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Joachim Datko
Stamm-Mitglied

Beiträge: 53


New PostErstellt: 01.04.11, 13:11     Betreff: Re: 01.04. ARD-Bericht: Google-Indoors

Historisches zum "Betretungsrecht" der Schornsteinfeger

Wie kann es in einem zivilisierten Land zu einem "Betretungsrecht" von Wohnungen durch Schornsteinfeger kommen?

Die gesetzlichen Grundlagen für das angebliche "Betretungsrecht" der Wohnungen in Deutschland durch Bezirksschornsteinfeger wurden in der Nazizeit geschaffen.

Durch die sogenannte Reichstagsbrandverordnung vom 28. Februar 1933 wurde ein Großteil der Grundrechte der Weimarer Verfassung durch die nationalsozialistische Regierung außer Kraft gesetzt, darunter auch die Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 115)

Damit war für die ab 1935 deutschlandweit eingeführten Bezirksschornsteinfeger der Weg in unsere Wohnungen frei. Selbst der heutige Grundrechtsartikel 13 "Unverletzlichkeit der Wohnung" kann uns vor den Bezirksschornsteinfegern nicht schützen. Das liegt vor allem an der deutschen Rechtsprechung und an den Behörden, sie ermöglichen weiterhin das obrigkeitsstaatliche Auftreten der Bezirksschornsteinfeger.

Heute sind es vor allem die CDU und die CSU, die die Bezirksschornsteinfeger politisch unterstützen. Man muss sich folgendes vorstellen:

- Der Reichskanzler, unter dem die Bezirksschornsteinfeger deutschlandweit eingeführt wurden, war ohne Schulabschluss.

- Unter dem Bundeswirtschaftsminister Glos, CSU, wurde der Gesetzeswust um die deutschen Bezirksschornsteinfeger weiter ausgebaut, von Beruf ein Müllermeister!






Joachim Datko, Ingenieur, Physiker
Interessengemeinschaft gegen das Schornsteinfeger-Monopol Sektion Bayern
Portal: http://www.kontra-Schornsteinfeger.de
Forum: http://www.Schornsteinfeger-ko.de
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