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  SchornsteinFegerRechts-Reform
Forum zur Wahrung der Bürgerrechte
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New PostErstellt: 21.08.12, 21:34     Betreff:  Rollen der Bezirks-Schornsteinfeger - Befangenheit

ALPINA Erwachsene Skihelm Grap, Blac...
Nach der Neuregelung des Schornsteinfegerwesen in 2008 durch das SchfHwG wird spätestens ab dem 01.01.2013 (nach der Übergangszeit) eine klar trennbare Funktions- und Rollentrennung möglich sein.

(1) Als BEHÖRDE übernimmt der "bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger" HOHEITLICHE Aufgaben. Hierzu zählen die Führung des Kehrbuchs, die Bauabnahme, die Feuerstättenschau, der Erlass des Feuerstättenbescheids und die Überwachung der hierin festgelegten Fristen.

(2) Als UNTERNEHMER im HANDWERK bietet der Schornsteinfeger-Meister-Betrieb gewerblich Reinigungsarbeiten an Feuerstätten und Schornsteinen an.

(3) Als BELIEHENER UNTERNEHMER kontrolliert der Schornsteinfeger den technischen Zustand von Feuerstätten und Abgaswegen. Er erfaßt zudem in dieser Funktion amtlich Messwerte.

Während der Gebäudeeigentümer auch zukünftig bei allen HOHEITLICHEN Tätigkeiten [1] an seinen örtlich bestimmten "bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger" gebunden bleibt, kann er ab 2013 den ausführenden Unternehmer [2][3] frei am Markt wählen.

Trotz dieser scheinbaren Öffnung des Systems bleibt eine Häufung von Aufgaben in nur einer Hand möglich, ja wohl meist die Regel.
Der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger (BSF) legt so z.B. im Feuerstättenbescheid fest, welche Arbeiten innerhalb welcher Fristen auszuführen sind. Er hat hierbei auch ein eigenes wirtschaftliches Interesse, da er zumindest hoffen kann, in den meisten Fällen auch den Auftrag zur Erledigung der vorgeschriebenen Arbeiten zu erhalten. Dies insbesondere, weil der Gebäudeeigentümer sich so die Übermittlung des Prüfberichts an den BSF ersparen kann. Wenn der BSF zudem Fristen abweichend von der Verordnungsvorgabe (meist KALENDERJAHR - siehe Anlage 1 zur KÜO) auf bestimmte Monate festlegt, wird er versucht sein, die Auslastung seines Betriebs gleichmäßig über das Jahr zu bewirken.

Die eigentliche Tätigkeit der Schornsteinfeger, das Kehren, das Entfernen von Russablagerungen, tritt insgesamt immer mehr in den Hintergrund. Ab 2013 kann hierfür jeder Schornsteinfegerbetrieb (auch HSK-Betriebe mit Zusatzeintragung in die Handwerksrolle) beauftragt werden. Warum der Gesetzgeber jedoch überhaupt eine gesetzliche Regulierung als notwendig erachtet, wer mit einem Besen den Dreck wegfegen darf, bleibt weiterhin unklar, da ja der technische Zustand anschließend einer Kontrolle unterfällt..

Für den Bürger kaum unterscheidbar übernimmt der Schornsteinfeger jedoch neben dem Kehren [2] auch gleich noch die technische Prüfung der Feuerstätte [2] (wobei eine klare Abgrenzung fehlt, wo exakt die Zuständigkeit des SF endet) und des Abgaswegs mit und führt die vorgeschriebenen Messungen (z.B. CO-Gehalt) aus. Er kontrolliert [3] somit sein eigenes Werk.

Man merkt, von Anfang bis Ende ein einziger Interessenkonflikt, offensichtliche Befangenheit und Potential für Mauscheleien ohne Ende. Immerhin darf man nicht übersehen, dass Schornsteinfeger direkt oder indirekt zukünftig auch Öfen verkaufen oder Schornsteine bauen dürfen. Wäre es zu weit hergeholt, wenn man befürchtet, es könnte angeboten werden: "Kaufe bei mir, dann ist die Abnahme gar kein Problem."? Eine unabhängige Behörde oder ein neutrales Prüfinstrument jedenfalls sieht anders aus.

Wenn Sie in einer Diskussion einmal die verschiedenen Rollen der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger aufzeigen wollen, um deren Befangeneit zu verdeutlichen, kann vielleicht das folgende Schaubild (PDF) hilfreich sein:

http://www.sfr-reform.de/files/SFR_Rollen-BSF.pdf

Die von der EU erzwungene Reform des Schornsteinfegerwesens mag ein Minischritt in die richtige Richtung sein. Die Übergangszeit war jedoch viel zu lang und der Gesetzgeber hat sich zudem nicht getraut, dem unsinnigen System der Kehrbezirke endgültig abzuschaffen. Es bedarf somit dringend einer Reform der Reform. HOHEITLICHE und WIRTSCHAFTLICHE Aspekt sind klar zu TRENNEN. Die gesetzgeberische Zuständigkeit (Die Sicherheit von Feuerstätten ist LÄNDER-Sache) ist zu beachten. Es wird Aufgabe der Bürger sein, hier den Lobby-Interessen der Schornsteinfeger entgegen zu wirken und dieser SONDER-Gesetzgebung ein möglichst rasches Ende zu bereiten.

HANDWERKLICHE Aufträge und Überprüfungsarbeiten [2][3] sollten daher ab 2013 nur noch an BEZIRKS-FREIE Anbieter vergeben werden. Der "bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger" will BEHÖRDE spielen [1], lassen wir ihn (zunächst). Aber BEHÖRDEN [1] erhalten keine HANDWERKLICHEN AUFTRÄGE [2][3]. Jeder Hauseigentümer kann somit durch seine Wahl des FREIEN SCHRONSTEINFEGERS mit dazu beitragen, die Fehler im System etwas zu korrigieren.



____________________
Thomas W. Müller
Wiesbaden (OT Mz-Kostheim)
Tel.: (06134) 56 46 20
Mail:

Aus technischen und persönlichen Gründen werden MAILS aktuell NICHT regelmäßig abgerufen und bearbeitet. Bei aktuellen Fragen daher bitte ANRUFEN !
Ich freue mich über persönliche Kontakte


GEGEN Sonder-Rechte für Schornsteinfeger / Kaminkehrer,
FÜR die Verfassung, Grundrechte und Bürgerrechte.


[editiert: 26.08.12, 16:58 von Admin]
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