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Das Forum diente dem Informations- und Meinungsaustausch zum Thema Schornsteinfeger-Recht. Es sollte denjenigen, die an einer Reform dieses einmaligen Monopols interessiert sind, auch eine Möglichkeit bieten, sich lokal und überregional zu verknüpfen und gemeinsame Aktionen vorzubereiten.
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Rotzfrech
Experte

Beiträge: 166

New PostErstellt: 13.06.11, 20:06     Betreff: Re: Schornsteinfegerkosten

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Hallo Admin,
liebe Mitstreiter/Innen,

warum und wofür sollen sich Scheindienstleister entscheiden? Die bisherige Lösung, wie abgezockt werden kann, lässt sich kaum zu Gunsten der Feger noch übertreffen. Der Vorteil bei den öffentlich rechtlichen Unnütztätigkeiten liegt darin, dass im Falle einer Verweigerung durch den Zwangskunden, die Behörden auf Rechnung des Genögtigten handeln. Der Scheindienstleister ist fein raus, er ist ja der Gute, er will doch nur die Feuersicherheit garantieren, oder auch nicht. Immerhin basieren die Scheindienstleistungen auch nur auf Momentaufnahmen. Hat der gequälte Bürger nun endlich nachgegeben, die überteuerte Rechnung jedoch zum Altpapier gelegt hat, wo sie auch hingehört, erscheint auch wieder letztendlich die Behörde, um dem ach so gebeutelten Scheindiener seine Kohlen einzutreiben. Das Ordnungsamt leitet die Sache, nachdem der Feger sich dort ausgeweint hat, der Stadtkasse den Fall zu und der Feger ist wieder fein raus. Es sind ja immer die anderen. Warum soll der Feger diese bequeme Sache aufgeben?? Selbst privatrechtliche Tätigkeiten werden in solchen Fällen durch das Stadtamt 21 (Stadtkasse) vollstreckt. Also null Risiko für null Leistungen. Besser kann es nicht laufen. Wäre er Handwerker, musste er seinem Geld hinterher laufen, er müsste seine Rechnung begründen, das Preis-Leistungsverhältnis müsste stimmen. Stimmt es nicht, spricht man von Wucher, das ist strafbar. Bei dem jetzigen Verfahren ist das alles egal. Motto ist, noch alles rauszuholen, was geht. Und wenn es eine Gashausschau oder Schimmelinspektion ist. Da wird mit ganz anderen Rechnungsgrößen als beim Handwerker kalkuliert. Als Handwerker müsste er sein Mahnverfahren selbst betreiben, er müsste kaufmännisch handeln, er müsste sogar freundlich und höflich sein. Aber es kommt ja noch viel schlimmer. Der Kerl müsste arbeiten, die Finger rundgehen lassen, um zu existieren. Die Arbeitswoche hätte 6 Tage. Hätte er eine GmbH als Handwerker gegründet, unterliegt er dem Bilanzrecht. Das bedeutet, dass seine Bilanzen im Handelsregister veröffentlicht werden. Einsehbar für jedermann im Internet (www.unternehmensregister.de). Nun haben sich, wie man mir per E-Mail berichtete, viele Fegerbetriebe zusammengeschlossen, um eine Firma zu gründen. Als Rechtsform wurde die GdbR gewählt. Eine GdbR unterliegt nicht dem Bilanzrecht. Jeder haftet mit seinem Privatvermögen, im Gegensatz zur GmbH. Ein Schelm, wer da Böses nur ansatzweise denkt. Oder liege ich da total falsch? Ich kenne einige Fälle, wo sich Mitarbeiter der Stadtkassen, als Vollstreckungsbehörde, geweigert hatten, Gelder für Scheindienstleistungen einzutreiben. Chàpeau vor diesen Leuten. Eine Dame hatte im GB von Paul Theisen hierzu berichtet. Ab 2013 wird die Sache spannend. Ich bin einmal gespannt, wie viele Heizungsbaubetriebe die Möglichkeit nutzen, sich einen Teil von diesem Kuchen abzuschneiden. Und da wäre dann noch die Geschichte mit dem öffentlichen Dienst. Um nur annähernd an die Einnahmen als öffentl. Bediensteter zu kommen, also wirklich nur annähernd, müsste man heute als Beamter ein Studium angehen, um im gehobenen Dienst tätig zu werden, als Angestellter käme man nicht auf einen solchen Verdienst. Als Angestellter im öffentlichen Dienst, in einer höheren Vergütungsgruppe, sind die Verwaltungslehrgänge I und II unabdingbar. Und die sind kein Zuckerschlecken. Das sind keine Wochenendlehrgänge, das ist über Jahre richtige Schule.
Also sind meiner Meinung nach die Würfel gefallen. Weder Handwerker, Angestellter im Öffentl. Dienst, noch Beamter kommen somit in Frage. Was bleibt nun noch übrig? Lösung: Schornsteinfeger, oder wie das Gericht in Koblenz meinte, Scheindienstleister. Das ist im Prinzip doch alles so einfach, oder nicht?

Einen schönen Abend

Rotzfrech

Admin:
URL "www.unternehmensregister.de" nach Mitteilung "Rotzfrech" aktualisiert.


[editiert: 14.06.11, 14:52 von Admin]
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