SchornsteinFegerRechts-Reform Forum zur Wahrung der Bürgerrechte
Das Forum diente dem Informations- und Meinungsaustausch zum Thema Schornsteinfeger-Recht. Es sollte denjenigen, die an einer Reform dieses einmaligen Monopols interessiert sind, auch eine Möglichkeit bieten, sich lokal und überregional zu verknüpfen und gemeinsame Aktionen vorzubereiten. Wegen einer chronischen Internet-Allergie wird es vom ursprünglichen Admin aktuell nicht gepflegt. Wenn jemand die Verwaltung des Forums übernehmen möchte, der Admin freut sich auf einen entsprechenden ANRUF.
Erstellt: 13.11.14, 21:37 Betreff: Re: FEUERSTÄTTENSCHAU durch Gesellen (strafrechtliche Aspekte)
Mir wurde gerade telefonisch von einem Fall aus Schleßwig-Holstein berichtet, in dem die FEUERSTÄTTENSCHAU regelmäßig nur durch den GESELLEN gemacht wurde (wenn überhaupt).
Ein (klärendes) Gespräch zweier betroffener Bürger mit dem "bev. Bezirksschornsteinfeger" und dem Leiter des Ordnungsamts (Aufsichtsbehörde) führte u.a. zu einer Aussage des Behördenleiters, man dürfe den § 14 (1) SchfHwG nicht so wörtlich nehmen, andernfalls könne der Bezirsschornsteinfeger ja seine Arbeit zum Teil terminlich gar nicht schaffen. Auf Ersuchen des Bügers hat der Amtsleiter zugesagt, diese Behauptung in den nächsten Tagen SCHRIFTLICH zu bestätigen.
Ich bin ja mal gespannt, ob diesen vollmundigen Worten auch TATEN folgen. Denn das wäre ja praktisch eine Sanktionierung eines GESETZESVERSTOSSES durch die AUFSICHTSBEHÖRDE. Ich sehe die Zündschnur dieser Bombe bereits brennen.
Aber Eines hat der geschilderte Fall bereits wieder einmal deutlich gemacht: Die zuständige Verwaltung mauschelt mit den Bezirksschornsteinfegern an Recht und Gesetz vorbei. Der Bürger ist hierbei NICHT der Träger von Grundrechten, er ist ein "Fall", ein (störendes) OBJEKT bei der Verfolgung von wirtschaftlichen Interessen und der Arbeit der Verwaltung (Aufsichtsbehörden).
"Bürger sei still, dulde und zahle !"
Es wird dringend Zeit, dass man den POLITIKERN und der VERWALTUNG mal klarmacht, dass die BÜRGER die CHEFS sind. Alle staatlichen Organe handeln doch nur IM AUFTRAG und ZUM NUTZEN der Bevölkerung. Die VERWALTUNG ist FÜR DEN BÜRGER da (und wird von diesen bezahlt), der Bürger ist KEIN OBJEKT der Beschäftigungssicherung für Politiker und Beamte.
Also, nur Mut. Man muss SEINEN ANGESTELLTEN notfalls auch mal die GELBE oder ROTE KARTE zeigen. Der Bürger, der klein, dumm und schwach gehalten werden soll, muss AUFSTEHEN und das WORT ERGREIFEN. Wenn niemand REKLAMIERT, wird auch nie REFORMIERT !
____________________ Thomas W. Müller Wiesbaden (OT Mz-Kostheim) Tel.: (06134) 56 46 20 Mail:
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