeger-Recht. Es sollte denjenigen, die an einer Reform dieses einmaligen Monopols interessiert sind, auch eine Möglichkeit bieten, sich lokal und überregional zu verknüpfen und gemeinsame Aktionen vorzubereiten.
Wegen einer chronischen Internet-Allergie wird es vom ursprünglichen Admin aktuell nicht gepflegt.
Wenn jemand die Verwaltung des Forums übernehmen möchte, der Admin freut sich auf einen entsprechenden ANRUF.
 
Sie sind nicht eingeloggt.
LoginLogin Kostenlos anmeldenKostenlos anmelden
BeiträgeBeiträge SucheSuche HilfeHilfe
VotesUmfragen FilesDateien CalendarKalender BookmarksBookmarks

Anfang   zurück   weiter   Ende
Autor Beitrag
Admin
Administrator

Beiträge: 608


New PostErstellt: 05.03.11, 06:17     Betreff: Re: Sicherheit rund um den Kamin

ALPINA Erwachsene Skihelm Grap, Blac...
Jetzt bin ich sogar mal gefordert, FÜR den Schornsteinfeger Partei zu ergreifen.

Es ist sicher so, dass der Schornsteinfeger Mängel, die er bei seiner Arbeit feststellt, aufzeigt und ggf. im Prüfbericht vermerkt. Der Schornsteinfeger ist jedoch keine Bauaufsicht. Hinsichtlich der angesprochenen Bilder könnte es sein, dass im gemauerten Kamin noch ein Edelstahl-Rohr verlegt ist. In diesem Fall wäre der ordnungsgemäße Abzug der Verbrennungsgase auch bei Bewuchs des gemauerten Schornsteinteils gewährleistet. Nur das kontrolliert der Schornsteinfeger. Wenn er z.B. bei seiner Arbeit auf dem Dach feststellt, dass Dachziegel defekt sind und herunterzufallen drohen, sollte er zwar den Hausbesitzer hierauf aufmerksam machen, Dachziegel fallen jedoch bestimmt nicht in seinen Zuständigkeitsbereich.

Ungeachtet dessen ist IMMER der Hauseigentümer verantwortlich. Gerade die Neufassung des Schornsteinfgeger-Handwerksgesetzes nimmt den Hauseigentümer stärker als früher in die Pflicht. ER muss künftig BEAUFTRAGEN. ER trägt die VERANTWORTUNG. Und gerade wenn von vielen Gegenern des restriktiven Schornsteinfegerrechts eine Lockerung oder Abschaffung gefordert wird, kann dies nur mit der angemessenen Verantwortung der Eigentümer funktionieren.

Wenn also im vorliegenden Beispiel Mauerteile auf den Gehsteig fallen könnten, ist der GEBÄUDE-EIGENTÜMER in der Pflicht. ER muss für die Verkehrsicherung sorgen. Und wenn er dies nicht tut, wäre die Bauaufsicht der richtige Ansprechpartner für Beschwerden. Geht von einem Gebäude eine Gefahr für die Öffentlichkeit aus, kann diese Behörde entsprechende Auflagen machen und notfalls auch durchsetzen. Aber nur in Punkto Sicherheit, Schönheit ist nicht Sache der Behörden.

Man sollte also im vorliegenden Beispiel zuerst den Eigentümer ansprechen und in die Pflicht nehmen. Vielleicht wurde er schon mehrfach vom Schornsteinfeger auf den Mangel hingewiesen und hat dennoch nicht gehandelt.

Bei aller Kritik am Schornsteinfeger-RECHT, nicht alle Feger leisten schlechte Arbeit und nicht immer sind die Feger schuld.



____________________
Thomas W. Müller
Wiesbaden (OT Mz-Kostheim)
Tel.: (06134) 56 46 20
Mail:

Aus technischen und persönlichen Gründen werden MAILS aktuell NICHT regelmäßig abgerufen und bearbeitet. Bei aktuellen Fragen daher bitte ANRUFEN !
Ich freue mich über persönliche Kontakte


GEGEN Sonder-Rechte für Schornsteinfeger / Kaminkehrer,
FÜR die Verfassung, Grundrechte und Bürgerrechte.
nach oben
Benutzerprofil anzeigen Private Nachricht an dieses Mitglied senden Website dieses Mitglieds aufrufen
Sortierung ändern:  
Anfang   zurück   weiter   Ende
Seite 281 von 513
Gehe zu:   
Search

powered by carookee.com - eigenes profi-forum kostenlos

Design © trevorj