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Hoffnung auch für Schornsteinfeger-Recht ???

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Beiträge: 160


New PostErstellt: 26.01.15, 12:33  Betreff: Hoffnung auch für Schornsteinfeger-Recht ???  drucken  Thema drucken  weiterempfehlen

Westfalenpost: Dankenswertes Urteil

Gesunder Menschenverstand gegen staatliches Habgier-Verhalten – so könnte man etwas überspitzt die juristische Ausgangslage formulieren, vor der am Mittwoch das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig sein dankenswert eindeutiges Urteil gefällt hat. Und dies ist eine schallende Ohrfeige für jenes Amtsdenken, das das schier beliebige Melken der Steuerzahlerbeutel als stets probates Finanzierungsmittel begreift, beziehungsweise nunmehr: begriffen hat.

Die geißelnde Flut von immer neuen Steuern, Auflagen, Abgaben und Gebühren hat sich unter den Bürgern unseres Gemeinwesens längst zu einem der grundsätzlichsten Ärgernisse leidvoll gemausert – ja, bis hin zu jener demonstrativen Pauschalverärgerung, die sich ebenso namen – wie reflektionslos hinter so manchem Protestmarsch gerade in jüngster Zeit klammheimlich verbirgt.

Die Stadt Menden hat mit ihrem dreisten Erschließungsgebühren-Nachschlag allerdings – und man möchte fast aufatmend sagen: endlich – den Bogen doch einmal überspannt. Der dazu bürgerlich gewonnene Musterprozess wird hoffentlich zu einem bundesweiten Veto-Signal für jene behördliche Allmachtsmentalität, die mehr und mehr das doch eigentlich vorgegebene Dienen mit dem wohlfeilen Bedienen verwechselt. 

Von Andreas Thiemann

Westfalenpost
Redaktion



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Beiträge: 608
Ort: 55246 Wiesbaden (Mz-Kostheim)



New PostErstellt: 26.01.15, 20:20  Betreff: Re: Hoffnung auch für Schornsteinfeger-Recht ???  drucken  weiterempfehlen

Bei solchen "Dritt-Meldungen" bitte immer die GENAUE QUELLE angeben und, wenn möglich, auch einen LINK aufnehmen (im Editor per Icon mit dem Ketten-Symbol einfügen). Gerade bei Gerichtsentscheidungen ist es immer wichtig, den FALL und somit die RELEVANZ prüfen zu können.

Im angesprochenen Fall liegt nämlich eine Besonderheit vor. Zwischen dem Anwohner und der Stadt war ein ÖFFENTLICH-RECHTLICHER VERTRAG geschlossen worden. Das Gericht hat sich hierauf bezogen und NACHTRÄGLICHE Forderungen abgewiesen. Auf EINFACHE Gebührenforderungen hat die Entscheidung daher kaum Relevanz.

Ungeachtet der Fall-Relevanz bleibt jedoch die Hoffnung, dass dies ein Beispiel dafür ist, dass die höheren Gerichte ihre Entscheidungen etwas UNABHÄNGIGER von den Interessen der Politik und der Verwaltung ausschließlich AM RECHT orientiert erarbeiten.



____________________
Thomas W. Müller
Wiesbaden (OT Mz-Kostheim)
Tel.: (06134) 56 46 20
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