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Autor Beitrag
Monopolgegner
Experte

Beiträge: 112


New PostErstellt: 12.11.14, 10:18     Betreff: Re: FEUERSTÄTTENSCHAU durch Gesellen (strafrechtliche Aspekte)

Genau so isses Herr Müller!

Die schwarze Mafia darf einfach ALLES. Sogar mit Rückendeckung der Behörde und ohne dafür haftbar gemacht zu werden.

Ich hatte meinen bBSF (wie ausführlich im anderen Forum beschrieben) 4x für eine Feuerstättenschau (zwischen dem 06.11.2013 und dem 08.04.2014) antreten lassen. Dazu waren bei den letzten 2 die Behörde dabei. Auf Anraten des bBSF weil ich ihn jedesmal auflaufen ließ. Nach seiner Feuerstättenschau gab er mir sofort die von ihm festgestellten Mängel (Lachhaft: kein Licht auf dem Dachboden, Durchgangshöhe auf dem Dachboden teilweise "nur" 1,40 mtr.) mündlich preis.

Daraufhin zeigte ich der Behörde ALLE vorangegangenen Überprüfungsbescheinigungen (vor allem seit 2008), welche von dem bBSF (vorher BZM) eigenständig unterschrieben waren und auch Beweise das der Dachboden seit 1973 nicht mehr verändert wurde. Des Weiteren zeigte ich der Behörde auf, das hierin der Beweis erbracht, sowie das der bBSF noch nie im Hause war und somit die Dokumente quasi einer Urkundenfälschung sehr nahe kommen. Dies wurde stillschweigend mit einem Stirnrunzeln angenommen.

Und ruhe war!

Das die "Mängel" lachhaft waren, erklärt sich von selbst, da es sich um eine Überprüfung der Feuerstätte handelte und keineswegs um eine Neubauabnahme.






Mit den besten Grüßen ausm Saarland

Michael
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