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Rechtsstatus des Bezirksschornsteinfegers - Flyer

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Admin
Administrator

Beiträge: 608
Ort: 55246 Wiesbaden (Mz-Kostheim)



New PostErstellt: 07.01.12, 02:43  Betreff:  Rechtsstatus des Bezirksschornsteinfegers - Flyer  drucken  weiterempfehlen

Ein zentraler Kritikpunkt am Schornsteinfeger-SONDER-Recht ist der unklare Rechtsstatus des sogenannten "beauftragten Bezirksschornsteinfegers".

Mal soll er Handwerker sein (und z.B. Umsatzsteuer berechnen), mal tritt er als Behörde auf und will Feuerstättenbescheide als Verwaltungsakt erlassen oder gar hoheitlich in grundrechtlich geschützten Wohnraum eindringen.

Aber eine derartige "eierlegende Wollmilchsau" darf es in unserem Rechtssystem nicht geben.

Als Anlage daher ein Flyer, der diese Fragestellung auf den Punkt bringt.
Was ist der Berirksschornsteinfeger? Behörde JA oder NEIN.

Die PDF-Datei darf frei an Dritte weitergeleitet oder in ausgedruckter Form verteilt werden.
Vielleicht legen Sie die Fragestellung ja mal Ihrer "Aufsichtsbehörde" vor.
Verwaltung oder Justiz dürfen sich frei für JA oder NEIN entscheiden.
In beiden Fällen ist die Zwitter-Konstruktion nach SchfHwG jedoch NICHT HALTBAR.

Oder, wenn Sie Kontakt zu einer Partei oder einem Politiker haben, lassen Sie diese doch mal entscheiden: "Behörde - JA oder NEIN ?"

Als BEHÖRDE darf der Bezriksschornsteinfeger künftig nicht mehr fegen.
Als HANDWERKER darf er keine Verwaltungsakte erlassen.
Also liebe Politik, liebe Verwaltung, liebe Justiz, wie hätten Sie es denn gerne?



____________________
Thomas W. Müller
Wiesbaden (OT Mz-Kostheim)
Tel.: (06134) 56 46 20
Mail:

Aus technischen und persönlichen Gründen werden MAILS aktuell NICHT regelmäßig abgerufen und bearbeitet. Bei aktuellen Fragen daher bitte ANRUFEN !
Ich freue mich über persönliche Kontakte


GEGEN Sonder-Rechte für Schornsteinfeger / Kaminkehrer,
FÜR die Verfassung, Grundrechte und Bürgerrechte.



Dateianlagen:

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