GEMEINSAM gegen das SCHORNSTEINFEGER-SONDER-RECHT
SFR-REFORM
  SchornsteinFegerRechts-Reform
Forum zur Wahrung der Bürgerrechte
Das Forum diente dem Informations- und Meinungsaustausch zum Thema Schornsteinfeger-Recht. Es sollte denjenigen, die an einer Reform dieses einmaligen Monopols interessiert sind, auch eine Möglichkeit bieten, sich lokal und überregional zu verknüpfen und gemeinsame Aktionen vorzubereiten.
Wegen einer chronischen Internet-Allergie wird es vom ursprünglichen Admin aktuell nicht gepflegt.
Wenn jemand die Verwaltung des Forums übernehmen möchte, der Admin freut sich auf einen entsprechenden ANRUF.
 
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Was stört Sie am Schornsteinfeger-Recht AM MEISTEN ?

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Admin
Administrator

Beiträge: 608
Ort: 55246 Wiesbaden (Mz-Kostheim)



New PostErstellt: 14.08.11, 11:24  Betreff:  Was stört Sie am Schornsteinfeger-Recht AM MEISTEN ?  drucken  Thema drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

Umfragen in diesem Forum erlauben nur Entweder-Oder-Abstimmungen. Sicher spielen bei der Kritik am Schornsteinfeger-SONDER-Recht mehrere Aspekt eine Rolle. Aber hier geht es darum, den WICHTIGSTEN / DRÄNGENDSTEN Einwand zu ermitteln.


____________________
Thomas W. Müller
Wiesbaden (OT Mz-Kostheim)
Tel.: (06134) 56 46 20
Mail:

Aus technischen und persönlichen Gründen werden MAILS aktuell NICHT regelmäßig abgerufen und bearbeitet. Bei aktuellen Fragen daher bitte ANRUFEN !
Ich freue mich über persönliche Kontakte


GEGEN Sonder-Rechte für Schornsteinfeger / Kaminkehrer,
FÜR die Verfassung, Grundrechte und Bürgerrechte.



Was stört Sie am Schornsteinfeger-Recht AM MEISTEN ?

   Gar nichts. Gesetz sollte so bleiben.
   Verfassungswidrigkeit wegen Unzuständigkeit des Bundes
   Verfassungswidrigkeit wegen Grundrechtsverletzungen
   Vermischung von Sicherheitsaspekten mit Berufsinteressen
   Unklarer Rechtsstatus des Bezirks-Behörden-Handwerkers
   Technisch rational nicht nachvollziehbare Arbeiten und Fristen (KÜO)
   Bezirkshandwerker in die Wohnung lassen zu müsssen
   Zeitaufwand für Schornsteinfeger-Besuche
   Kosten (grundsätzlich / zu hoch)
   Sonstiges / anderer Grund

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klaus mesenberg kachelofenbauermeister brandenburg havel
Gast
New PostErstellt: 28.12.12, 19:33  Betreff: Re: Was stört Sie am Schornsteinfeger-Recht AM MEISTEN ?  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

guten tag liebes forum!möchte einen betrag leisten um aussenstehende mal einen einblick zu geben wozu schornsteinfeger in der lage sind.durch unsere politiker erhalten sie ihren schutz und bestand und kontrollieren gestandene handwersmeister,die heizungen und feuerstätten erbauen.das heisst in der praktischen arbeit ein handwerksmeister darf mit politischer macht den anderen handwerksmeister kontrollieren.es fängt damit an für berechnungen für schornsteinnachweiss bei anlagen die aber vorher von ihm schon einmal kassiert wurden.den streit trägt der schornsteinfeger anschliessend bei´m kunden aus somit entsteht beim kunden der eindruck das der handwerker dann schuld ist.ja liebes forum das schornsteinfegergesetz von 1935 ist immer noch da in der bundesrepublik den freien wettbewerb lernen schornsteinfeger nie mit gr.
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Schornsteinfeger-Recht
Gast
New PostErstellt: 29.12.12, 18:17  Betreff: Re: Was stört Sie am Schornsteinfeger-Recht AM MEISTEN ?  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

Hallo Herr Mesenberg,

wenn ich mir den Schreibstil von Ihnen betrachte, könnte man meinen, dass Sie der schwarzen Zunft aus brauner Vergangenheit angehören könnten. Aus ihrer Ausführung lässt sich erkennen, dass Sie als Unternehmer Probleme mit ihren Anlagen haben oder hatten. Nun denn, egal. Fakt ist jedoch, dass dieses Thema seit vielen Jahren öffentlich diskutiert wird, Fakt ist auch, dass ein paar Mutige es schafften, das Monopol teilweise aufzulösen. Dass ein Scheindienstleister mit Hilfe der Behörden in Wohnungen einbrechen darf, dass dadurch das GG ausgehebelt wurde, ist uns allen bekannt. Dass er auch Kaminabnahmen wieder, nur er als BSM abnehmen darf, ist auch bekannt. Dass seine Tätigkeiten Nonsens sind, wissen wir längst. Die Übergangsfrist der Scheindienstleister kann natürlich zum Wettbewerb keinen Erfolg erzielen. Dass der Zirkus mit der Feuerstättenshow ebenfalls eine Lachnummer ist, ist jedem klar. Dass sich die Architekten mit dem BSM nicht anlegen wollen, ist mir allerdings unverständlich!!!!!!!!!!!
Lassen wir die Zeit kommen, es werden in den nächsten Jahren viele Prozesse in Sachen Schornsteinfeger angestrengt werden. Und es werden mit Sicherheit im weniger Schornsteinfeger werden.

Haben Sie sich als Kaminbaumeister eigentlich schon kundig gemacht, wie Sie ab 2013 die einfachen Tätigkeiten eines BSM durchführen können? Das wäre doch auch so eine Sache für Sie u. Kollegen!

Bis dato haben die Heizungsbauer eigentlich recht gut mit u. von den Schornsteinfegern gelebt. Die Zeit einer Kehrtwende ist ab 2013 da. Kennen Sie Heizungsbaubetriebe, Kaminbaubetriebe, die ab 2013 Schornsteinfegertätigkeiten durchführen dürfen u. im BafA-Register eingetragen sind? Wenn ja, bitte hier mitteilen.
Übrigens habe ich ihren Namen heute erstmalig zur Kenntnis genommen. Haben Sie in anderen Foren auch schon publiziert, wenn ja, wo?
Packen wir weiter u. gemeinsam das Übel an. Der Weg ist unser Ziel!

Gruß
Rotzfrech
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RedCoat
Neumitglied

Beiträge: 2


New PostErstellt: 27.02.15, 02:42  Betreff: Re: Was stört Sie am Schornsteinfeger-Recht AM MEISTEN ?  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

Wow - ich stimme grad für die Liga die am meisten Meinung bekommen hat. Derzeit 62% der Umfrage.


Bei mir: Schornsteinfeger steht in den Abgasen seiner eigens Abgenommenen Anlage und erklärt: "ich weiß nicht was da drin ist, das kann alles sein".
(Biogas-BHKW)

Anwasend Zeugen, Ordnungsamt und Ton-Videoaufzeichnung.
Wahrscheinlich bald bei Youtube unter "der dümmste Schornsteinfeger Deutschlands".

Stattdessen bemängelt der Schornsteinfeger einen Schrank bei mir im Keller der nicht 30cm Abstand vom Kamin-Ausgangstutzen hat.

–––

meine persönliche Meinung: Schornsteinfeger gehören vollkommen abgeschafft.
Es genügt ein gewöhnlicher Techniker. Denn bei mir hat nachweißlich der Schornsteinfeger versagt - menschliches ermessen ist dem Schornsteinfeger selbst unwichtig- Er sieht wie Abgase seiner abgenommenen Anlage ihm selbst - auch geruchlich wahrnehmbar - um die Ohren gehen und erklärt... naja . . " ich weiß nicht was in den Abgasen ist"...








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RedCoat
Neumitglied

Beiträge: 2


New PostErstellt: 27.02.15, 02:55  Betreff: Re: Was stört Sie am Schornsteinfeger-Recht AM MEISTEN ?  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

    Zitat: Schornsteinfeger-Recht
    Lassen wir die Zeit kommen, es werden in den
    nächsten Jahren viele Prozesse in Sachen Schornsteinfeger angestrengt
    werden. Und es werden mit Sicherheit im weniger Schornsteinfeger werden.


Mit Sicherheit – mein Fall wird einer dieser sein. Ich lasse den Schornsteinfeger nur noch mit Polizei und Ordnungsamt ins Haus.
Seine Rechnung - dessen mir zugeteilten Schornsteinfeger - zahle ich nur wenn ein Gericht micht dazu verpflichtet.
Denn ein Schornsteinfeger unterliegt dem Handwerk und wenn er seine Arbeit nicht richtig macht – so meine Begründung  – brauche ich ihn auch nicht zu entlohnen.

Einen Schönen Gruß aus Schleswig-Holstein.

... und dieser Danko-Schornsteinfeger.... der ist nicht echt. Keine Ahnung was das für ein Vogel ist, aber wer seinen Namen kurz googlet weiß schnell aus welcher Ecke er kommt.




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Paul
Neumitglied

Beiträge: 1


New PostErstellt: 23.01.20, 00:26  Betreff: Re: Was stört Sie am Schornsteinfeger-Recht AM MEISTEN ?  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

    Zitat: klaus mesenberg kachelofenbauermeister brandenburg havel
    guten tag liebes forum!möchte einen betrag leisten um aussenstehende mal einen einblick zu geben wozu schornsteinfeger in der lage sind.durch unsere politiker erhalten sie ihren schutz und bestand und kontrollieren gestandene handwersmeister,die heizungen und feuerstätten erbauen.das heisst in der praktischen arbeit ein handwerksmeister darf mit politischer macht den anderen handwerksmeister kontrollieren.es fängt damit an für berechnungen für schornsteinnachweiss bei anlagen die aber vorher von ihm schon einmal kassiert wurden.den streit trägt der schornsteinfeger anschliessend bei´m kunden aus somit entsteht beim kunden der eindruck das der handwerker dann schuld ist.ja liebes forum das schornsteinfegergesetz von 1935 ist immer noch da in der bundesrepublik den freien wettbewerb lernen schornsteinfeger nie mit gr.
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