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AGB - Schornsteinfegerbetrieb

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Admin
Administrator

Beiträge: 608
Ort: 55246 Wiesbaden (Mz-Kostheim)



New PostErstellt: 09.12.14, 19:31  Betreff: Re: AGB - Schornsteinfegerbetrieb  drucken  weiterempfehlen

Normalerweise würde ich mich um AGB oder ähnliches eines Handwerkers kaum kümmern. Bei unserem Schornsteinfeger-SONDER-Recht ist das jedoch anders.

Der von Lobby-Interessen getriebene Gesetzgeber hat ja ein Recht geschaffen, bei dem für den "normalen" Bürgern noch nicht mal klar ist, dass der HOHEITLICHE "bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger" und ein HANDWERKLICHER "Schornsteinfeger-Meisterbetrieb" eigentlich ZWEI VÖLLIG UNTERSCHIEDLICHE Dinge sind.

Es ist ja noch nicht mal eindeutig klar, welchen RECHTSSTATUS ein bBSF eigentlich haben soll. BEHÖRDE? Bundes-, Landes- oder kommunale Behörde? "Beliehener" UNTERNEHMER? Wer ist denn der BELEIHER?
Das Fähnchen wird immer gerade so in den Wind gehängt, wie es bei einer Einzelfrage gerade passt.

Mal wird ihm ein BEHÖRDEN-Status zugesprochen, wenn Feuerstättenbescheide als VERWALTUNGSAKT erlassen werden sollen. Aber bereits bei der Frage, ob es sich bei der RECHNUNG um VERWALTUNGSGEBÜHREN handelt und ob somit UMSATZSTEUER erhoben werden darf, wird der Schalter plötzlich umgelegt und man macht die BEZIRKS-VERWALTUNG wieder zum Handwerker.

Der BÜRGER wird hierbei der WILLKÜR der Gesetzgebung und den WIRTSCHAFTLICHEN Interessen eines austerbenden Berufsstands HILFLOS ausgeliefert. Widersprüche und Klagen, aber auch PETITIONEN zeigen doch lediglich, dass NIEMAND bereit ist, diese HEILIGEN KÜHE mal von der Weide zu holen. Mit immer wiederkehrender Eintönigkeit werden die nichtssagenden Formeln von "Brandschutz" und "Betriebssicherheit" aufgesagt. Klare Widersprüchlichkeiten in der SONDER-Gesetzgebung werden entweder schlicht übergangen oder mit fadenscheinigen Ausreden abgetan.

Wenn man folglich durch die VORDERTÜR nicht weiterkommt, muss man suchen, ob es nicht vielleicht auch Hintereingänge oder Gartentüren gibt.

Und genau an dieser Stelle werden AGB, UWG, PAngV, usw. interessant. Wenn die Schornsteinfeger die Bürger mit teils kleinlichen Pingeligkeiten nerven, muss man genau dieses Mittel GEGEN SIE anwenden. BÜROKRATIE muss man mit MEHR BÜROKRATIE bekämpfen.

Je mehr BÜRGER nach SCHWACHSTELLEN in der Schornsteinfeger-SONDER-Gesetzgebung suchen, je mehr auf die Einhaltung JEDER FORMALIE geachtet wird, um so schneller wird unseren BEZIRKS-AUFSEHERN der Spass daran vergehen, BEZIRKS-BEHÖRDEN-HANDWERKER spielen zu wollen.

Al Capone wurde auch nicht wegen seiner Verbrechen in den Knast geschickt. Man fand die Schwachstelle: Steuerhinterziehung.

Und genau solche ANSATZPUNKTE gilt es gegen ein sonst kaum zu beseitigendes PROTEKTIONS-RECHT zu finden.

Die "bevollmächtigten Bezirksschormsteinfeger" wollen doch "IHREN BEZIRK" überwachen und kontrollieren. Drehen WIR den Spieß doch einfach um. Schauen WIR den FEGERN doch mal eine Zeit lang GANZ GENAU AUF DIE FINGER. Reklamieren wir JEDE FORMALE UNSAUBERKEIT, beschweren wir uns über JEDE noch so kleine DIENSTPFLICHT-VERLETZUNG, melden wir JEDEN WETTBEWERBSVERSTOSS weiter. Vielleicht verlieren die "Handwerker" dann ja ganz von alleine das Interesse, BEZIRKS-BEHÖRDE sein zu wollen. Vielleicht erkennen sie ganz von selbst, wie RECHTLICH PROBLEMATISCH es sein kann, wenn man mal als BEHÖRDE, mal als UNTERNEHMER auftreten will.

STRATEGISCH und TAKTISCH kann es daher durchaus weiterhelfen, GANZ BESONDERS GENAU auf all die GESETZLICHEN BESTIMMUNGEN zu achten, die dem Treiben unserer BEZIRKS-SCHORNSTEINFEGER Grenzen setzen können.




____________________
Thomas W. Müller
Wiesbaden (OT Mz-Kostheim)
Tel.: (06134) 56 46 20
Mail:

Aus technischen und persönlichen Gründen werden MAILS aktuell NICHT regelmäßig abgerufen und bearbeitet. Bei aktuellen Fragen daher bitte ANRUFEN !
Ich freue mich über persönliche Kontakte


GEGEN Sonder-Rechte für Schornsteinfeger / Kaminkehrer,
FÜR die Verfassung, Grundrechte und Bürgerrechte.
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WE
Stamm-Mitglied

Beiträge: 72


New PostErstellt: 09.12.14, 20:13  Betreff: Re: AGB - Schornsteinfegerbetrieb  drucken  weiterempfehlen

Hallo Herr Müller,

vollkommen richtig.

Recht ist keine Einbahnstraße. Jeder Verstoß ist zu melden, wenn der schwarzen Zunft durch die Zwangskunden ein bisschen auf die Finger geklopft wird, dann ist es in kurzer Zeit Geschichte. Bin gespannt was jetzt in Thüringen passiert, wenn die Bezirke nicht besetzt werden können, das System hat die ersten Risse. Warten wir mal ab, wie der Gesetzgeber in 2015 reagiert, Novellierung SchfHwG und KüO

WE



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HPB
Experte

Beiträge: 269


New PostErstellt: 09.12.14, 20:57  Betreff: Re: AGB - Schornsteinfegerbetrieb  drucken  weiterempfehlen

Es macht aber, Herr Müller, wenig Sinn, wenn man in Sachen Recht unbedarfte Menschen mit Schlagworten wie AGB, UWG oder der Preisangabenverordnung beschallt. 

Das UWG ist dem Wettbewerb vorbehalten und die Anwendung steht allenfalls anderen Kehrern frei oder in besonderen Fällen Verbraucherschutzorganisationen auf keinen Fall Ihnen oder mir oder wem auch immer. 

AGB haben - sofern es welche gibt - eine Vorlagepflicht durch den Auftragnehmer oder Unternehmer vor der Beauftragung. Feger haben (zurecht) i.d.R. keine. Als Kunde brauche ich nie danach fragen. Das wäre im Sinne der Vorführung eines Kehrers sogar kontraproduktiv, denn der würde ja geweckt.

Bleibt die Preisangabe. Genau da liegt das Problem, denn Grundgebühren und AW gehören hier noch zum Alltag. Genau dort sollte der Fokus des sich wehrenden Kunden liegen. Das ist auch ziemlich simpel, denn man checkt die Arbeitszeit (nicht die 1 stündige unbeobachtete Anwesenheit, wie es nebenan festgestellt wurde) und geht von ca. 50 Euro brutto / Std. für handwerkliche Kehrerei aus und berechnet damit die viertel oder halbe Stunde und bezahlt entsprechend. Dann ist auch der Kehrer im Reaktionsobligo, denn die Aufsichtsbehörde geht das keinen Deut an. 

Der Kehrer müsste dann die Differenz einklagen (da würde er durchfallen) oder eine Gutschrift und eine neue Rechnung erstellen, was ihn emotional schmerzen dürfte. Wer es ganz toll treiben will, kann, wenn der  Kehrer glaubt darauf verzichten zu können, dem Finanzamt eine Mitteilung machen, dass die Rechnungstellung nicht mit der Realität übereinstimmt. Die nächste Steuerprüfung beim Kehrer dürfte dann besonders detailreich sein.

Das alles - und diese Meinung vertrete ich - befriedigt Emotionen am hinteren Ende und das wird Kehrer nicht dazu bringen, den Bezirkswahnsinn zu bekämpfen. Dieser Kampf muss von oben kommen - so, wie man eine Treppe kehrt.


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