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  SchornsteinFegerRechts-Reform
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Beiträge: 608


New PostErstellt: 15.05.14, 21:54     Betreff:  IG-ZS Gästebuch - Beitrag vom 06.05.2014 Antwort mit Zitat  

Mein folgender KOMMENTAR vom 06.05.2014 wurde im GÄSTEBUCH der IG-ZS leider NICHT FREIGESCHALTET.

    Zitat: Gästebuch-Kommentar

    Seit 2013 macht der Begriff "FREIER Schornsteinfeger" eigentlich keinen Sinn mehr. "UNFREI" wären lediglich ANGESTELLTE. Ansonsten sind ALLE Handwerksbetriebe deutschlandweit mittlerweile FREI. Jeder Eigentümer darf prinzipiell JEDEN SF-Betrieb beauftragen.

    Bis auf genau EINEN Betrieb, der zufällig auch den EIGENEN "Kehrbezirk" als "Bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger" verwalten soll, sind ALLE anderen Betriebe (gleichgültig, ob sie auch einen anderen Bezirk bearbeiten oder OHNE BEZIRK am Markt auftreten) GLEICH.

    Nur der EIGENE "bev. Bezirksschornsteinfeger" nimmt ja eine DOPPEL-ROLLE ein. Zum Einen will er BEHÖRDE spielen und z.B. Feuerstättenbescheide als VERWALTUNGSAKT erlassen, zum Anderen hat er einen GEWERBEBETRIEB, der eigentlich mit der HOHEITLICHEN Funktion gar nichts zu tun hat.

    Wenn der Gesetzgeber mit diesem Behörden-Handwerker-Zwitter schon eine rechtlich sehr bedenkliche Interessenverquickung erlaubt, sollten die BÜRGER diese Mauschelei von sich aus korrigieren. Man gibt dem Leiter des Bauamts ja auch keinen Bauauftrag. Folglich sollte man möglichst vermeiden, der EIGENEN "Kehrbezirks-Verwaltung" (HOHEITLICHER bBSF) in deren Zuständigkeitsbereich HANDWERKLICHE Aufträge zu erteilen.

    Dass man ggf. den Mut einiger Schornsteinfeger, sich ganz OHNE BEZIRK auf einen MARKT einzulassen, vielleicht mit bevorzugter Auftragsvergabe belohnen sollte, ist eine andere Überlegung. Letztendlich sollten aber möglichst bald nur die QUALITÄT der Arbeit, der SERVICE und der PREIS die Auswahlkriterien darstellen. Einzig, EINE Ausnahme sollten möglichst VIELE machen: KEINE handwerklichen Aufträge an die ZUSTÄNDIGE BEHÖRDE.

    Es muss die erste klare Forderung an den Gesetzgeber sein, BEHÖRDE und HANDWERK strikt und sauber zu TRENNEN. In einem zweiten Schritt wird es dann jedoch auch notwendig werden, den PFLICHTEN-KATALOG für Gebäudeeigentümer dem Stand der Technik entsprechend erheblich zusammenzustreichen. Sicherheitsaspekte dürfen nicht länger zu einer Wirtschaftsförderung missbraucht werden.


Was an diesem KOMMENTAR ist RECHTSWIDRIG oder THEMENFREMD ?



____________________
Thomas W. Müller
Wiesbaden (OT Mz-Kostheim)
Tel.: (06134) 56 46 20
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