Toi toi toi!
Allerdings sehe ich hier nicht, dass dieses Verfahren die Endlichkeit der Bezirke mit der speziellen Aufgabenteilung Handwerk/Hoheit besiegeln kann, selbst wenn es zu der formalen Aufhebung des Bundesgesetzes kommt, werden die Länder das in ihr eigenes Verwaltungsrecht gießen und alles wird wie es war. Beim Baurecht und Brandschutz gibt es auch keine signifikanten Unterschiede. Das wird dann wohl ein Copy-Paste-Gesetz.