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yx
New PostErstellt: 31.07.11, 11:04     Betreff: 6 Tote in Berlin

myboshi - mützenundmehr: (kinder)müt...
„Grundsätzlich muss ein Vermieter für die Sicherheit in seiner Wohnung sorgen. Doch gibt es dafür keine genaueren vertraglichen Regeln“, sagte Reiner Wild, Geschäftsführer beim Mieterverein. In Bezug auf eine Gasheizung werde im Mietvertrag meist nur festgelegt, wer für die jährliche Wartung verantwortlich sei. Und die geltende „Kehr- und Überprüfungsverordnung für Feuerstätten“ sieht eine Sonderwartung nur bei einer Wiederinbetriebnahme vor. Doch handelte es sich nach Angaben der Netzgesellschaft Berlin-Brandenburg (NBB) im Fall der Vormieter nicht um eine Stilllegung, sondern um eine vorübergehende Schuldsperrung – weil sie nicht zahlten. „Und darüber wird der Vermieter nicht informiert, weil es sich um einen privaten Vertrag zwischen dem Mieter und uns handelt“, sagte NBB-Sprecher Carsten Döring.

Wer im Mietvertrag der Vormieter für die jährliche Wartung zuständig war, ist unklar. Vom insolventen Vermieterunternehmen „Tower 1 Immobilien dritte GmbH“ gab es keine Stellungnahme. Unklar bleibt damit auch, wer die Plombe entfernt hat. Denn laut Gasnetzbetreiber NBB hätte in der Wohnung kein Gas benutzt werden dürfen, weil die NBB vor etwa zwei Wochen die Plombe am Gaszähler-Hebel nicht entfernte, da ein ungefährliches, aber zu behebendes Leck in der Leitung festgestellt wurde. Dessen Reparatur hätte der Vermieter übernehmen müssen.

Fest steht, dass die Tower GmbH vom Schornsteinfeger seit 2004 in seinem jährlichen Bericht informiert wurde, in welchen Wohnungen Gasthermen gewartet wurden: „Im Wohnhaus in der Purchanstraße sind seit 2004 alle Wohnungen außer dieser geprüft worden“, sagte der Sprecher der Schornsteinfeger-Innung. Rechtlich zu klären sei nun, ob die Nachlässigkeit des Vermieters strafrechtlich verfolgt werden könne, sagte Wild. „Es gibt die Vermieterpflicht, eine funktionsfähige Heizung zu übergeben.“

Das Unglück zeige, wie wichtig es sei vor dem Vertragsabschluss genau nachzufragen und gegebenenfalls einen Fachmann dabei zu haben – besonders bei einem Altbau, sagte Stefan Brenner, Sprecher des Mieterschutzbundes Berlin. „Leitungen und Rohren sieht man einen Defekt nicht an, und Vermieter sind teils nachlässig.“ Am Besten sei es, sich die Emissionsmessungsberichte des Schornsteinfegers vorlegen zu lassen, weil der sowohl Leitung als auch Gerät prüfe. „Wenn der Bericht älter als drei Jahre alt ist, ist Vorsicht geboten“, sagte Brenner.
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